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Band 2

ENTWICKLUNG UND DARSTELLUNG

der Rüdener Aussenverhältnise; d.i. die Rüdener Feld- und Waldmark mit den zugehörigen Dörfern und Höfen, sowie aller dahin schlagenden Verhältnisse

Kapitel 2

B. Geschichte der Rüdener Zehnten und der Lehnsverhältnisse

I. Allgemeine Nachrichten

(§.33.)

Die Geschichte der Rüdener Zehnten wollen wir umso weniger von der der dortigen Lehen trennen, da alle Zehnten Lehen waren. Die Anzahl der zu Rüden und den Stadtdörfern und Höfen gehörigen Lehen ist nicht unbedeutend. Obgleich sie ursprünglich von verschiedenen Lehnskurien relevierten, so wurden sie doch schon unter Kölnischer Regierung sämtlich Landesherrliche Lehen; als solche übernahm sie die hessische und dann die preußische Regierung Seit der Zeit hat die Gesetzgebung in Bezug auf die unverändert gebliebenen Lehensverhältnisse des Herzogtums Westfalens Abänderungen getroffen, wie überhaupt unter den deutschen Staaten Preußen den ersten Schritt zur Auflösung der Lehnsverhältnisse getan hat durch ein Edikt vom 5. Januar 1717. Die Art der Allodifikation der Lehen im Herzogtum Westfalen gibt die B. v. 28. Nov. 1839 (H.S. 1840 S.5) an. Von der Anwendung derselben werden wir Beispiele genug anführen. Über die Lehnserneuerung beim letzten Regierungswechsel siehe R.O. v. 22. April 1842 (Justiz Ministerium Blatt 1842 S. 195). Die früheren Lehnsherren der Rüdener Lehen aber waren:

  1. Kurköln
    Zu den ursprünglich kurkölnischen Lehen gehörten namentlich alle Burglehen, d.h. diejenigen Lehen, welche der Rüdener Ritterschaft für ihre Burgmannsdienste zu Rüden verliehen worden waren. Außerdem waren auch viele Lehen an andere Bürger gegeben;
  2. die Grafen von Arnsberg
    Der Ursprung dieser Lehen, die schon frühzeitig der kölnischen Kirche anheim fielen, geht bis in die Zeiten des bei der Gründung der Stadt zwischen dem Erzbischof und dem Grafen von Arnsberg Unter den Arnsberger Vasallen zu Rüden sind ganz besonders die reichbegüterten Ritter von Rüden zu bemerken, die von den Grafen zu Effeln, Drewer, bei Geseke, bei Rüden (80 Morgen Landes), zu Hadverdinghausen Besitzungen zu Lehn trugen. S. Seibertz Urk.-b. II S. 113, 284 geschlossenen Vertrages zurück;
  3. die Dynasten von Rüdenberg
    Diese hatten als Lehnsherren eine uralte, bedeutende Lehnskammer in Rüden, unter einem eigenen Lehnsrichter. Erst beim Erlöschen der Familie ging die Lehnshand an Köln über, welches schon eigentlicher Oberlehnsherr war. Bei allen neuen Belehnungen der kölnischen Kirche werden diese Lehen in sämtlichen Lehnsbriefen, als "Rodenbergische Lehngüter" bezeichnet;
  4. die Dynasten von Büern
    Ebenfalls uralte Lehen, die später an das Jesuitenkollegium in Büern, das der letzte des Stammes gründete, übergingen und dann an die Fürstlich-Paderbornische Regierung (unter dem Namen Büersche Lehnkammer) und zuletzt an die Preußische. Ungeachtet dessen trugen die Edlen von Büern selbst Rüdener Burglehen zu Lehn;
  5. die Herrn von Padberg vom Neuen Hause.
    Über den Ursprung ihrer Rüdener Lehnskurie steht nichts fest. Vielleicht dürfte man aus dem Umstande, dass, nach der Rüdener Gründungsurkunde von 1200, unter anderen neben Gerhard von Rüden, Theodorich von Padberg 1217 finden wir einen Gottschalk und seinen Sohn Johann von Padberg in Rüden, wo sie mit dem Erzbischof Engelbert von Köln einen Lehnsvertrag wegen des Schlosses Padberg abschlossen. Die von diesen gestellten Bürgern sollten sich, bei nicht gehaltenem Vertrag, in Rüden (Ruden) stellen usw. Siehe die Urkunde bei Seibertz I S. 191 als Vasall des Grafen von Arnsberg, dem Erzbischof als Geißel gegeben wird, schließen, dass Theodorich Arnsbergische Güter zu Rüden zu Lehn trug, und solche wieder an Aftervasallen verlieh, woraus dann, namentlich nach dem Aufhören der Arnsbergischen Grafen, allmählich durch neue Erwerbung und Lehnsauftragungen die Padbergische Lehnskurie unter Kölner Oberlehnschaft entstanden sein wird.
    Die ältesten vorliegenden Padberger Lehnbriefe sind von Johann, erst aus dem Ende des 16. Jahrhunderts, als dieser Zweig der alten Familie schon im Erlöschen war. Die Lehen fielen, ebenso wie die Rüdenbergischen dem Erzstift Köln anheim. Schon 1590 tritt Erzbischof Ernst als Oberlehnsherr der heimgefallenen Neuenhaus-Padbergischen Güter auf.
    Diese Padbergische Afterlehen wurden im Laufe der Zeiten durch Vererbungen, Teilungen, Verkäufe so sehr zersplittert, dass man jetzt das ursprüngliche Verhältnis selten erkennen kann, und dass man schon im Anfange des 17. Jahrhunderts die meisten der Padberger Lehen zu Rüden zu den verdunkelten rechnete;
  1. die Ritter von Bruerdinghausen,
    von denen Brandis sagt:

    dieses Geschlecht hat treffliche uralte Lehne, inmassen die Kirche zu Beliche ab Ihnen, wie auch viele in Rüden treffliche Lehnstücke unterhaben

  2. das Benediktinerkloster Abdinghof in Paderborn
    Diese Lehngüter waren in Knevelinghausen. Zunächst liegt die Vermutung, dass diese Güter zu denen gehörten, die schon Bischof Meinwerk nach Zersplitterung der Grafschaft Haholds im Treveresgau erworben. In der Stiftungsurkunde Meinwerks über den Abdinghof von 1031 werden wenigstens Güter genannt, die zweifelsohne in der Nähe Rüdens lagen.

