Inhalts-
verzeichnis

Sie sind hier: www.familie-von-rueden.de ::: Geschichte der Stadt Rüden ::: Band 3- Abschnitt 2 - Kapitel 2





Band 3

DIE EIGENTLICHE INNERE STADTGESCHICHTE

2. Abschnitt - Das besondere des Rüdener Stadtwesens in seiner Anschliessung.

d.i. Darlegung aller einzeln auf Verfassung, Verwaltung, Gerichtseinrichtung, Verhältnis zu den landesherrlichen Behörden, öffentliche Anstalten und ähnliche Dinge sich beziehende Punkte.

Kapitel 2

Von einigen anderen landesherrlichen und Kommunal-Einrichtungen in der Stadt Rüden

A. Vom Militärwesen

(§.170.)

Ein militärischer Zweck veranlasste die erste Gründung der Stadt Rüden. Sie war eine Grenzfeste des Herzogtums Westfalens. Ihre zu dieser Bestimmung günstige Lage war freilich der Grund zu mancherlei Drangsalen späterer Zeit. Als die Stadt nämlich, von aller Besatzung entblößt, ihre Bedeutung als Feste längst ganz verloren hatte, war sie, namentlich im dreißigjährigen Kriege, ein willkommener Anhaltspunkt und Sammelplatz für allerlei plündernde und sengende Kriegsscharen.

Als noch im Mittelalter die westfälische Ritterschaft der eigentliche und alleinige Kriegerstand des Landes war, machte die Rüdener Burgmannschaft gleichsam die Garnison der Feste aus. Diese nun obenhin erwähnten Umstände werden an anderen Stellen dieser Geschichte des Weiteren ausgeführt.

Auch ist schon erzählt worden, dass die Rüdener Bürgerschaft, als Fußvolk und Fernschützen, anfangs neben den Rittern, später allein zur Verteidigung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet waren. Wir haben gesehen, wie auch die auswendigen Bürger zur Bewachung und Beschützung des Stadtgebietes herangezogen wurden. Die Stadt hatte auch ihr eigenes Geschütz, und einer der Magistratspersonen hatte von der Beaufsichtigung desselben seinen Titel: Artilleriemeister. Siehe §.145 Note. Daß man von der Artillerie Rüdens Gebrauch gemacht, geht aus einer, etwa aus den Zeiten des 30-jährigen Krieges stammenden Kemmnereirechnung hervor, worin es heißt: zu Buchsen und Buchsenkraut; dem Meister von Beringhausen vor Pulver zu machen; Kraut zu machen; Rohr zum Geschütz; Hacken rein machen; das Geschütz auff die Pforten gebracht; Buchenkraut zu machen; Pulver stoßen; Buchtzen gerüstet und rein gemacht usw. Aber auch nur auf den Umfang, dieses bezog sich der Rüdener Bürger Militärpflichtigkeit. Nicht einmal die Gefährdung des Gogerichts rief sie ins Feld. An Kriegsverpflichtung zu stehenden Heeren und zu auswärtigen Kriegen der Landesherren war während der kölnischen Zeit nicht zu denken. Zu dem Zweck dienten geworbene Söldnerscharen.

Die waffenfähige Mannschaft der Bürger aber war vereinigt in der so genannten Schützen-Kompanie, die, wie die Geschichte von Warstein S. 108 besagt, gegen den Feind gebraucht wurde und denselben an den Grenzen beobachten musste. Als solche Beobachtungspunkte dienten die alten, noch vorhandenen Warttürme, von denen einer, die Spitze Warte, nördlich der Stadt, genau die Grenze zwischen dem Rüdener Stadtgebiete und der gemeinde Hemmern bezeichnet und jetzt als Dreieckspunkt dient, der andere, die Stumpfe Warte, im Osten bei Miste, eine Telegraphenstation in der Coblenzer-Berliner So bei Erwitte: die Stirper Warte und die Erwitter Warte. Linie ist.

Aus der Schar der wehrhaften Rüdener Bürger ist, wie in so vielen Orten des Landes, die jetzige Schützengesellschaft als ein bloß geselliger Verein zum gemeinsamen Vergnügen des Schießens, Tanzens und Trinkens, als schwacher Rest übrig geblieben. Über ihren Ursprung liegen keine Nachrichten vor.

