4. Kapitel |
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Durch die große Revolution vom Jahre 1789 wurde die junge französische Republik in viele Kriege verwickelt, durch welche die Landkarte von Europa gründlich umgestaltet wurde. Weitere Kriege folgten unter Napoleon Bonaparte, der zuerst I. Konsul, dann Kaiser der Franzosen war. Durch den Frieden von Luneville vom 9.2.1801 kam das linke Rhein-Ufer an Frankreich; die weltlichen Fürsten sollten, soweit sie Besitzungen im linksrheinischen Gebiete besessen hatten, rechtsrheinische Länderzuweisungen erhalten, und zwar sollte die Entschädigung durch aufzuhebende geistliche Fürstentümer erfolgen mit der den neuen Landesherren zu erteilenden Vollmacht, Klöster, Abteien und Stifter in ihren Landesteilen aufzuheben und deren Vermögen einzuziehen. Dem König von Preußen sollten zur Entschädigung für verlorene linksrheinische Gebiete die Fürstbistümer Paderborn und Hildesheim zufallen.
In der Kabinettsorder vom 23.7.1801 ließ der preußische König Friedrich Wilhelm III. deutlich erkennen, daß er gewillt sei, allmählich, partiell und mit Vorsichtigkeit zur gänzlichen Aufhebung und Säkularistion der Klöster in seinen neuen und seinen alten Landesteilen zu schreiten. Von französischer Seite erfolgte durch die Konvention vom 23.5.1802 die Zuweisung der Fürstbistümer Paderborn und Hildesheim an Preußen. Ohne die Genehmigung durch das noch bestehende Deutsche Kaiserreich abzuwarten, hielt sich die Krone Preußen für berechtigt, die ihm von Frankreich zugewiesenen Entschädigungsländer zu besetzen. Die Art und Weise, wie damals von den souveränen deutschen Fürsten der bereits allmächtige erste französische Konsul Napoleon Bonaparte umschmeichelt wurde, um bei dieser großen Beraubung der katholischen Kirche möglichst viel zu erreichen, gehört wahrlich nicht zu den Ruhmesblättern der Geschichte vieler deutscher Fürstenhäuser.
Durch den "Reichsdeputationshauptschluß" zu Regensburg vom 25.2.1803, der vom deutschen Kaiser Franz II. am 28.4.1803 genehmigt wurde, ist die "Säkularisation" diese große Beraubung der katholischen Kirche, bestätigt worden. Durch den Frieden von Luneville (1801) fielen das Fürstbistum Lüttich und die geistlichen Kurfürstentümer Trier, Köln und Mainz größtenteils an Frankreich, wo dann Napoleon in Trier und Aachen statt in Köln ein Bistum gründete. Zugleich wurden auch in Luneville säkulrisiert die geistlichen Fürstentümer Salzburg, Passau, Trient, Brixen, Osnabrück, Paderborn, Hildesheim, Münster, Würzburg, Eichstätt, Bamberg, Freising, Konstanz nebst einer Menge reichsunmittelbarer Abteien.Nach § 35 des Reichsdeputations-Hauptschlusses werden die Stifter, Abteien und Klöster sowohl in den alten wie in den neuen Landesteilen zur "freien und vollen Disposition" der Landesherren insbesondere auch zur "Erleichterung ihrer Finanzen" überlassen.
Preußen hob infolgedessen auch die in der Provinz Sachsen noch bestehenden Abteien und Klöster auf, wodurch die arme katholische Diaspora in Sachsen schwerstens geschädigt wurde. Nach § 42 können Frauenklöster mit Klausur nur im Einvernehmen mit dem Diözesanbischofe säkularisiert werden; dagegen sind die Männerklöster der Verfügung der Landesherren unterworfen. Etwa weiterbestehende Männer- und Frauenklöster können nur mit Einwilligung des Landesherrn Novizen aufnehmen. Somit konnte jedes Kloster durch Versagung der Neuaufnahme von Kandidaten zum Aussterben gebracht werden.
Tatsächlich sind die meisten Klöster unseres Paderborner Landes so zum Aussterben gekommen. - Durch den Reichsdeputationshauptschluß waren die Rechte der Fürsten bei Übernahme der zu säkularisierenden Klöster geregelt, aber auch die Entschädigung der Äbte, Prälaten, Ordensmitglieder und Novizen.
Im Hochstift Paderborn bestanden damals das Domkapitel, das Kollegiatstift Busdorf in Paderborn, ferner das freiweltliche adelige Damenstift in Neuenheerse. An sog. "fundierten" Männerklöstern waren vorhanden: die Klöster (Abteien) der Benediktiner Abdinghof in Paderborn und Marienmünster (Kr.Höxter), die Zisterzienserabtei Hardehausen (Kr.Warburg), die Klöster oder Kanonien der Weißen Augustiner in Böddeken und Dalheim im Kreise Büren.