Übrigens werden in einem alten Verzeichnis Knevelinghausen, Meeste und Miste als zu den Gütern des Klosters Bödeken gehörig genannt, worüber sich aber außerdem gar keine Notiz mehr findet. Eine zweite Möglichkeit ist es daher, dass, etwa bei der 1109 geschehenen Umwandlung dieses Kanonessenstifts in ein Mannskloster regulärer Cononicer, die besagten Güter an den Abdinghoff Bessen Paderbornische Geschichte I. S. 89 Seibertz Gauverfassung S. 42 folg. kamen.

(§.34.)

Die Geschichte der einzelnen Rüdener Lehen hat aber ihre eigentümliche Schwierigkeit, weil die Lehen im Laufe der Jahrhunderte in so verschiedenen Besitz übergingen und in sehr viele kleinere Teilchen zerfielen, so dass es schon vor mehr als 100 Jahren unmöglich war, dasjenige anzugeben, was ursprünglich zu einem einzigen Lehen gehört hatte. Deshalb wurde schon damals eine Anzahl von Lehen in den Amtlichen Lehnspapieren als verdunkelte Lehen aufgeführt. Wer vermöchte diese jetzt noch in klares Licht zu stellen!

Bei der so großen Zersplitterung der Rüdener Lehen darf man in der folgenden, für die Flur- und Familiengeschichte Rüdens so überaus wichtigen, nur auf echten amtlichen Lehnspapieren begründeten Abhandlung nicht eine genaue Scheidung aller Lehnen nach Lehnskurien, Lehnsträgern Örtlichkeiten, Zeiten der Verleihung, als leitenden Einteilungsgründen, verlangen und erwarten. Jedoch wollen wir uns bestreben, durch Angabe dieser Rücksichten die Darstellung möglichst klar und übersichtlich zu machen.

II. Übersicht und Geschichte der einzelnen Lehen.

C. Die Lehen bei Rüden selbst

(§.35.)

1. Der Zehnte zu Rüden
Lehnskurie: Erzstift Köln. - Vasall: deutsche Ordenskommende Mülheim
Aus allen erhaltenen Lehnsbriefen über den Zehnten zu Rüden geht hervor, dass derselbe ein Lehen des Erzstifts Köln war. Auffallend ist daher die ganz vereinzelt stehende Nachricht (in der übrigens der Rüdener Zehnte überhaupt zum ersten Mal vorkommt) in dem Güterverzeichnis des Grafen Ludwig von Arnsberg (1281-1313) bei Seibertz (Urk. II S. 110 Nr. 70), dass nämlich die Ritter Hermann von Plettenberg die Hälfte des Rüdener Zehnten, als Dienstmann des Grafen innehabe.

Später war allerdings die Familie von Plettenberg im Besitz des Rüdener Zehnten, aber erst durch eine spätere Erbschaft. Jene Hälfte des Zehnten, als Arnsberg'sches Lehen, mochte also schon gleich bei der Gründung der Stadt mit in die zwischen Ludwigs Großvater Gottfried und dem Erzbischof Adolf geschehene Teilung der Rüdener Güter mit begriffen zu sein. Hierüber liegen übrigens so wenig nähere Nachrichten vor, als darüber, ob die später vorkommende Teilung des Zehnten in den Anteil der von Wreden und von Holdinghausen auf dieser ursprünglichen beruht.

Im Besitz von Mülheim machten beide Teile ein ganzes aus. Vorher hatten den einen Teil die von Ense, dann die von Plettenberg und dann die von Holdinghausen besessen. Wem vor den von Wreden der andere Teil gehört, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor. Dass es die Kettler, genannt Schlinckworm, die Erben der von Veschen, gewesen, dürfte man vielleicht daraus schließen, dass die von Wreden die Ersteren beerbt haben in den Rüdener Gütern.

Über den Anderen Anteil haben wir genauere Nachrichten. Die von Ense sind die zuerst genannten Besitzer. Wichard von Ense, Amtmann zu Werl 1530, hinterließ eine einzige Tochter, welche den Theodor von Plettenberg zu Berge heiratete und ihn zu Erben der bedeutenden ensischen Güter machte sowohl zu Werl, als auch zu Rüden, und namentlich des sog. großen Zehnten in Rüden. Brandis erzählt dies ausdrücklich: "heres factus est omnium bonorum Ensen inter cetera decimae majoris in Ruthen si agro vulgo der grossen Zehnde."


Dieser Diedrich von Plettenberg erscheint als Inhaber des Zehnten in einem Brief des Erzbischofs Hermann vom 24. Oktober 1544, worin letzterer gestattet, dass ersterer den zu Lehn empfangenen Zehnten zu Rüden verschreiben und verpfänden dürfe, wenn derselbe binnen 8 Jahren eingelöst würde usw.

Die Erben Diedrich von Plettenberg aber waren die von Holdinghausen. Es war im Jahr 1581, als diesen Zehnten der Landkomtur zu Mülheim, Revelink von der Reck, von den Vormündern der Brüder Joh. Friedr., Joh. Georg und Diedrich von Holdinghausen nebst zwei Höfen zu Altenrüden erwarb. Die genannten Brüder bestätigten diesen Kauf nach erlangter Großjährigkeit im Jahre 1604 (die Kaufbriefe befinden sich im Mülheimer Archiv).

Vorher schon aber hatte derselbe Landkomtur 1581 von Conrad Wrede, vor dem Richter zu Arnsberg, dessen Anteil am Zehnten zu Rüden erworben (die Urk. Vom 13. März 1581 im Mülheimer Archiv Nr. 161). Von nun an trugen dieses kölnische Lehen die Landkomture von Mülheim. Der Zehnte umfasste den Feld- und Blutzehnten. Der Betrag belief sich 1591 nebst dem Einkommen einiger Länderei auf etwa 12 Malter Hartkorn und 15 Malter Hafer (Mühlheimer Archiv Nr. 141, Resp. I) und wurde 1804 zu 197 Fl. 20 Kr. gerichtlich taxiert.