Schon Röingh sagt, an einer schon angeführten Stelle (§.148.) dass über die Schützen und ihre Statuten keine gewisse Nachrichten mehr vorlägen. Eine sichere Nachricht ist freilich vom Jahre 1583 bei Kleinsorgen (Kirchengeschichte III. Teil. S. 105) erhalten, nach der der reformierende Kurfürst Truchsess dem von ihm eingesetzten neuen Rat in Rüden noch acht Bürger aus der Schützengesellschaft in Religionssachen zugeordnet habe, und zwar mit Rat und Beihilfe eines aufrührerischen Bastards von Coppenrath und eines schon längst abgesetzten geheimen Schreibers Gobelin Gerräus (welche ihre Misshandlungen halber in Gefangenschaft waren.

Entstehung des Schützenwesens

In den Jahren 1790 bis 1800 (aus früheren Zeiten fehlen alle Nachrichten) feierten Rüdens Bürger dreimal ein Schützenfest. Auf der Burg wurde nach der Scheibe geschossen. Später ruhte das Fest und wurde erst 1807, mit höherer Erlaubnis, trotz des Widerstandes einiger Bürger, mit dem Vogelschießen von einer Stange wieder begonnen.

Die Schützengesellschaft bildete ein Bataillon mit fünf Compagnien, unter einem General und Hauptleuten. Der Schütze, der den Vogel abschoß, wurde "König". Die Belohnung bestand aus 4 Thlr.

Tanzbelustigung und auf gemeinsame Kosten angeschafftes Bier gehörten mit zum Feste. Später war die Gesellschaft in einem Bataillone ohne Unterabtheilung vereinigt. Das Fest war indeß in Verfall gerathen und fand geringere Theilname.

Jedoch hatte die Feier desselben von 1807 bis 1834 ununterbrochen statt, nur 1835 unterblieb es wegen des Brandes von 1834. 1836 wurde das Fest abgehalten. Der 1837 an der Spitze stehende Hauptmann, wie seitdem der Anführer des Ganzen hieß, begann eine Reform des Festes, dem nun auch der Bemtenstand in der Stadt beitrat.

1838 wurde ein neuer Vorstand gewählt [ein Hauptmann und Commandeut, zwei Premier-Lieutenants, vier Seconde-Lieutenants, ein Rechnungsführer und Adjudant, ein Feldwebel, ein Fähnrich, von welchem Offizier-Corps die Unteroffiziere gewählt wurden], welcher die am 10.Juni 1838 angenommenen und vollzogenen Statuten entwarf.

Dieselben geben als Zweck des Vereins an:


Im Jahre 1843 wurde die Vogelstange auf einen bessern Platz gesetzt und die Zulassung der Bürgersöhne, welche bisher ein eigenes Schützenfest gehabt hatten, mehr ausgedehnt. Der König wird mit Echenlaub gekrönt und erhält eine silberne Medaille mit dem Spruch: "Fleiß und Friede ist des Bürgers Zierde."

Seit mehreren Jahren begleitet ein Theil der Bürger, geführt von ihrem Hauptmann, die feierlichen Frohnleichnams-Prozessionen.

Namen der Commandeure:


Namen der Schützenkönige:


Obgleich bei dem Übergang des Herzogtums Westfalen unter landgräflich hessischer Hoheit dem Lande seine politische Verfassung garantiert wurde, so wurde doch die Militär-Administration dem neuen Landesherrn belassen. Wenn auch damals noch nicht das Aushebungswesen eingeführt war, so wurde doch das land zur Aufbringung des Reichs- und Kreis-Kontingents und der im Lande erforderlichen Garnisonen und zu anderen Kriegsbedürfnissen notwendigen Kosten namhaft in Anspruch genommen. Im Herzogtum Westfalen lag als Garnison die Brigade Erbprinz (Brigade-Stab Arnsberg) und die Reserve-Brigade Westfalen (Brigade-Stab Meschede).