Von den sog. Bettelorden besaßen die Franziskaner Klöster in Paderborn und Lügde (Kr.Höxter); die Minoriten oder schwarzen Franziskaner hatten ein Kloster in Herstelle an der Weser und die Dominikaner desgl. in Warburg. Endlich gab es im Hochstift Paderborn 8 Frauenklöster:
- die Benediktinerinnenklöster Gaukirche in Paderborn, Willebadessen und Gehrden (Kr.Warburg),
- Zisterzienserinnenklöster in Holthausen bei Büren und Wormeln bei Warburg,
- das Kapuzinessenkloster in Paderborn (jetzt Landeshospital),
- das Kloster der Französischen Nonnen in Paderborn und
- der Augustinerinnen auf der Brede bei Brakel.
Das Fürstbistum Corvey mit dem Domstift Corvey und dem Benediktinerinnenkloster Brenkhausen fiel an den Prinzen von Nassau-Oranien.
Noch bevor die Beraubung der katholischen Kirche durch den oben erwähnten Regensburger Reichsdeputationshauptschluß vom 25.2.1803 anerkannt war, wurde durch Königliche Kabinettsorder vom 6.6.1802 für die neuen Landesteile Hildesheim und Paderborn eine "Haupt-Organisation-Kommission" mit dem Sitz in Hildesheim ernannt und für das Fürstentum Paderborn eine Paderborner "Organisationskommission" in Unterordnung unter die Hildesheimer Hauptorganisation ernannt. Die Paderborner Kommission bestand aus drei Mitgliedern:
- von Silberschlag,
- von Hüllesheim und
- von Schlechtendahl.
Am 3.8.1802, dem Geburtstage des Königs von Preußen, wurde unter dem General von L'Estocg das Paderborner Land militärisch besetzt. Am 29.12.1802 sprach sich die Paderborner Regierungskommission in einem Berichte nach Hildesheim für die sofortige Aufhebung und Einziehung der 5 "fundierten" Männerklöster Abdinghof, Marienmünster, Hardehausen, Böddeken und Dalheim aus, da diese Klöster die reichsten wären und "wenig Bedeutung für die Seelsorge" hätten.
König Friedrich Wilhelm III. verfügte die Aufhebung der genannten 5 Klöster und Abteien. Eine General-Instruktion vom 18.1.1803 (mit zwei Nachträgen) belehrte die Kommissare auf's genaueste über die bei der Aufhebung zu beobachtenden Vorschriften. Kriegs- und Domänenrat von Pestel und Regierungsrat Schwarz wurden beauftragt, die Klöster Abdinghof, Marienmünster und Dalheim aufzuheben. Bei der Vermögensaufnahme in Dalheim leistete der Oberamtmann von Beughem aus Dinslaken der Aufhebungskormmission wertvolle Dienste.
Beim Augustinerkloster Dalheim konnte im Gegensatz zu anderen aufzuhebenden Klöstern ziemlich genau von der Klosterverwaltung der preußischen Aufhebungskommission eine gute Übersicht über die Besitzungen und Einkünfte von Dalheim am 8.9.1802 gegeben werden, weil die Bücher mit Sorgfalt geführt waren und, wie oben schon erwähnt, alle Ländereien, auch die heuerpflichtigen Grundstücke von dem Hildesheimer Leutnant und Geometer Deichmann vermessen waren. Prälat Franz Brüll übergab am 22.10.1802 desselben Jahres einige Ergänzungen zu der eingereichtenVermögensübersicht. S. Kriegs= und Domänenkammer Minden XIV Nr.22.In der sehr interessanten Vermögensübersicht werden aufgeführt Kloster, Kirche und Wirtschaftsgebäude, 3 Mühlen, davon die Neumühle bei Husen verpachtet war, und 2 Branntweinbrennereien, wovon eine verpachtet war.
Vom Kloster wurden bewirtschaftet 926 Morgen, die in vier Felder eingeteilt waren: Roggen, Hafer, Gerste und Brache, und von denen durchschnittlich geerntet wurden: 200 Scheffel Weizen, 1576 Scheffel Roggen, 1896 Scheffel Gerste, 30 Malter Erbsen, 12 Malter Bohnen, 154 Scheffel Hafer und ca. 40 Fuder Rauhfutter.