Im Jahre 1602 wurde eine gerichtliche Zehntrolle über den Rüdener Zehnten aufgestellt und Richter Michael Rhamm und sämtliche Gerichtsscheffen, zu welchen alle Pflichtigen des großen Zehnten vor der Stadt Rüden und Dorfschaft Altenrüden auf dem Weinkeller 1671 wurden Arnsberger Bürger unten auf das Weinhaus eingeladen; 1688 wurde das Soester Magistratsrecht in das niederste Weinhaus verlegt. Diese Ausdrücke sind im Arnsberger Wochenblatte 1845 Nr. 32 zur Sprache gebracht. Unser Weinkeller in Rüden gehört auch dazu. Ich denke, es wird der unterste Teil der resp. Rathäuser gemeint und die Bezeichnung wirklich von Wein genommen sein. Die Städte hatten ja meist den Bier- und Wein-Zapfen, und die Ratskeller mochten nicht nur zum Trinken, sondern auch zum deliberieren benutzt werden. Dass sich beides gut zusammenschickt, konnten die Stadtväter von den alten Germanen lernen. Vergleiche unten §.121.b. in der Stadt Rüden als gewöhnlichen Gerichtsstand eingeladen worden sind.

Von den uns vorliegenden Lehnsbriefen für die Landkommende Mülheim ist der älteste vom 31. Juli 1606, der jüngste vom 12. Februar 1790.

Im Jahre 1825 wurde das Lehen als heimgefallen angesehen, weil das "dominium utile" mit dem "dominio directo" konsolidiert sei, das heißt, die preußische Regierung war sowohl Lehnsherr, als Lehnsträger, da Mülheim eine Domäne geworden.

(§.36.)

2. Der Meestzehnte vor Rüden
Lehnsherren: Die Dynasten von Rüdenberg (später: Erzstift Köln)
Lehnsträger: Die Herren von Beringhausen, und später von Krevet
Verdunkeltes Lehen

Über den Beringhäuser Besitz liegen folgende Nachrichten vor:

Wichtiger ist folgende Nachricht:

1450 auf Freitag nach h. Bernhardi Tag verkaufen Arnoldus, Probst zu Meschede und Henrich, Gebrüder zu Beringhausen, 7 Malter Hartkorn aus dem Zehnten zu Meste - Mesete - an Gert van Kalle, welcher diese Rente bei der Gründung der Vicarie B.M. Virginis ac SS, trium Regum in Rüden schenkte, wie aus der Fundationsurkunde von 1454 hervorgeht.

Nach einer anderen Pergamenturkunde von 1459 (ipsa die Margarete virginis) verkaufen

Arnoldus van Bernighusen provest tho Meschede und Hinrich van Bernighusen und Roelleke van Bernighusen (gebrodere) 18 Mütte Hartkorn halb Roggen und halb Gerste aus ihrem Teil des Zehnten (uit unsen delen der teynden) to Meeste und to Myste dem Gerte van Kalle borger to Ruden.

In der Urkunde heißt es am Ende:

Und wante dan dusse beyden teynden leengut sint Hinrikes van dem Rodenberge seligen Goswins sones und Hinrich nicht mundis is und Bernd von Büren dessen Vormund ist, so habe dieser seine Einwilligung gegeben usw.

Weitere Auskunft über dieses Lehen geben folgende Lehnbriefe:

Über die ferneren Schicksale dieses Lehns existiert nichts. Ob vielleicht später die v. Schorlemer dieselben erhalten haben, lässt sich wohl kaum aus dem Umstande schließen, dass diese schon 1561 auf die Rodenberger Güter Ansprüche machten, 1651 um Belehnung baten und auch wirklich damals mit Rodenberg'schen Gütern beliehen worden sind. Welche Güter es gewesen, lässt sich nicht mehr ausmitteln.

Vielleicht sind die obigen Lehnstücke mit dem Gute Körtlinghausen Körtlinghausen erscheint zuerst 1430 als "Haus und Hof zu Cortzelenhusen", war also wohl bloß ein Bauerngut. Von der von v. Steinen (XIV, s. h .v.) erwähnten Familie von Kortinghaus wissen wir nichts. Das Rittergut Körtlinghausen entstand erst, als die v. Hanxleben die von den v. Lürwald erworbenen Nachbargüter zu Kötenburg, Bohnenburg, Kallenhardt und Bigginkhausen in ein Ganzes vereinten. (siehe Geschichte von Warstein. S. 23., Wigands Archiv B. I. S. 86) Wigand von Hanxleben (1573-1589) verheiratete mit der Erbtochter Gertrud von Schorlemer die andere Hälfte von Körtlinghausen. Das Kallenhardter Gut behielten aber die v. Schorlemer. Auch Franz Otto v. Weichs heiratete 1665 die Anna Elisabeth Ursula von Schorlemer. - Rab Gaudenz von Weichs erwarb 1686 den halben Zehnten zu Kallenhardt und 1702 die Rodenbergischen Güter und Zehnten. Durch diese Tatsachen klärt sich dies im texte besprochene Verhältnis vielleicht auf. vereinigt worden. Wenigstens muss noch jetzt der Besitzer desselben den beiden Vicarien trium Regum in Rüden aus dem zu Körtlinghausen gehörenden Rodenberger oder Rüdener Zehnten jährlich 38 Scheffel Roggen und 38 Scheffel Gerste entrichten. Nach dem Heberegister dieser Vikarien wurde 1718 dem Hause Körtlinghausen die alleinige Naturalaushebung des Meester Zehnten übergeben, mit der Bedingung, an beide Vikarien das angegebene Kornquantum zu liefern. Außerdem muss Körtlinghausen, laut Erkenntnis vom 18. April 1845, noch 18 Scheffel Roggen und ebenso viel Gerste an die besagten Vikarien liefern. Dies ist die in der kurz vorher zitierten Urk. Von 1459 bemerkte Abgabe von 18 Mütte Hartkorn (Mütte = 2 Rüdener Scheffel). Beide Abgaben zusammen bilden die §.38 angegebene Last des Zehnten von 56 Scheffel Roggen und 56 Scheffel Gerste.

3. Der halbe Zehnte zu Miste
Rüdenberger Lehen
Derselbe teilte durchaus die Schicksale des vorigen Lehens, wie aus der Geschichte desselben hervorgeht.

(§.37.)

4. Die (andere) Hälfte des Zehnten zu Miste
Lehnsherr: Dynasten von Rüdenberg (Erzstift)
Ferner: Die Wartpfenninge (Hauszins) zu Rüden
Lehnsherr: Dynasten von Rüdenberg, Erzstift Köln
Lehnsträger von beiden: v. Döbber, v. Gaugreven, v. Schenk zu Schweinsberg, v. Fürstenberg.

