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10. Kapitel
  • Die übrigen "Alten Hausstätten" in Blankenrode: Mertens, Altenförsters, Jordans, Thielen, Ersen, Sehnefelders, Hoffmeisters, Gröblinghof, Horns

Im 6. Kapitel dieser Schrift ist der Familie Köster (Haus Nr.4) gedacht. Aus Mertens Hause (Nr.5) stammten Ludwig von Rüden (geb. 9.7.1812), mein Grossvater, und sein Bruder, (geb. 7.5.1815), der der Urgrossvater der jetzigen Kinder der Köster'schen Familie ist.

Im Nachstehenden sollen die sog. "alten Hausstätten" kurz behandelt werden, die mit dem Fernandshofe im Besitze der oben behandelten Holzgerechtsame sind. S.o.S.58 ff. Zweifellos sind die 10 alten Hausstätten nach dem Domkapitularischen Hofe, dem "Kondokterhofe" die ältesten Häuser in Blankenrode. Leider sind beim Brande des Amtsgerichts in Lichtenau im Jahre 1914 viele Akten verbrannt, sodass im Nachfolgenden die Mitteilungen über einige Hausstätten recht kurz und unvollkommen sind. Die Kirchenbücher von Oesdorf und Meerhof sind nicht benutzt. Gern hoffe ich, dass die betreffenden Familien die nachstehenden Mitteilungen zu einer Familienchronik ergänzen.

Dreps (gen. Mertens-Haus Nr. 5)

Förster (gen. Altenförsters-Haus Nr. 6)

Wiegers (gen. Jordans Haus Nr. 7)

Haus Nr. 8

Lohoff (genannt Ersen- Haus Nr. 10)

Schnefelders (Haus Nr. 15)

Brüne (genannt Hoffmeisters-Haus Nr. 18)

Gröblinghoff (gen. Tünskens Nr. 19)

Otto (genannt Horns Nr.23)

Werfen wir einen kurzen Rückblick auf die behandelten Hausstätten in Blankenrode.

Das im Jahre 1429 neu erstandene Augustinerkloster Dalheim erwarb nach und nach von den früheren adeligen Lehnsherren deren Eigentumsrechte wie in den untergegangenen Dörfern des Sintfeldes, so auch in den früheren Dörfern Snevelde und Sirexen. So erscheint Kloster Dalheim als Grund- und Lehnsherr auch im oberen Altenautale.

Als weiterer, noch bedeutenderer Grundbesitzer erscheint das Domkapitel in Paderborn mit seinem grossen Waldbesitz und der Domkapitularischen Ökonomie in Blankenrode. Wald und Gutsbetrieb erfordern aber Arbeitskräfte, die sich möglichst nahe ihren Arbeitsstätten, also in Blankenrode, anzusiedeln suchen. Das zum Lebensunterhalte der Familie erforderliche Feldland kann vom Kloster Dalheim gegen Naturalabgaben, die bei jedem Grundstück genau bestimmt waren, in Benutzung genommen werden; hieraus entwickelt sich allmählich ein mit Heuerabgaben und Huderecht belastetes Besitzrecht.

Das Domkapitel scheint Arbeitskräfte in der damals vielfach üblichen Form der Heuerlinge oder Einlieger nicht angesetzt zu haben; bei Aufhebung der Domkapitularischen Ökonomie ist von Heuerlingen oder Heuerlingshäusern keine Rede. Auch hat das Domkapitel weder von dem Walde noch von der ihm gehörenden Feldflur Grundstücke weder verkauft, noch gegen Naturalpacht abgetreten.