Von den meierstättischen oder Erbzinsäckern, S.o.S.20 deren Größe nach Vermessung von Deichmann auf 7682½ Morgen festgestellt ist, bekommt das Kloster von den wirklich bestellten Äckern von dem Morgen Wintersaat 1 Schfl. Roggen, desgl. Sommerfrucht 1 Schfl. Hafer und außerdem die zehnte Garbe als Zehntgabe. Der Jahresertrag wird veranschlagt bei Roggen mit 1482 Schfl., 835 Schfl. Gerste, 3174 Schfl. Hafer; außerdem 1 Malter Weizen und 116½ Malter Rauhfutter.
1 Malter Weizen, Roggen, Rauhfutter = 6 Schfl., 1 Malter Gerste = 8 Schfl., 1 Malter Hafer = 12 Schfl
An Wiesen werden vom Kloster bewirtschaftet 185½ Morgen mit einem Ertrage von 89 vierspännigen Fudern Heu und Grummet. An Gärten sind vorhanden 24¼ Morgen und 10½ Morgen Fischteiche, von denen damals jedoch nur höchstens 3 Morgen in Gebrauch waren. Bei der größeren Strenge der kirchlichen Fasten und Abstinenz, bei der wegen Verkehrsschwierigkeiten fehlenden Versorgung mit Seefischen wurde in früheren Jahrhunderten ein sehr großes Gewicht auf Teichwirtschaft gelegt.
Die Größe der Waldungen wird mit etwa über 7000 Morgen angegeben. Die Erbzinsleute von Meerhof und Oesdorf erhalten daraus ihr Deputat Brennholz. Dieses und den Eigenverbrauch des Klosters abgerechnet, vereinnahmt die Verwaltung jährlich aus verkauften Holzkohlen ca. 2200 Tlr. und für verkauftes Nutz- und Brennholz weitere 200 Tlr.
Der Einnahme des Klosters aus dem Getreidezehnten und Schreibheuer haben wir im letzten Abschnitt schon gedacht. Der Flächenraum der Zehntländereien in verschiedenen Ortschaften wird auf etwas über 7656 Morgen angegeben. Der Ertrag dieses damals meistens verpachteten Zehnten wurde von der Aufhebungskommission auf 1482 Tlr. geschätzt.
Ferner werden in der vom Kloster Dalheim am 8.9.1802 übergebenen Vermögensübersicht aufgeführt die verschiedenen Gerechtigkeiten, so die hohe und niedere Jagd in der Klosterherrschaft, die Gerichtsbarkeit in Meerhof und Oesdorf, der Anspruch auf die Hand- und Spanndienste der Einwohner der grundherrlichen Dörfer Meerhof und Oesdorf S. Westf. Zeitschrift Bd. 67 S. 70 u. folgende. und einiger Pflichtiger aus Helmern und deren Naturallieferungen an Hühnern und Eiern.
Einnahmen in Geld gingen ein von dem 14141 Tlr. betragenden Kapitalbestande, von sog. Herbstbedegeldern aus Meerhof und Oesdorf, von Bemeierungs(Laudemial)-gefällen, Sterbegeldern und Pachtgeldern von 146 Morgen schatz- und zehntfreien Ländern, deren Pacht auch in Korn - jährlich 2 Scheffel Roggen bzw. Hafer gezahlt werden konnte. Es kamen hinzu Pachtgelder für Waldmast und Jagd, sowie der Kanon von dem früheren Dalheimer Hofe in Paderborn, jetzt erzbischöfliches Palais, und eine kleine Abgabe beim freiwilligen Verkauf von Häusern in Meerhof und Oesdorf.
Der Viehbestand wird angegeben mit 37 Pferden, 56 Kühen, 22 Rindern bzw. Ochsen, 175 Mast- und Zuchtschweinen sowie Ferkeln, 931 Schafen. - In dem von der Aufhebungskommission bald darauf aufgestellten Voranschlag werden nachstehende Preise, die heute unser Erstaunen erregen, eingesetzt: Für eine Kuh 2 Tlr, für 1 Rind bzw. Ochsen 1 Tlr, für 1 Kalb 12 g.Gr., für ein Schaf 9 Mariengr. und für 1 Schwein 2 Tlr.
In diesen Zahlen drückt sich aus der außerordentlich hohe Preis des baren Geldes und der Tiefstand der landwirtschaftlichen Produktion.
In der Ausgabe werden die Steuern und Brandversicherungsbeiträge aufgeführt. Die Gehälter für Beamte und Löhne für das zahlreiche Personal werden auf jährlich 4002 Tlr berechnet; hinzu kam die Ausgabe für Beköstigung der Klostergemeinde, des Personals und der Frondienstpflichtigen. Die Beköstigung der Patres, der Angestellten und Arbeiter sowie der Hand= und Spanndienstpflichtigen ist genauestens geregelt und in Geld veranschlagt.