Die Ritter von Döbber, Burgmänner in Rüden, besaßen wegen ihres Burglehns zu Rüden eine freie Stätte in der Stadt Belecke, upp der Arcken genannt; die Wartpfennige in Rüden und das Borgholz zwischen Belecke und Warstein, als kölnisches Lehen.

(§.38.)

5. Die Rodenberger Güter und Zehnten vor Rüden
Lehnskurie: Erzstift Köln
Vasall: v. Ascheburg und v. Droste
Kurrentes Lehen

"Rodenberger Güter und Zehnten vor Rüden" wird in den Lehnsbriefen ein Lehen genannt, das nach Absterben der Edlen von Rüdenberg zunächst der ausgestorbenen Familie v. Fürstenberg zu Hörde, wegen ihrer Verwandtschaft mit den Rüdenbergern, verliehen wurde. Johann v. Fürstenberg musste zuvor den Beweis bringen, dass er rechter Erbe der Rüdenberger Lehngüter sei. Vorliegenden Verhandlungen Es geht daraus hervor, dass auch die v. Schorlemer Ansprüche auf die Rodenberger Güter machten; worauf diese sich gründeten und welchen Erfolg sie hatten, ist nicht ersichtlich. Siehe übrigens oben Lehen 2). nach war das Verwandtschaftsverhältnis dieses:


Als Sophie und Adolf nacheinander verstarben, blieb der Sophie von Neheim Sohn, Johann von Fürstenberg, der Alte, Erbe aller Rodenberger Güter. Er heiratete die Bilandt von Appelerbeck, und erzielte mit ihr Johann von Fürstenberg, der seine Eltern beerbte. Dieser Johann v. Fürstenberg zu Hörde nun wurde 1540, Dienstag nach Galli, vom Erzbischof Hermann beliehen mit den Rodenberger Gütern aus besonderer Gnade, da derselbe zwar Erbe deren v. R. zu sein vermeine, aber, ob er der R. Lehngüter rechter Erbe oder Lehnsträger sei, nicht ausfindig gemacht sei.

Ähnlicher Brief vom 20. November 1547

1547, Freitag nach Christtag. Hermann Prange, weltlicher Richter zu Rüden, bekennet, auf Befehl des Landdrosten Bernhard v. Nassau, den mit den Rüdenbergern Gütern, "deren Erbe er erkannt sei", beliehenen Johann von Fürstenbergh tho Hoirde "up denn friggen Hoff thom Rudenberge binnen der Stadtt Ruden gelegenn" geführt und ihn in alle Rüdenberger Güter "bynnen undt buthenn der Stadt Ruden gelegenn" rechtliche Weise eingesetzt zu haben.



Der wahre Wert des besagten Lehns ist zu 20700 Thlr. berechnet, mit einem jährlichen Ertrage von 828 Thlr. Der Fruchtzehnte haftet auf 1171 ¼ Morgen Land in der Rüdener Feldmark, der Blutzehnte von Hornvieh, Fohlen, Schweinen, Lämmern auf Fahlenhof bei Rüden; es lastet darauf eine Abgabe an 2 Vicarien zu Rüden Vergl., was oben Sub Nr. 2. Und 4. Anmerk** gesagt ist ad 56 Scheffel Roggen und 56 Scheffel Gerste, und einige andere Fruchtabgaben.

Das Pachtquantum des Zehnten betrug zuletzt 155 Scheffel Roggen, 45 Scheffel Gerste, 400 Scheffel Hafer, zum Wert von 403 Thlr. 13 Silbergroschen. Die genannten Freifrauen bitten 1832 um Allodifikation. Durch C.D. v. 29. Januar 1839 wird dieselbe genehmigt, gegen Erlegung der offerierten Bezeigungssumme und Vorbehalt der Verpflichtung zur Unterhaltung der Kirche und geistlichen Gebäude in dem bisherigen Umfange (Rüden). Die Verpflichtung bezieht sich auf das Schiff der Pfarrkirche in Rüden.

(§.39.)

Der Zweck Karls des Großen bei der Einführung des Zehnten war zum Nutzen der Kirche gewesen, und das einzige Erinnerungszeichen daran bei dem Rüdener Zehnten ist die Verpflichtung zum Kirchenbau übrig geblieben. Was Sommer in seiner Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bauerngüter im 3. Kapitel des 5. Buches S. 144 über den Zehnten sagt, ist auch die Geschichte des Rüdener Zehnten. Die Zehnten wurden nämlich bei ihrer Einführung in 4 Teile verteilt:


Die Kriege machten es den Bischöfen zur Notwendigkeit, den Lehnsleuten statt des Goldes Zehnten anzuweisen. Diese behielten den einmal besessenen Gold auch nach geleisteten Diensten im Besitz; andere griffen gewalttätig zu. Die Kirche versuchte vergebens, die Veräußerungen der Zehnten zu verhindern. Zwar hat die Kirche viele Zehnten wieder zu erwerben gewusst, auch zum Teil behalten, allein diese waren nun nur gewöhnliche Privatrechte.

Im Herzogtum Westfalen wurden Zehnten von Laien, Fiskus, Adel, Kirchen, Klöstern usw. besessen. Es war aber den Kirchenzehnten wenigstens so viel von ihrer ursprünglichen Bestimmung geblieben, dass der Decimator bei Kirchenbauten, wenn der Kirchenfonds nicht ausreichte, die Kosten bestreiten musste. Gemäß einer besonderen Verordnung musste aber die Geistlichkeit der Kirche, wenn ihre Einkünfte die Kompetenz überstiegen, einen Teil der Kirche das Kirchspiel dagegen den Thurm bauen. Man vergleiche hierzu des Verfassers Geschichte von Warstein S. 48 Die Anwendung des hier im Allgemeinen Gesagten auf die Rüdener Geschichte ergibt sich aus derselben von selbst.

(§.40.)

6. Der Wasserzehnte zu Rüden
Lehnskurie: Erzstift Köln. (scheint aber, nach den dürftigen uns vorliegenden Nachrichten, mit zu den vorigen Rüdenberger Lehen gehört zu haben.)
Lehnsträger: v. Fürstenberg zu Hörde
Verdunkeltes Lehen


(§.47.)