Eine Ausnahme kann vielleicht Hofstätte, Garten und Wiese des Fernandshofes bilden, wie wir oben dargetan haben. S.o.S.52. Ob bei den Anfängen des Mertenshofes (jetzt Haus Nr. 4) und Lorenz Kiens, später verheiratet mit Wwe. Voss (jetzt Hausnummer ?) ebendasselbe anzunehmen ist, dass nämlich Hof- und Gartenparzellen von Domkapitel gegen eine jährliche Zinszahlung abgetreten ist, kann man annehmen, da nicht nur beim Fernandshofe sondern auch bei Martin von Rüden und Lorenz Kiens eine jährlich dem Domkapitel zu zahlende Zinszahlung sich vorfindet. S.o.S.52. Eigentümlich ist es, dass bei der Aufhebung von Dalheim als Erbzinsleute in Blankenrode S.o.S.20. aufgeführt werden Martin von Rüden, Lorenz Kiens und Ferdinand Thielen, deren Hausstätten nach dem "Kondokterhofe" wohl mit die ältesten in Blankenrode gewesen sind. Wann die übrigen Hausstätten ihren Anfang genommen haben, ist heute wohl kaum nachweisbar.

Nach der Aufstellung der dem Kloster Dalheim heuerpflichtigen Grundstücke in der Blankenroder Feldflur durch den Förster Bernard Lohoff vom Jahre 1837 S.o.S.19. werden die 10 "Alten Hausstätten" aufgezählt; hinzu kommen dann noch Werner Kleinschmidt und Glasfaktor Becker mit den Glasarbeitern auf Siesserkamp, sodass Blankenrode damals 12 Familien zählte; Christian Thon und Johann Lohoff auf der Glashütte besassen wohl kleinere Parzellen heuerpflichtigen Landes, waren aber keine Hausstättenbesitzer.

Was im Kapitel 8 und 9 beim Fernandshofe über die Tätigkeit Ludwig von Rüdens über Anlage des Grundbuches, Ablösung des Naturalzehnten, über die Separation oder Verkuppelung gesagt ist, gilt mehr oder weniger von jedem Hausstättenbesitzer um die Mitte des vorigen Jahrhunderts. Es lag mir nur daran, an der Tätigkeit meines Grossvaters die Bedeutung der Lösung von den mittelalterlichen Bindungen zu zeigen, was von der heutigen Welt vielfach völlig vergessen ist.

Über die Verschuldung der damaligen Hausstättenbebitzer bei Stadtberger und auch bei Lichtenauer Juden wird am Schluss des folgenden Kapitels einiges mitgeteilt. Bei den im Vorstehenden behandelten Blankenroder Familien findet sich ein vielfach staunenswerter Kindersegen. Das Land ist der Jungbrunnen unseres Volkes, bewahrheitet sich auch hier. Die nachgeborenen Kinder, soweit sie in der Landwirtschaft und in der Heimat kein Unterkommen finden können, wanderten zum größten Teil "ins Bergische", wo sie in der Industrie Arbeit und Brot erhielten.

In der ländlichen Siedlung im Norden unserer Heimat finden wir in neuester Zeit einige wenige Blankenroder. Die Geschwister Wilhelmi finden wir in Brüssel. Nach Übersee, insbesondere nach Nord-Amerika sind auch zwei Blankenroder ausgewandert. Soweit ich feststellen konnte, ist bis jetzt leider kein Priester aus Blankenrode hervorgegangen. Dasselbe scheint auch beim Klosterberufe der Fall zu sein; für etwaige gegenteilige Mitteilungen würde ich dankbar sein.

Die von mir für die Familiengeschichte in Blankenrode durchgesehenen Akten erzählen nichts von den Nöten der Zeiten, von der Armut und Einschränkung in der alten Zeit, von dem grossen Opferleben, das unsere Vorfahren, gestärkt durch den christlichen Glauben, für ihre Kinder, für ihre Familie geführt haben. Bei allen Opfern, Sorgen und Entbehrungen waren unsere Voreltern doch zufrieden und für ihren Teil glücklich. Diese familiengeschichtliche Wanderung möchte ich schliessen mit einem Sinnspruch meines seligen Vaters, den ich oft von ihm gehört habe:

Zufrieden sein ist eine Kunst;
Zufrieden scheinen eitel Dunst;
Zufrieden werden grosses Glück;
Zufrieden bleiben Meisterstück!



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