Am 9.2.1803 schickte die Paderborner Organisationskommission die vom Kloster Dalheim überreichte Vermögensaufstellung an die übergeordnete Hauptkommission in Hildesheim. Im Begleitschreiben werden Prior Hagemeyer und Prokurator Vällers besonders wegen ihrer exakten Verwaltungsarbeit gelobt; die Vermögensverwaltung von Dalheim sei die beste in der ganzen Provinz.
Bereits am 14.2.1803 beantragte der Vorsitzende der Hauptkommission in Hildesheim von Schulenberg beim König die Aufhebung des Klosters Dalheim, und durch Kabinettsorder vom 21.2.1803 verfügte der König die Aufhebung. Man beachte, mit welcher Schnelligkeit die Aufhebung beantragt und beschlossen wurde, und das in eine Zeit ohne Eisenbahn und Reichspostbetrieb! Preußen hatte es wohl sehr eilig, in den Besitz der Klostergütor zu kommen!
Für Dalheim kam wie für die zur Aufhebung verurteilten Klöster und Abteien in Hardehausen, Böddeken und Abdinghof die Errichtung und Fundierung einer eigenen Pfarrkirche nicht in Frage. Die zum Klosteramte Hardehausen Eingesessenen wurden nach Kleinenberg, die von Böddeken nach Wewelsburg, die von Abdinghof der Gaukirche in Paderborn und die von Dalheim nach Oesdorf eingepfarrt.
Die prachtvolle Abteikirche von Hardehausen wurde abgerissen, von der Klosterkirche Böddeken stehen noch die Ruinen, Abteikirche Abdinghof ist heute protestantische Pfarrkirche und die aus spätgotischer Zeit stammende Klosterkirche zu Dalheim wurde zu Pferdestall und Wirtschaftsräumen umgestaltet. Die damalige Zeit der Aufklärung war den Klöstern, den Zeugen des "finsteren Mittelalters":, feindselig gesinnt, und welche Kulturdokumente in Bauten, Inventar, Büchereien und Archiven sind damals vernichtet worden! Dieser Klostersturm wütete wie im protestantischen Preußen ebensosehr auch im katholischen Bayern. Die Säkularisation der Klöster, Abteien und Stifter zu Anfang des vorigen Jahrhunderts ist den schlimmsten Zeiten der Bilderstürmerei beizurechnen!
Das Kloster der Weißen Augustiner in Dalheim, dem hl. Petrus und Antonius geweiht, gegründet i.J. 1429, fand durch die Königl. Kabinettsorder vom 21.2.1803 sein Ende.
Gemäß der von Berlin erteilten Instruktion bei Aufhebung der Klöster reisten am 7.3.1803 die Kommissare von Pestel und Schwarz nach Dalheim, um in amtlicher Form die Aufhebung des Klosters bekannt zu machen. Nach § 25 der Generalinstruktion wurde den Abgabepflichtigen bekannt gemacht, daß die bisherigen Zehnten, Pächte und Meiergefälle an den von der Königlichen Regierung bezeichneten Vertreter "bei Strafe doppelter Bezahlung" weiter zu leisten seien.
Am 13.3.1803 wurde in Atteln durch Pfarrer Lünemann, in Oesdorf durch Pfarrer Adami, Augustiner von Dalheim, und in Lichtenau durch Pfarrer Lange von der Kanzel dieses den Gläubigen bekannt gemacht. Dasselbe wurde den Stadtverwaltungen in Warburg, Lichtenau, Kleinonberg, Lügde, Steinheim und Borgentreich mitgeteilt.
Bei Aufhebung des Klosters bestand die Klostergemeinde außer dem hochbetagten Prälaten Prior Franz Brüll aus 15 Konventualen und 3 Novizen. Prior Franz Brüll war der 26. Prior seines Klosters, das er seit 1784 geleitet hatte. Er erhielt eine jährliche Pension von 1200 Rtlr und zog sich nach seiner Vaterstadt zurück, wo er am 18.4.1809 verstarb. Der Subprior Hagemeyer und Prokurator Vüllers erhielten ein jährliches Ruhegehalt von je 300 Rtlr und die übrigen 12 Konventualen je 250 Rtlr, während die 3 Novizen zwischen einer einmaligen Summe von je 600 Rtlr oder je 250 Rtlr für drei Jahre wählen konnten. Außerdem bekam jeder Konvontual eine sehr bescheidene Ausstattung an Eßgeschirr, Tische und Mundtüchern.