Ganz neue Verhältnisse traten ein durch Stiftung des Rhein-Bundes im Jahre 1806. Der demselben beigetretene, nunmehrige Großherzog von Hessen erhielt mit den Souveränitäts-Rechten auch das der Militär-Konscription, wodurch alle bisherigen Militärverhältnisse einen anderen Charakter bekamen.

Die Bürger Rüdens waren nunmehr zur Landesverteidigung und allein im Interesse des Landesherrn verpflichtet. Die Grundsätze des preußischen Militärwesens, der Militärpflichtigkeit, der Aushebung, der Dienstzeit, der Errichtung der Landwehr - einer großartigen Schöpfung Preußens, ähnlich Germaniens Heerbann - usw. sind zu bekannte Verhältnisse, als dass sie hier noch eines ferneren Wortes bedürften.

Rüden wurde, mit dem ganzen Kreise Lippstadt, dem 7. Armeekorps (dem Westfälischen), der 14. Landwehr-Brigade (Standquartier Düsseldorf), dem 16. Landwehr-Regiment und dem 1. (Soester) Bataillon zugeteilt. Nach einer späteren Einrichtung wurde der Kreis Lippstadt zu dem 3. (Mescheder) Landwehr-Bataillon desselben Regiments geschlagen, zu dem es auch bis jetzt gehört.

B. Vom Medizinal-Wesen

(§.171.)

Die in früheren Zeiten häufig über Rüden einbrechenden verheerenden Krankheiten, namentlich die Pest, waren die Veranlassung zur Stiftung eines Siechenhauses, was man anderwärts Pesthaus nannte (siehe hierüber die Geschichte von Warstein S. 225). Das Siechenhaus in Rüden geschieht Erwähnung im Jahre 1602 bei Röingh S. 228. Dasselbe stand außerhalb der Stadt in der Nähe der oberen steinernen Möhnebrücke.

Das sogenannte Kloster-Krankenhaus ist 1779 von den Kapuzinern gebaut; es wurde von 1804-1812 als Gymnasialgebäude benutzt, dann aber mit dem größeren Teil des Klostergartens und dem Klosterbrauhaus an den Arzt Dr. Eickenbusch verkauft. Das noch bestehende Hospital ist vielmehr eine Armenanstalt. Über andere Medicinal-Anstalten der früheren Zeit fehlen uns die Nachrichten. 1733 zahlte der Chirurgus Carl Geißler sein Bürgergeld.

Einen Theil des Medicinal-Wesens bilden die Apotheken. Vor Anlegung einer Apotheke in Rüden wurden die meisten Arzneien aus der in einem großen Rufe stehenden Jesuiten-Apotheke in Büern geholt, aus welcher sogar allen dürftigen Kranken noch bis zur Säkularisation 1803 die Arzneien unentgeltlich verabreicht wurden. Die erste Rüdener Apotheke war in dem jetzigen Brummel'schen Hause, das man auch Apotheker Wiegartz nennt. Diese wurde im Laufe des vorigen Jahrhunderts, als Tütel'sche Apotheke, von Dr. Tütel, der die Theresia Polhaus heiratete, in dem früheren Stumelius', später Saalmanns Hause eingerichtet. Sie wird noch administriert.

Unter der hessischen Regierung war in jedem Amt ein besoldeter Amtsarzt und Amtschirurg zur Ausübung der inneren und äußeren Heilkunde, denen unter andern die Einsetzung der Schutzblattern oblag. Der erste Amtsarzt war Dr. Aug. Hatteisen, der 1805 starb. Ihm folgte 1806 Dr. Eickenbusch. Friedrich Krenking und Aug. Peter Schröder waren Wundärzte und Geburtshelfer. Außer Dr. Eickenbusch, Amtsarzt zu Rüden, war zu Rüden 1839 noch der Dr. Beckers, statt dessen seit 1840 Dr. Drees.

C. Von dem Post-Wesen

(§.172.)