18. Das Brunwerdinghauser Lehen zu Rüden Brunwardinghausen extra muros de Rüden, vor dem Ostertor, wo die Wiesen sind, welche der Graf v. Buchholz gekauft hat.
Das, was die uralte Familie von Brunwardinghausen von ihrem ursprünglich so sehr bedeutenden Stammgute noch selbst besaß - das meiste war an die Stadt Rüden übergegangen - war kölnisches Lehen. Nach dem Erlöschen der Stammfamilie, verpachteten ihre Lehnfolger die v. Uphoff, die Parzellen des Lehens geraume Zeit hindurch an Rüdener Bürger, bis sie es 1808 ganz allodifizierten und dann stückweise meistbietend verkauften.

(§.48.)

D. Die Meester und Mister Lehngüter

Wir lassen jetzt einige Lehen folgen, deren Darstellung zum Teil deshalb schwierig ist, weil die Güter in Meeste und Miste selbst in den Lehnsbriefen vielfach miteinander verwechselt zu sein scheinen. Offenbar und klar ist es übrigens, dass die Meester Güter später zwischen Rüden und Miste geteilt sind, obgleich der eigentliche Grund und Boden von Miste zur Rüdener Gemarkung gehörte, wie die örtlichen Bezeichnungen: Meesterberg, Meesterbruch, Meesterdick, Meesterschlag usw., die alte Stelle zwischen Rüden und Miste bedeuten.

(§.49.)

19. Zunächst betrachten wir ein Besitztum, bestehend aus einem Hofe zu Miste und aus einem halben Hofe zu Miste, das, ein kölnisches Lehen, ursprünglich der Ritterfamilie von Hemer, die Kargen genannt, gehörte. Von ihnen nämlich vererbte dies Besitztum an die von Grafschaft; durch zwei Grafschafter Erbtöchter kam ein teil an die v. Schaden und ein Teil an die v. Schorlemer. Den ersten Teil kauften die v. Loen, und er teilte die Schicksale der übrigen v. Loen'schen Güter; der zweite ging auf die v. Gaugreben über, bei denen er verblieb.

Ursprünglich scheint freilich eine Dreiteilung stattgefunden zu haben. Denn von den Töchtern Godert's v. Grafschaft war eine an Reineck von Brenken, die andere an Tönnis von Schade und die dritte (Katharina) an Kaspar von Schorlemer verheiratet. Und zwar noch 1541 wurde vom Erzbischof Hermann Reineck von Bremken mit dem Hof und Gut Meeste samt Afterlehen und Zubehör und den Lehnen, so er mit seiner Hausfrau, Goddarz v. Grafschaft Tochter, ererbt, als des Erzstiftes Eigentum belehnt. Worin aber diese Erbschaft bestanden, ist nicht nachzuweisen, und geschieht derselben auch nicht ferner Erwähnung; vielmehr sind nach den Lehnbriefen nur zwei Teile des ursprünglichen Gutes zu unterscheiden, nämlich

In einer Lehnsurkunde von 1596 heißt es nämlich, dass Philipps Gaugreben minderjähriger Sohn belehnt sei mit dem "halben Hof zu Miste" bei Rüden gelegen, wie den alinger (d. i. ganzen) Hof die von Grafschaft etwa zu Lehen getragen, und nunmehr solche Halbscheid durch Catharina von Grafschaft zu Behuf ermelteter Gaugreben und Catharina von Imbsen sel. Kinder cedirt ist. Näheres geben die Lehnbriefe an, und zwar

  1. über den ganzen Hof:


    • 1483 belehnt Erzbischof Hermann die Brüder Johann und Goddert von Grafschaft, als rechte Erben des Gert Kargen, mit dem Hofe zu M. nebst Zubehör und dem Burglehn zu Rüden, wie es Gert zu Lehn getragen.

    • Von der Familie von Schaden wurde 1543, 1547, 1561 beliehen Tonnis, der die älteste Tochter Goddartz von Grafschaft geheiratet, sein Bruder Joist, Dietrich und seine Brüder Christoph und Jost Schade;

    • 1573 Christoph Schade als Bevollmächtigter der Margarethe Schade, Tonnis Tochter.

    • 1590 wird Henrich v. Loen für sich und seine Mitlehnsgenossen mit dem Hofe zu Miste und seinem Zubehör vor Rüden gelegen, auch einem Burglehen zu Rüden, beliehen, in Maßen etwan Tönnis Schade und seine Tochter Margaretha zu Lehn empfangen.

    • In demselben Jahr beklagt sich die Witwe v. Schorlemer, Catharina v. Grafschaft, dass der Ratsbürger Henrich v. Loen, dem Margaretha Schadens zu Mülsborn ihren Anteil verkauft habe, die besten Stücke zu sich genommen und sie belästige usw.

    • Heinrich von Loen Witwe heiratete den Christoph Brandis. Henrichs Sohn war Kaspar v. Loen, und Christoph's Brandis, Wilhelm Ferdinand Brandis und eine an Anton Schlaun verheiratete Tochter. 1652 wird Christoph Brandis für sich und seine Mitlehnsgenossen beliehen, wie es der Bürgermeister Henrich v. Loen besessen.

    • Dessen Sohn Wilhelm Ferdinand verzichtete zu Gunsten des Johann v. Loen, Kaspars v. Loen Sohn, am 19. Januar 1667 auf das Lehen und wurde auch 1668 beliehen. Damit hören die Nachrichten auf.

  2. Der halbe Hof.

    • 1596 beklagt sich Witwe Caspar v. Schorlemer, Catharina, geborene v. Grafschaft, dass ihr Stiefsohn Rembert von Schorlemer ihr die Lehnsbriefe vorenthalte.

    • 1596 werden die minderjährigen Kinder des Philipp Gaugrebe und der Katharina von Imbsen mit dem halben Hofe zu Meste, wie solcher von Catharina von Grafschaft denselben cedirt cedirt = Abgeleitet von "cedere" = abtreten, aufgeben, vermachen, überschreiben ist, beliehen.

    • 1614 Philipp Hildebrand Gogreve beliehen und 1652 Joh. Hildebrand Grogreve.

Weitere Nachrichten fehlen. Beide Teile des Lehen sind auch unter die "verdunkelten" registriert.

(§.50.)