Anfang Mai 1803 hatten alle Patres das Kloster verlassen; von den meisten ist ihr Lebensabend und Tod bis jetzt nicht erforscht worden. Das Klosterpersona1 für den Innen- und landwirtschaftlichen Betrieb einschließlich des Personals in der "Neuen Mühle" belief sich auf 80 Personen, welches von der Aufhebungskommission reduziert wurde; insbesondere wurde auch die etwas reichliche Beköstigung sofort
herabgesetzt.
Von den Kirchenglocken des Klosters erhielten die Dörfer Meerhof, Oesdorf und Essentho je eine Glocke. In der Kirche waren 7 Altäre, davon 3 auf dem Paterschor, eine kleinere Chororgel, eine Kanzel, Kirchenbänke, Beichtstühle und eine große Kirchenorgel. Letztere kam nach Borgentreich, die kleinere Chororgel nach Meerhof.
Henglarn bekam einen kleineren Altar in Barockstil mit dem Gemälde "Tod des Joseph". (Dieser Altar fand im Jahre 1906 Aufstellung in der Kapelle des früheren Priesterseminars am Kamp S.Schäfers Geschichte des Bischöflichen Priesterseminars in Paderborn II.Teil S.9. und ist nach Eröffnung des neuen Priesterseminars an der Leostraße zur neuerbauten Kirche in Senne II bei Brackwede gekommen).
Aus der Klosterkirche in Dalheim erhielten je einen Beichtstuhl die Pfarrkirchen in Delbrück und Fölsen; Husen bekam eine kleine Kommunionbank, und 6 Steinfiguren sind in der Kirche in Hohenwepel. S. Dr.Segin Westf.Zeitschrift Bd.91 II S.203.
Bei der Aufhebung wurde sofort am 8.3.1803 eine Bestandaufnahme und Abschätzung des Silbers vorgenommen unter Hinzuziehung des Paderborner Gold- und Silberarbeiters Becker. Die Abschätzung ergab einen Taxwert von 992 Tlr 19 Sgr 3½ Pfg. - Prälat Prior Brüll wünschte auf Lebenszeit zum Kirchengebrauch zu behalten: 1 Kelch mit Emaillemalerei, abgeschätzt zu 31 Tlr 34 Gr, ferner 2 silberne Meßkännchen und Teller in getriebener Arbeit, Taxwert 30 Tlr. 1 Sgr, und 1 Kruzifix, silberplattiert, abgeschätzt zu 34 Tlr 18 Sgr. Ebenso baten Subprior Hagemeyer und Prokurator Vüllers um Überlassung von 2 Kelchen für die Patres, solange sie in Dalheim bleiben würden.
Am 16.3.1803 übergab Sakristan Pater Berendes ein Verzeichnis der Meßgewänder, Chormäntel und Leinenparamente der Aufhebungskommission. Pastor Adami in Oesdorf bekam für die Pfarrkirche daselbst 9 Meßgewänder in verschiedenen Farben und einen roten Chormantel. Pater Linnenberg bekam für die Kirche in Holtheim 2 Meßgewänder und eine weiße Dalmatik. Ebenso bekamen die Patres verschiedene Meßgewänder und Kirchenleinen zu ihrem persönlichen Gebrauch; alle verpflichteten sich, daß nach ihrem Ableben die Kirchensachen dem Bischöflichen GeneraIvikariat in Paderborn übergeben würden.
Am 17.3.1803 bat Generalvikar Schnur in Paderborn die Dalheimer Aufhebungsbehörde um Zuwendung von Paramente für arme Kirchen; dieser in sich sehr begründete Antrag kam leider zu spät. Die Akten der Kriegs- und Domänenkammer enthalten ein genaues Verzeichnis der nach Hildesheim zum Einschmelzen geschicktem Silbersachen: 1 große Monstranz, 4 Kelche, 2 Ziborien, 2 Weihrauchfässer, 10 Altarleuchter, 1 Lavaboteller, Messer, Gabeln, 2 Lichtscheren, Löffel u.s.w., abgeschätzt zu 720 Tlr 21 Gr 9½ Pfg.
An baren Geldern in den verschiedensten Münzsorten wurden am 8.3.1803 von Prälat Brüll übergeben: 767 Tlr 17 Gr und 7 Pfg. S.u.S. 90 die sehr interessante Aufstellung.