Das Postwesen Im Herzogthum Westfalen war Thurn- und Taxische Post. 1816 erst wurden die verhältnisse anders, da dem Hause Thurn- und Taxis eine Entschädigung mittelst einer Jahresrente gegeben wurde, an deren Stelle 1819 das Fürstenthum Krotoszyn im Posenschen trat. Vgl. Zweiter Supplement-Band zu den Ergänzungen des Allg. L.R. Theil II. Tit. 15. (Erste Ausgabe) war für Rüden in den ältern Zeiten eine unbekannte Sache. Briefe musste man durch besondere Boten oder durch zufällige Reisende besorgen. Die noch jetzt landesübliche Anfrage der Abreisenden, ob man nichts zu bestellen habe, und die Redensart "Botschaft bringen oder schicken", schreibt sich aus jenen einfachen Zeiten her.

Wer aber seine eigene Person an einen andern Ort befördern musste, dem blieb schon nichts übrig, als sich seiner eigenen Beine zum Fortkommen zu bedienen, wenn er nicht auf einem so genannten Frankensattel quer auf dem Pferde sitzend - allein oder sein Weib und Kind hinter sich - die engen Fußpfade hinritt, oder gar auf einem Karren oder Ackerwagen, mit Strohsitzen und einem gegen das Wetter schützenden Laken seine Glieder wegen der holperigen Wege der Gefahr des Zerbrechens aussetzen wollte. Jedoch waren für den Magistrat und andere obrigkeitliche Personen schon einige Anstalten getroffen, die einigermaßen unsere Posten ersetzten. Es liegen die Nachrichten vor, dass die amtlichen Korrespondenzen nach Arnsberg hin durch eigene Boten Es geht sogar aus der Stadtsrechnung von 1733 hervor, daß die Stadt ihre eigene Botenpost hatte. Dort heißt es: "Dem SDtattspostbotten Herm. Fränken sein Jahrlohn bezahlt 5 Thlr. Ein Paar Schuhe 32 Gr. Dem Postmeister für Anschaffung der Postzeittung 2 Thlr. usw." besorgt wurden. Die beständigen Pfandboten besorgten die Briefe in der nächsten Nähe. Die so genannten Einspänniger In Arnsberg gab es 4 Einspänniger, die folgende Uniform hatten: Hirschlederne Hosen, Kanonenstiefeln, rothe tuchene Jacken mit weißen Schnüren, Stürmer-Klapphut, über dessen Rundung zwischen den beiden Klappen weiße kurze Federn sich hinzogen; lange Peitsche.

Sie waren reitende Boten bei Churkölnischen Landdrost und Räthen, dienten zugleich als Executoren und mu0ten bei Dienstreisen der Räthe die nöthigen Pferde stellen.
waren dazu bestimmt, um die städtischen Frachtfuhren zu tun.

An Personenposten erinnert die schon erwähnte Verpflichtung der Eingesessenen der Stadtdörfer die Herrn Deputierte von Rüden in ihren Kutschen nach Arnsberg fahren zu müssen; freilich ein bedeutendes Unternehmen in den Hohlwegen des Arnsberger Waldes!

Die Anfänge einer Posteinrichtung unter hessischer Regierung in Westfalen, die freilich bei dem Mangel an Chausseen sich nur auf eine kaiserliche Briefpost beschränkten, hatten für Rüden selbst keine Wichtigkeit. Eine der größten Segnungen der preußischen Regierung für Westfalen ist das große Netz herrlicher Chausseen, die das Land nach allen Seiten hin durchschneiden, und die damit verbundene so vollständige Posteinrichtung geworden.

Wenn auch Rüden erst in neuerer Zeit unmittelbar in diese großartige Verbindung getreten ist, so hatte die Stadt doch dadurch schon große Vorteile, dass die neuen Straßen unsern vorbeiführten. Die große Straße, die Koblenz und Minden verbindet, geht nicht über eine Meile von Rüden vorbei.

Schon gegen 1820 war für Rüden ein, unter dem Postamte Lippstadt stehendes, so genanntes Postwärteramt notwendig geworden, dass Ludwig verwaltete, und wenigstens eine regelmäßige und schnelle Beförderung möglich machte. Seit aber durch die Chaussee von Rüden über Suttrop, welche zwischen Belecke und Warstein auf die eben erwähnte Hauptstraße führt, die unmittelbarste Postverbindung mit allen Teilen des Staates zu Wege gebracht ist, fährt auch täglich eine Personenpost von Rüden nach Warstein zum Anschluss an die Hauptpost und auch umgekehrt von dort nach Rüden.