Wir lassen zunächst diejenigen Meester und Mister Lehen folgen, deren genaue Scheidung und Teilung ebenfalls unklar ist. Es sind diejenigen Lehngüter, die von dem alten Geschlecht der von den Möhlen herrührten und zur Rodenberg'schen Lehnkammer gehörten. Hierher gehört:

20. Ein Hof zu Meeste.
Wir finden am Ende des 15. Jahrhunderts die letzten Sprossen des alten Stammes im Besitz dieses Gutes, von denen es, im Verbleichen des alten Glanzes, an bürgerliche Familien vererbte. In der bezeichneten Zeit lebten drei Geschwister von der Möhlen: Hermann, Gertrud und Stine.

Ersterer hatte zur Gemahlin Grete Konkel; Gertrud war an Heinrich Satenger verheiratet. Zu demselben Stamme gehörte Elfe von der Möhlen, welche damals mit dem Bürger Johann Rasche vermählt war. Die Lehnbriefe geben die Geschichte dieses von der Möhlen'schen Gutes zu Meeste:

Es finden sich auch noch einige wenige, äußerst mangelhafte und schwer zu vereinigende Nachrichten vor über ein Lehen, das "der halbe Hof" oder die "halbe Hufe zu Miste" genannt wird und von derselben Familie, wie der zu Meste, besessen wurde. Es scheint ein Abspliss desselben oder eines anderen Mister Hofes gewesen zu sein und von einem Besitzer Kubelen auf die Hervede's, Melenicke und Weimann (Weidemann?) vererbt und in der Familie der Hellen, Rolle usw. übergegangen zu sein.

Weitere Nachrichten fehlen. Wir fügen noch die ganz vereinzelte Notiz hinzu, dass 1618 der Priester Joh. Vetterius um Lehnserneuerung eines vor der Stadt Rüden gelegenen Gütchens bittet, das zu dem Beneficium St. Mariae Virginis in Büern gehöre, welche Nachricht, das sie sich bei denselben Akten befindet, auf die erste Hälfte der besprochenen Huve zu Miste sich beziehen dürfte.

(§.51.)

21. Ein Hof zu Miste mit einem Burglehn
Ein Lehngut der v. Rüdenberg und gleichfalls herrührend von der Familie von der Möhlen, kam durch Kauf an die Familie Orth ab Hagen und machte einen Teil der großen Lehngüter derselben aus und ist als solcher schon unter Nr. 15 abgehandelt worden, wo selbst auch gezeigt wurde, dass das Gut später in zwei Teile zerfiel, von denen einer der Familie Schlaun, der andere der Familie Grote und Bismark gehörte.

Diesen Hof, mit dem das sog. Burglehn zu Rüden zugleich verliehen wurde, halten wir für den ursprünglichen Stamm-Hof zu Meeste, der mit dem vorgenannten und zunächst folgenden ehedem ein Ganzes bildete. Übrigens wurde das (später verdunkelte) Burglehn früher besonders verliehen und wurde erst von den von der Möhlen zusammen besessen. Wir verfolgen die Geschichte des Burglehens und des Hofes soweit hinauf, als es möglich ist.

(§.52.)

So wie wir im vorigen §. zunächst die Geschichte des sog. Rüdener Burglehens im Auge hatten, eines Meester Hofes aber erst 1590 Erwähnung fanden, so werden wir in der jetzt folgenden Darstellung auf den ursprünglichen Meester Haupt- oder Oberhof (Curtis) zurückzukommen suchen, von dem die beiden vorhergehenden und beiden folgenden Höfe bloß "mansi" (d. i. Unterhöfe oder Absplisse) waren. Es geschieht nämlich schon im 15. Jahrhundert eines Hofes zu Miste mit seinem Zubehör, gelegen vor der Stadt Rüden, Erwähnung.

Nach den ältesten uns vorliegenden Lehnbriefen war nämlich die Familie Weykelmann und zugleich die Familie Reveling, die von Brandis unter die adligen Geschlechter Rüdens gezählt wird, beliehen, was auf einer Verschwägerung beruht, indem nämlich Ewald Reveling eine Witwe Weikelmann (ohne Zweifel des Johann) geheiratet hat. Deshalb wurde zuerst Johann Weykelmann, dann Engelbert Reveling, dann ein Hermann auf dem Hoevel vom Erzstift mit diesem Hof beliehen, wie ihn Ewald Reveling zu Lehen getragen, und er (Hermann) ihn durch seine Frau Else Weykelmann, des Ewald Reveling adoptierte Stieftochter (Seibertz, Statutarrecht S. 395), ererbt hatte.

Nach ihm wurde Bernhard Kremer genannt Hartmann mit dem halben Hofe beliehen, wodurch schon die Teilung angedeutet wird. Wenn auch noch 1460 des ganzen Hofes Erwähnung geschieht, so scheint doch die Teilung eine ältere gewesen zu sein, die durch die angegebene Verbindung der Familie Reveling und Weykelmann aufgehoben wurde. Dies folgt daraus, dass 1362, 1394 Johann Reveling bloß mit einem "Mansus" in Meste und 1407 Johann Weykelmann mit dem halben Hofe beliehen wurde. Die Vereinigung fällt also zwischen 1407 und 1460 und war 1541 schon wieder aufgehoben.

Der oben genannte Bernhard Kremer scheint den halben Hof durch Erbschaft bekommen zu haben. Denn wenn auf unserem Hofe 1488 Hermann auf dem Hövel lebt, 1519 aber Hartmann von dem Hövel, und um 1520 Hermann Hartmann, so möchte man diese Personen für identisch halten Diese Vermutung wird nachträglich bestätigt durch den Umstand, dass in einer bei Seibertz (Statutarrecht usw. S. 395) gedruckten Urkunde von 1489 Hermanns up dem Hovele Kinder heißen: Johann, Einwald, Anne (wahrscheinlich Bernhard Kramers Frau), und dass in einer den in Rede stehenden Hof betreffenden Streitsache von 1528 die Brüder Johann, Ewald und Jürgen Hartmann, des Hermann Hartmann Söhne, genannt werden. und die Annahme des Zunamens Hartmann deutet, wie in Westfalen bei Bauernhöfen es gewöhnlich ist, an, dass Bernhard Kramer mit einer Hartmann den halben Hof erheiratet hat. Über die andere Hälfte des nunmehr geteilten Hofes gibt uns ein Lehnbrief von 1541 die bestimmteste Auskunft. Damals wurde nämlich Heinrich Hotteken mit einem halben Hofe zu Meeste beliehen, davon die andere Hälfte Bernd Kremer genannt Hartmann zu Lehen empfangen habe und gemeldeter Hotteke mit Emelen, seiner Hausfrau, an sich geerbt. Emelen dürfte also auch nicht eine Erbtochter des früheren Besitzers gewesen sein. Die Trennung der beiden Höfe blieb bestehen, die eine Hälfte des Bernhard Kramer hieß "Laershoff", die andere "Buckshoff", von späteren Besitzern. Die Belege für das Gesagte sind in den Lehnbriefen. Nämlich:

(§.53.)