Am 22.3.1803 erfolgt von der Aufhebungskommission eine genaue Aufstellung des Vermögens an Gebäuden, Gärten, Inventar, Vorräten usw. Die Gebäude einschließlich Neumühle bei Husen waren mit 13000 Tlr versichert. An Inventar wird aufgeführt: 32 Pferde, 5 Ochsen, 1 Mastochse, 24 melke Kühe, 26 altmelke, 3 Bullen, 34 Rinder, 6 Kälber, 1093 Schafe, 94 Schweine, 11 Gänse, 11 Enten, 1 Truthahn und 4 Hennen, 125 Hühner, ferner 155 Ölgemälde, 2 Kaminstücke, 3 Bilder von Fürstbischöfen, 23 Bilder von Prälaten und 9 Kupferstiche. Dann folgt ein Verzeichnis der Bücher der Bibliothek.
Es wurde versucht, einen Teil des Inventars meistbietend zu verkaufen, was nur teilweise gelang, wobei manches verschleudert wurde. Das nicht Verkaufte wurde dem Administrator Stelzer zur Aufbewahrung gegen Quittung übergeben.
Am 22.3.1803 war die Aufhebung von Dalheim beendigt. Carl Georg August Stelzer quittiert alles ihm Übergebene, leistet dem König einen Treueeid und übernimmt die Administration. Am 9.3.1803 meldete der wachthabende Unteroffizier Götze einen Diebstahl. Zur Sicherung des Klostervermögens war von Paderborn ein Wachtkommando geschickt. Es waren gestohlen: Geflügel, und Leinen. Die Spur führte nach Husen, wo mit Hilfe des Domkapitularischen Richters Drolshagen Haussuchung gehalten wurde und der Dieb in dem früheren Wagner des Klosters festgestellt wurde.
Nach § 17 der Generalinstruktion für die Klösteraufhebung wurde zur einstweiligen Fortführung der bisherigen Selbstbewirtschaftung auch für Dalheim ein Administrator ernannt, der bei freier Station monatlich 25 Rtlr erhielt. Das Bestreben der Paderborner Aufhebungskommission ging auftragsgemäß dahin, möglichst bald das Kloster- oder Domänenamt Dalheim zu verpachten.
Unter 3 Bewerbern wurde die Pachtung Dalheim dem Oberamtmann Nordmann aus der Magdeburger Gegend auf 12 Jahre übertragen, dem dann auch die früheren Naturalleistungen an Hähnen und Eiern, an Heuer und Zehntfrucht zustanden. Seitens der Regierung waren diese Einnahmen viel zu hoch veranschlagt.
I.J.1804 suchte Nordmann den Zehnten auf ein Jahr zu verpachten, wobei er sehr schlechte Erfahrungen machen mußte. Z.B. für den Zehnten in Helmern, der auf 221 Tlr 8 Gr veranschlagt war, wurden 40 Taler geboten; auf den Zehntel in Atteln und Husen, sowie in Blankenrode und Meerhof wurde nicht einmal ein Gebot abgegeben.
Seit 1804 ist Domäne Dalheim stets an Domänenpächter, die bis auf den jetzigen Pächter Frintrup sämtlich protestantisch gewesen sind, verpachtet worden. Das bisherige Vorwerk Elisenhof (anstelle des früheren Dorfes Ostelleren) ist gegen 1922 an die Siedlungsgesellschaft "Rote Erde" verkauft. In dem Siedlerdörfchen Elisenhof wurde im Jahre 1928 ein schmuckes Kirchlein erbaut, das dem Apostel Westfalens, dem hl. Sturmius, geweiht ist. Im alten Kloster Dalheim ist seit 1910 die frühere Sakristei zur Kapelle eingerichtet, in der all sonntäglich hl. Messe jetzt durch einen Franziskaner aus Paderborn gelesen wird.
Die Aufhebung von Kloster Dalheim hat gewiß besonders bei den zehnt- und abgabepflichtigen Bauern damals Erstaunen und Erregung hervorgerufen. Allerdings die verhaßte Zehnt- und Abgabepflicht blieb nach des Klosters Aufhebung bestehen; etwaige andersgeartete Hoffnungen erwiesen sich als irrig. Eine fühlbare Lücke in dem Kulturleben des Sintfeldes und seiner Bewohner trat durch die Klosteraufhebung wohl nicht ein; es sei denn daß die Bewohner der umliegenden Ortschaften an höheren Festtagen nach Dalheim nicht mehr eilen konnten, um dem prächtigen Gottesdienste beizuwohnen. Gewiß haben die Klöster besonders der Benediktiner und vor allem der Zisterzienser und Prämonstratenser ihre ganz außerordentlichen Verdienste um die Hebung des Ackerbaues, Einführung neuer Kulturen in unserem Vaterlande gehabt, und das soll ihnen nicht vergessen werden. Eine Bedeutung für die Seelsorge, Aushilfe in der Seelsorge, wie wir dieses besonders bei den Franziskanern und Kapuzinern sehen, haben die Paderborner säkularisierten Klöster und Abteien nicht gehabt, wenn auch ein Dalheimer Augustiner Pfarrer von Oesdorf war und Dalheimer Konventualen die Frühmeß-Obliegenheiten in Meerhof, Husen, Henglarn und Holtheim erfüllten.