Die jetzt in Rüden bestehende Postexpedition gehört zum Postamt Lippstadt. Ludwig sen. ist Postexpediteur und Posthalter, Ludwig jun. dessen Gehilfe.

D. Von dem Steuern-Wesen

(§.173.)

In der alten Zeit wurden, außer der Bede, die auch ursprünglich nur eine erbetene, freiwillige Abgabe war, dem Landesherrn gar keine bestimmten Steuern bezahlt. Er bezog aus der Stadt Rüden bestimmte Einkünfte, die, an sich sehr gering, mehr den Charakter von Domäneneinkünften hatten.

Eine Übersicht dieser Einkünfte ist uns erhalten in dem merkwürdigen Register über den Bestand des Marschall-Amts in Westfalen, das zwischen 1293 und 1300 angefertigt und bei Seibertz (Urkundenbuch I. S. 598 ff.) abgedruckt ist. Dort heißt es S. 612 von Rüden: Folgendes sind die Rechte und Einkünfte, die der Erzbischof in der Stadt Rüden hat:

  1. Er hat dort ein Gericht, welches jährlich zwei Mark einbringt. Dies mochte wohl etwa so viel sein, als ein jetziger Taler (siehe die Warsteiner Geschichte S. 60). Wenn hier nicht vielleicht das Schultenamt gemeint ist, so sind es die Einkünfte des Gogerichts innerhalb der Stadt, denn die außerhalb derselben werden noch besonders aufgeführt.
  2. Die Wartpfennige betragen jährlich fünf Mark, die Fried. V. Sassendorf für sein Burglehn in Rüden erhebt. Dies ist der Grundzins von allen Hausstellen (vielleicht bloß von denjenigen, die auf dem Grunde der erzbischöflichen Curtis standen), die sich, wenn wir aus dem in der Warsteiner Geschichte Gesagtem (S. 76) schließen dürfen, auf 120 belaufen mochten, indem von jeder ½ Solidus oder 6 Denare gegeben wurden; 60 Solidi sind 5 Mark (Vgl. S. 75 daselbst)
  3. Die Bede, petitio, eine Art von Kopfsteuer (siehe Warsteiner Geschichte S. 75), brachte ungefähr 25 Mark ein.
  4. Eine erzbischöfliche Mühle, aus der Arnold Hettertart wegen seines Burglehns in Rüden jährlich eine Mark erhob. Der Inhaber dieser Mühle aber, ein Rüdener Bürger, der sie in Erbpacht zu haben schien, zahlte nur eine Mark davon, obgleich sie mehr als 50 Malter auswarf (vielleicht 40 Mark an Wert, vgl. die Berechnung in der Warsteiner Geschichte S. 82)
  5. Eine erzbischöfliche Hufe bei Rüden im Schneringer Felde, welche ebenfalls Arnold Hettertart als Lehen innehatte. Sie brachte jährlich 25 Malter Kölnisch. In dem Register folgen noch andere entferntere erzbischöfliche Lehngüter, die besagter Arnold wegen seines Burglehens in Rüden besaß.
  6. Bertold Dynast von Büern bezog für sein Burglehn in Rüden als Einkünfte 100 Mark Sterlinge aus einem erzbischöflichen zehnten (bei Rüden).
  7. Das Gogericht außerhalb Rüden, innerhalb drei Pfarreien, bringt ein drei Malter Hafer jährlich, die der Marschall erhebt.
  8. Die Einkünfte von freien Leuten der Freigrafschaft Rüden betragen 4½ Mark, welche die Wachtmannschaft in Rüden bekommt.
  9. Der Erzbischof hat eine Hufe zu Meeste, welche 18 Scheffel, d. i. 7½ Malter einträgt, die ein gewisser Meytmann erhebt.
  10. Die erzbischöfliche Mühle, Tumerode (Zum Rode) genannt, die jährlich ein Malter Getreide einbrachte, war verödet.
(§.174.)