Wir verfolgen die Geschichte der Lehen zuerst nach aufwärts. Brandis (Nachrichten über die edlen Geschlechter der Stadt, unter: von der Mohlen) sagt:

"Anno 1407 hat Ehrenfried von der Mohllen belehnet Johann Wekelmann mit einem halben Hove zu Miste"

Hieraus folgt, dass der selbige Afterlehen der Familie von der Möllen war, ebenso wie die beiden zuerst abgehandelten Höfe zu Meeste von dieser Familie herkamen. Es fragt sich nun, waren die Meester Höfe ein ursprüngliches Besitztum der Familie von der Möhlen? Wir müssen dies verneinen. Denn kurz vor 1407 noch wurde Johann Reveling mit dem "Mansus" in Meeste vom Erzbischof von Köln beliehen. Die Belege stehen bei Seibertz (Urkb. I. S. 613 und 614).

Joh. Neudynck 1383 recepit I. mansum in villa Meyste (Miste) et I. mansum in Myste (Meeste) in dicta parochia Aldenrüden. 1394 Conradus Neuelnich filius Joannis inf. Arnsb. Nominauit bona dicta - Joh. Neuelunge de Ruden inf. Arnsb. 1421 nom 1 mans. In Myste, alter. Dimid. In Meeste.

Die erste Teilung des in Rede stehenden Hofes fällt also zwischen 1394 und 1407, während welcher Zeit Lehnsherren waren die von der Möllen und das Erzstift. Wir gehen weiter hinauf. Brandis (an anderen Orten unter "Hettertart") sagt:

Jnvenio, quod An. 1362 Engelbertus Hetterath damulus castellanus in Ruden, uti fert tenor literae, porrexit in pheudo Joanni Nevelungh duos mansos, quorum unus situs es in campis villae Mysten, alius vero in Meeste cum pertinentibuis nemoralibus, hisce mansis attinentibus, id est Eich- oder Echtwerth.

Hieraus geht hervor, dass noch 1362 Lehnsherr des besagten Meester Hofes die so sehr reich begüterte Rüdener Ritterfamilie Hettertart war, die um jenes Jahr ausstarb und deren Lehngüter an Köln übergingen, welches schon vorher Oberlehnsherr gewesen.

Da hier noch von dem ganzen Hofe die Rede ist, so folgt daraus,

Richardus Langenbecke de Warstein inf. Bunne 1374 nom. mans. dict. Greye in Mest prope Ruden et 1 Echtwart in Mestermarken quod feudum dependebat ab olim Conr. Hettertart, qui superiorum dominum feudi nonhabuit quan dominum comitem de Arnsberg et decessit absque herede masculo

Seite 633 findet sich derselbe Passus. Dann heißt es weiter:

1426 Joh. Pape de Warstein inf. colon. nom. curtem to Meiste, quam dominus Rich. Langebeke pastor in Warstein as vsos suos retignabat feud. homag.

Das Wort "Curtis" ist hier offenbar im uneigentlichen Sinne gebraucht, da der Zusammenhang mit Vorhergehenden ergibt, dass es nur eine "mansus" in Meste ist. Dass dieses Besitztum lange bei der Familie Pape in Warstein verblieben, scheint daraus zu folgen, das nach 1756 Bertram Pape, Probst zu St. Walburgis in Soest an den Landkomtur Revelung von der Recke zu Mülheim 24 Morgen Land, Wiese und Echtwort in Rüdener Mark verkauften. Näheres liegt übrigens gar nicht vor. An Baulichkeiten ist damals bei diesem Hofe nicht mehr zu denken, und es mögen die Ländereien mit den übrigen, welche Mülheim bei Rüden besaß, vereinigt sein.

Außer diesem alten Abspliss des Meester Haupthofes werden noch einige andere in dem angeführten Dokument (Seibertz I. 613, 615) erwähnt. So wurde 1374 Henrich Helgt aus Rüden mit eine Huve Landes (manses terrae arabilis) in Meiste in der Pfarrei Altenrüden beliehen, die, als dessen Sohn, Hermann Helgt, darauf verzichtet, 1385 Albert Hartdardes, Bürger zu Geseke, erhielt.

Alle nunmehr angegebenen ganze und halbe Höfe haben wir also anzusehen, als zu einem Meester Haupthofe gehörig, mit dem die Hattertarte von den Grafen von Arnsberg ursprünglich beliehen wurden. Des Haupthofes - Curtis - zu Meeste, geschieht in dieser Weise ausdrückliche Erwähnung in dem alten Lehnsregister des Grafen Wilhelm von Arnsberg vom 10. Juni 1313, worin es ausdrücklich heißt, dass Arnold Hattertart mit einer Huve zu Altenrüden und dem Haupthofe zu Meeste beliehen worden sei:

Arnoldus Hetertat 1 hob. In Altenruden, item curtem in Miste tenet. (siehe Seibertz Urkb. II. S. 123)

Die Meester Güter kamen dann, wenn auch nicht alle, so doch - wie unsere Darstellung zeigt - die meisten in den Besitz der Ritter von der Möhlen. Es folgt jetzt die Geschichte der beiden getrennten Höfe zu Meeste selbst. Nämlich:

(§.54.)

22. Der Laershof
In der Familie Kramer genannt Hartmann erbte sich der im vorigen §. Angegebene Hof zu Meeste fort. Nach Bernhard wurden dessen Söhne Stephan (1533 und 1581), Johann Bürgermeister (1573 und 1590), des ersteren Sohn Heinrich, Bürgermeister zu Grevenstein (1635) bis ihn dessen Bruder Hermann Kramer (beliehen 1614) das Gut an seinen Vetter Jobst Schulte (Bürger zu Grevenstein, beliehen 1637) und Caspar Schelle, westf. Landtrompeter, vererbte, die es 1648 an Jobst Laer verkauften.