Bei der Säkularisation der Abteien und Klöster durch Preußen ist zu bedauern, daß der § 35 des Reichsdeputations-Hauptschlusses einseitig zur hauptsächlichen "Erleichterung der Finanzen" des Staates, aber nicht "zum Behufe des Aufwandes für Gottesdienst, Unterrichts und andere gemeinnützige Anstalten" befolgt ist. Wenn auch für die bisherigen Klostermitglieder und auch für die Novizen Pensionen gewährt wurden, die bei dem damaligen hohen Werte des Goldes durchaus als anständig anzusprechen sind, so sind doch in § 51 des Reichsdeputations-Hauptschlusses vorgesehene Pensionen für Prälaten und Äbte bei den Paderborner aufgehobenen fundierten Männerklöstern stark gekürzt worden.
Durch die Verwendung der nicht unbedeutenden Klostervermögen des alten Hochstiftes Paderborn zum Besten der Finanzen des preußischen Staates trat eine beträchtliche Schädigung des Paderborner Landes ein, und es ist zu bedauern, daß nicht wenigstens ein bedeutender Teil zum Besten des Paderborner Kirchen-, Schul- und Armen-Wesens verwendet worden ist. Die Anschauung des Volkes inbezug auf die Heiligkeit und Unverletzlichkeit des Eigentums ist durch die Säkularisation des kirchlichen Eigentums schwer geschädigt.
Es ist ferner zu bedauern, daß bei Durchführung der Aufhebungsmaßnahmen die religiösen Gefühle des Volkes zu wenig geschont wurden; es wurde dadurch eine Stimmung gegen den annektierenden Preußischen Staat erzeugt, die sich nach wenigen Jahren nach der Schlacht von Jena und Auerstädt i.J.1806 als preußenfeindlich und franzosenfreundlich in Stadt und Land Paderborn offen zeigte. Es ist anzuerkennen, daß die Paderborner Aufhebungskommission besser die Gesinnung des Volkes erkannte als die übergeordnete Hauptkommission in Hildesheim.
Es ist sodann zu bedauern, daß bei Aufhebung der Klöster und Abteien unschätzbares Kulturgut verkauft, zerstreut und zum Teil zerstört worden ist. Es wäre eine Aufgabe des Staates gewesen, diese Kulturgüter zu retten. Zur Entschuldigung muß man aber hinzufügen, daß die damalige Zeit der Aufklärung stolz auf das Mittelalter und dessen Kulturerzeugnisse herabblickte und für Erhaltung der Kulturgüter durchaus kein Verständnis hatte.
Wilhelm Richter führt in seiner Schrift "Preußen und die Paderborner Klöster und Stifter" S.116 ff. das Urteil des bekannten Paderborner Lokalhistorikers, des Justizkommissars Dr. Gehrkon, wörtlich an; Dr.Gehrken war gewiß kein Feind der preußischen Regierung. Das Urteil des kenntnisreichen und besonnen abwägenden Zeitgenossen möge auch hier angeführt werden:
Schöne Abteien wurden zerstört, um das Blei, das Kupfer von den Gebäuden und Türmen zu gewinnen.

Erst die Abtretung des Landes an das Königreich Westfalen endete die heillose Wirtschaft mit den Klostergütern. Der religiöse Sinn des Volkes wurde viel zu wenig dabei geschont. Das Landvolk murrte, und der vernünftigere Mann klagte, daß den Familien des Landes mehrere Gelegenheiten zur Versorgung der Ihrigen durch die Einziehung des Gemeingutes genommen, und dieses jetzt als Domäne unwiederbringlich verloren wäre. Man zweifelte an dem milden Sinne des neuen Herrschers."
Es läßt sich nicht verkennen, daß die von den Klöstern bis zur Aufhebung betriebenen landwirtschaftlichen Betriebe nach den Berichten der Aufhebungskommissare und deren Sachverständigen vielfach keine Musterbriebe waren, wie dieses wohl bei der größten Mehrzahl landwirtschaftlicher größerer Privatbetriebe in unserem Paderborner Lande der Fall gewesen ist. Bei den abfälligen Berichten der Aufhebungskommissare muß aber auch deren geistige Einstellung zu Mönchen und Klostergütern in Anrechnung gebracht werden. Ob aber die vom Ministerium eingesetzten ersten Pächter der nunmehrigen Domänenämter immer die richtigen Leute und kenntnisreiche Landwirte gewesen sind, kann man nach den Akten der Kriegs- und Domänenkammer doch wohl mit Recht bezweifeln.