Die wenigen Einkünfte also, die der Erzbischof zu Rüden hatte, dienten meist zur Unterhaltung der Besatzung der Stadt. Aus einer um mehr als 300 Jahre späteren Zeit hat uns Röingh eine Übersicht der zu zahlenden Steuern und Abgaben bewahrt, unter der Überschrift: An kurfürstlichen Gefällen das jährlich zu erheben:

  1. An Schoß-Geldern (vgl. Geschichte von Warstein S. 118) von den Rüdener in- und auswendigen Bürgern 140 Mark ("davon drey Marken einen Rthlr. machen") = 46 Rthlr. 24 Gr. Hiervon wurde noch etwas abgezogen, weil der Kurfürst den Kapuzinern den Schoß von mehreren Häusern nachgelassen hatte.
  2. Aus der Erben Weidemann's Mühle auf der Möhne jährlich zwei Mark zu drei Kopfstücken oder 24 Gr. Gerechnet. (Als Max Heinrich die Markenzahlung nach rheinischem höheren Werte verlangte, beschwerte sich 1652 die Stadt auf dem Landtage, und die Zahlung geschah ferner in westfälischem Valor.
  3. Aus Beermanns vorhin, dann Schellewaldts, nunmehr Feldscherers und Forckenbeck's Mühle auf der Möhne jährlich drei Mark = 1 Rthlr.
  4. Bei etlichen Bürgern jährlich einige Rauchhühner oder dafür 2 Gr., welche der Droste erhebt.
  5. Auch der kurfürstliche Richter hat von den Stadtdörfern und Pfahlbürgern einige Hühner, und zwar von Alten-Rüden 31, von Miste 30, von Kneblinghausen 18 Rauchhühner.
(§.175.)

Von anderen Intraden wusste man nichts. Deshalb war auch die Verwaltung einfach. Die Domänenbeamten waren zugleich die Steuerbeamten. Unter der Oberkellnerei (mit dem Oberkellner, Oberkellnereivogt, Kellnereifron, Hühnervogt usw.) stand auch, wenigstens als das Land schon an Hessen übergegangen war, der Empfänger zu Rüden (Vict. Tusch). Erst 1806 wurde diese von Köln übernommene Einrichtung aufgehoben. Durch eine Verordnung vom 1. Oktober 1806 fielen alle Steuerfreiheiten weg.

Nach dem hessischen Steuersystem wurde aller Erwerb und Alles, was Kaufwert hat, also Alles, was gewöhnlich zum Vermögen gerechnet wird, versteuert, d. h. es gab jetzt eine grund-, Gewerbe- und eine Viehsteuer. In jedem Amt war ein Steuerperäquator angestellt, der die Steuerregister in Ordnung hielt und die Hebelisten verfertigte. Dann hatte jedes Amt seinen Steuerempfänger zur Erhebung der Steuern von den Unterempfängern.

Zur Verwaltung der großherzoglichen Domänen gab es jetzt eigene Rentamtmänner. Welche der hessischen Steuereinrichtungen unter preußischer Herrschaft mit hinübergingen und noch bestehen, welche Steuern abgeschafft (z.B. 1820 die Viehsteuer) und welche neue dafür eingeführt worden, hier zu besprechen, geht über den Bereich des Buches. Auch die Steuerperäquatoren wurden beibehalten. So war noch 1822 Böckler für die Ämter Rüden und Belecke bestellt. Fried. Carl Herold war Rentamtmann.

An directen Staatsteuern wird aus der Stadt Rüden (1844) gezahlt an:
Nr.VerwendungThlr.
1.Grundsteuer 1798
2.Klassensteuer800
3.Gewerbesteuer343

Der Steuerempfangsbezirk Rüden enthält 70.457 steuerpflichtige Morgen Land, 1133 steuerpfl. Gebäude und 8118 Einwohner.


Der Katastral-Reinertrag beträgt:
Nr.VerwendungThlr.Sgr.Pf.
1.von den Grundgütern69.4397-
2.von den Gebäuden 5.867--
 zusammen: 75.3067-
davon:
1.Prinzipalsteuer 8.803169
2.für den Wegebau 1.12628-
3.an Remissionen und Kataster176.1
4.an Hebeprocenten 303511
 Gesamt-Umlage 10.40922-


E. Vom Kommunal-Vermögen und von der Accise besonders.

(§.176.)

Über das Kommunalvermögen, sowohl das aktive, als passive, so wie über die städtischen Einkünfte, der neuern Zeiten, brauchen wir hier nur auf den oben mitgeteilten Teilungsrezess von 1838 hinzuweisen.

Die später von uns eingesehenen Rechnungen ergeben specieller Resultate.

Im Jahr 1687 bestanden
die Einnahmen:die Ausgaben
Nr.VerwendungThlr.Gr.Pf.Nr.VerwendungThlr.Sgr.Pf.
1.Accise (Mehl, Hämmel, Wolle, Wegegeld, Räder, Pflüge, Eisen,
geschlachtetes Vieh, Weinzapfen, Bier, Brantewein usw.)
176291.Pensionen und Stadtschulden2893410
2.Brüchten451662.Gemeine-Ausgabe112129
3.Bürger- und Eimergeld7432-3.Zimmer-Ausgabe10211-
4.Schutz und Judenschutz162264.Mühlen-Ausgabe8527-
5.Ausfuhr und Extra601465.Rechtssachen usw.7623-
6.Einnahme vom Rathaus159186.Jagd-Ausgabe38-
7.Korngefälle479317.Botenlohn19239
     8.Für die Armen27-
     9.Betmessen und Spenden313-
     10.Besoldung der Stadtsbediensteten25266
 Summa1012296 Summa97565
  Überschuß37231


Im Jahr 1733 betrugen
VerwendungThlr.Gr.Pf.
die Einnahme:127428
die Ausgabe: 127010-
bleibt:412-


Im Jahr 1803 betrugen
VerwendungThlr.Gr.Pf.
die Einnahme:232632¾
die Ausgabe: nicht summiert


Im Jahr 1830 betrugen
KasseVerwendungThlr.Sgr.Pf.
Communalkasse Einnahme: 3341 5 8
  Ausgabe: 64921611
  Deficit: 315111 3
  Einnahmereste: 838 7 7
Privatkasse der StadtEinnahme: 68881110
  Ausgabe: 2803 3 8
  Bestand: 4085 8 2
  Reste: 21511 7
Schatz-Receptur-KasseEinnahme: 2934 3 8
  Ausgabe: 275925 5
  Bestand: 174 8 3
  Reste: 42717 4
Summa Einnahme: 1316321 2
  Ausgabe: 1205516 -
  Bestand: 425916 5
  Deficit: 315111 3
  Einnahmereste: 1481 6 6

Wir beschränken uns hier darauf (nach Röingh) noch Einiges aus älterer Zeit über die städtische Accise, eine Hauptquelle der Stadteinkünfte, mitzuteilen. Diese Accise von allerlei Waren zerfiel

  1. in die inwendige. Diese bestand:
    1. aus der Pforten-Accise
    2. aus der Mühlen-Accise
      Für diese war von Alters her eine Stadt-Waage und ein Stadt-Waagemeister angeordnet, der das Korn in und aus der Mühle wog, damit die Müller beim Malter nicht betrügen möchten. Die Mühlen-Accise zerfiel in
      1. Mehl-Accise
      2. Brauer-Accise
      3. Bäcker-Accise
    3. Aus der Waagen-Accise.
      War wohl so viel als Waagegeld.
    4. Aus der Wollen-Accise.
      Hierzu war ebenfalls von Alters her eine eigene Waage und Weise hergebracht
    5. Aus der Hammel-Accise (von den durchziehenden rheinischen Hammeltriften.
      Vgl. hierüber, so wie über die Accise überhaupt: Warsteiner Geschichte S. 114, 117).

  2. die auswendigen Accise zu Alten-Rüden, Miste, Kneblinghausen und an der Haynger Brücke
    bestand aus Wege- und Brückengeld von allerhand Durchtrifften und Durchfuhren, und der Accise von den auswendigen Bürgern verkauften Waren. Damit von den jährlichen Accisen nichts unterschlagen würde, war der Accisemann bestellt. Hierüber und über die Verhältnisse des Kämmerers und der Accise-Herren, so wie über die Schatz- und Schoß-Revision ist schon an andern Stellen die Rede gewesen.




|<< |< Inhalt >| >>|