Es läßt sich nicht leugnen, daß die eingesetzten Domänenrentmeister, vielfach landfremde Beamte, nach der Klosteraufhebung mit größtem Eifer auf Anordnung der vorgesetzten Behörde die Klosterarchive durchstöberten und bei Anmeldung der Verpflichtungen bei Zehnten, Hudeberechtigung usw. über das Ziel hinausschossen und zuviel forderten, daß derartige übertriebene, sachlich nicht berechtigte Forderungen den Unmut der Betroffenen erregten, ist jedenfalls sehr erklärlich. Bei der Anmeldung der Hudegerechtsame haben wir dieses in dem vorigen Abschnitt schon erwähnt.
In ähnlicher Weise wurde der Fernanshof in Blankenrode als meierstättisches Kolonat unrichtigerweise zum Grundbuche angemeldet. In einem im Archiv des Paderborner Altertumsvereins (Act.16) aufbewahrten Schriftsatz eines unbekannten, aber durchaus kundigen Zeitgenossen wird auch Klage darüber geführt, daß die neuen Beamten mit den Verhältnissen des Landes und der Zehntpflichtigen nicht genug vertraut seien und daß mit "unnachsichtlicher Strenge und rücksichtslos" die Beiträge von den vielfach zahlungsunfähigen Bauern eingetrieben wurden, die, um der Schande der Exekution zu entgehen, vielfach das notwendigste lebende oder tote Inventar verkauften, ja verschleuderten oder zu wucherischen Juden gingen.
Die Verschuldung des Bauernstandes in den ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts hängt mit der vielfach zu scharfen Eintreibung der Steuern und Gefälle seitens der staatlichen Verwaltungsbeamten zusammen. In der klösterlichen Zeit konnte der zahlungsunfähige Bauer viel eher auf Nachsicht und Milde rechnen. Auch bei den aufgehobenen fundierten 5 Männerklöstern des alten Hochstiftes Paderborn bewahrheitete sich das Sprichwort:
Werfen wir noch kurz einen Blick auf die Geschichte der Domäne Dalheim nach der Säkularisation. Der erste Pächter Nordmann, der mit einem ziemlich bedeutenden Vermögen gekommen war, hatte kein Glück. Die Kosaken sollen i.J.1813 ihm alle Pferde geraubt haben. Er machte Bankrott und ist i.J. 1817 zu Meerhof begraben.
Sein Nachfolger war der Domänenpächter Simon Müller, der auch kein Glück hatte. Müller legte das Gut Friedrichsgrund an und verzog dorthin. Bei der Neuverpachtung wurde kein Gebot abgegeben. Der Domänenfiskus mußte das Gut in Eigenbewirtschaftung übernehmen und übertrug die Administration dem Oberamtmann Engelbrecht.
Die an die Regierungshauptkasse abgeführten jährlichen Beträge sollen allerdings nicht sehr hoch gewesen sein, wie man heute noch im Volksmunde erzählt. Engelbrecht führte die Verwaltung bis 1.7.1868. Als Domänenpächter folgte Hühne, dessen Pachtvertrag von der Regierung aufgehoben wurde nach dem Kriege 1870/71, den Hühne als Offizier der Landwehr mitgemacht hatte.
Mit Landwirt Köster aus Schwelm wurde ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen; jedoch war das Vorwerk Elisenhof, welches nach der Klosteraufhebung erbaut war, von der Domäne Dalheim seit 1868 abgezweigt und an den Sohn des Oberamtmannes Engelbrecht verpachtet. Das Vorwerk Elisenhof hat eine Größe von ca. 1000 Morgen. Seit 1873 war Pächter auf Elisenhof Kerstens, der bei der Neuverpachtung der Domäne Dalheim i.J. 1885 den Zuschlag für Dalheim und Elisenhof erhielt und im August 1903 für weitere 18 Jahre als Domänenpächter bestätigt wurde. Seit 1.7.1922 ist Vorwerk Elisenhof an 17 Siedler, meistens aus dem Kreise Büren, durch die Siedlungsgesellschaft "Rote Erde" aufgeteilt, und ein neues Kirchdorf ist an Stelle des untergegangenen Ostelleren entstanden.
Als Domänenpächter auf Dalheim folgte seit 1.7.1922 der Sohn des Amtsrates Kerstans, Nach dem Heimatbuch des Kreises Büren 1923, S.77. und seit 1.4.1926 ist Frintrop Domänenpächter, der erste katholische Pächter des alten Klostergutes.