Jobst Laer war Bürger zu Meschede, Kämmerer und Bürgermeister daselbst († 1676; sein Bruder war Dr. jur.) und wurde 1651 und 1652 mit dem, nach ihm benannten, Hofe beliehen. Sein Sohn, Johann Jobst Laer (ludi magister in Belike) wurde 1677, 1692 und 1724, sein Enkel 1726, und sein Urenkel Jodocus Laer 1766 beliehen (welcher als Korporal in Münsterischen Diensten unbeerbt gestorben sein soll.)

Der Besitz des Hofes war aber auf des Jobst Laer Tochtermann, Hense und hiernach auf dessen Enkel Jodocus Bernhard Hense (Bernhards Sohn) übergegangen, von dem Jodocus Laer das Lehen vergeblich reklamierte. Der bei der Belehnung des Letzteren 1766 im Besitz gebliebene Hense hinterließ eine Tochter, Josephine, welche an Anton Bitter (geb. 1728 † 1798) verheiratet war und diesem das Lehen zubrachte.

Die Eltern des Anton (nämlich Franz Bitter und Elisabeth Kersting) hatten noch einen Bruder Friedrich Bitter (Gemahlin Theresia Wrede), dessen Sohn Franz Anton Bitter als Erbe des Anton 1799 beliehen wurde. Die Witwe desselben, Theresia Pilstiker, ließ das Gut 1814 allodifizieren, nach deren Tode 1818 es an ihre Verwandten überging.

23. Buckshoff (jetzt zu Miste.)
So wie Heinrich Hottekin beliehen worden, so wurde sein Sohn Tönnis Hottekin 1548, 1561, 1573 und seine Erben 1590 beliehen. Schon durch die Tochter des Tönnis, Dorothea, die an einen Buck (Bueck) verheiratet war, ging das Lehen an die Familie Buck über und wurde deshalb Buckshoff genannt.

Der Dorothea Sohn aber war Cyriakus Buckh, der 1614 mit dem halben Hofe zu Miste belehnt wurde. Von da an ging das Lehen in dieser Familie von Vater auf Sohn über bis auf den heutigen Tag. Cyriakus Sohn Johann wurde 1652, 1692, dessen Sohn Johann Diedrich 1717 beliehen. Dessen Sohn Johann Sylvester Buck (vermählt mit Anna Angela Ramme) trug 1785 auf Belehnung an, nachdem in einer Prozess-Sache des Pastors und Vikars zu Miste dieser sich wegen einer Schuldforderung des Gutes angemaßt, und dasselbe nach dem Tode des Dietrich Buck wüst gelegen hatte.

Im Jahre 1809 suchte Gertrud Bock, Tochter des Sylvesters, Belehnung nach, die auch 1825 erfolgte. Sie war in erster Ehe mit Friedrich Hesse und in zweiter mit Matthias Fisch verheiratet. Sie trug 1826 auf Allodifizierung an, die durch die Urkunde des Lehnshofes vom 14. November 1826 gestattet wurde.

Die sonst noch über diesen Hof vorliegenden sehr unvollständigen und auch nicht sehr wichtigen Papiere handeln über Rechtsstreitigkeiten, Forderungen und Ansprüche Anderer auf den Hof.

So hatte Hermann Hartmann, Vater des Johann Ewalt und Jürgen, einst dem Hermann Rerdick, als vermeintlichen Erben, einen versiegelten Zettel, auf den Halbenhof zu Meeste sprechend, zugestellt. Letzterer hatte den Heinrich Hotteken des Hofes entsetzt, wodurch 1528 ein Streit zwischen diesem und Dietrich Smailhover, Erben des Rerdick, sowie zwischen Heinrich Hotteken und den Gebrüder Hartmann entstand. Der Richter erkannte den halben Hof dem Dietrich Smailhovet und dessen Erben zu. Ob er zum Besitz gelangt, ist nicht zu ersehen; aus dem Obigen scheint das Gegenteil zu folgen.

Jedoch scheint mit jenem Streit ein ganz vereinzelt vorliegender Lehnbrief von 1543 zusammen zu hängen, worin Conrad Essling mit dem halben Hofe zu Miste vor Rüden beliehen wird, als welchen Johann Schungel, Landdroste, dem Dietrich Essling, Bürgermeister zu Soest, Vater des Conrad, abgelassen, nachdem der Herrmann Reerding, der ihn vom Stift zum Lehn getragen, gestorben sei, dessen andere Hälfte die Hartmanns hätten. Auch später waren die Bucks nicht im ungestörten und alleinigen Besitze.

Aus einer Erklärung des Sylvester Buck von 1764 geht hervor, dass er den halben Hof alle 12 Jahre von der Kirche zu Miste und von der Vikarie St. Georgii zu Rüden gewonnen und Pacht geben müsse. Diese Verpflichtung hatte ihren Grund in einer früheren Abtrennung des Hälfte des Buck'schen Hofes.

Als Vasall derselben erscheint 1660 Henrich Cüper. Von diesen wurde Bertram Schilling wegen einer Schuldforderung in dessen Lehnsanteil am Buck'schen Hofe "utiliter und antichretice" imitiert, welcher dieses Recht der Kirche St. Ursulae zu Miste cedirte. Auch ist noch zu erwähnen, dass 1690 Franz Dietrich von Loen seinen, von seinem Vater Johann Gottfried Loen, erhaltenen Anteil an dem Buck'schen Hofe zu Miste dem Joachim Werner Wickede, Bürgermeister zu Rüden, verkaufte.

Woher dieser Anteil, kann nicht bestimmt angegeben werden. Jedoch erwähnen wir, dass Henning von Loen Gemahlin eine Catharina Buck war. Aber in einem Rechtsstreit 1767/77 zwischen dem Fiskal-Anwalt, sowie Colon Bock und dem Pastor Stoll zu Miste, sowie der Kirche daselbst (welche letztere auch die andere Hälfte des Hofes erwerben wollte) wurde entschieden, dass die Kirche nur auf "fructus feudales" beschränkt und das lehn dem Vasallen Buck abgetreten werden müsse. Eben so wenig sei von Loen befugt gewesen, das Lehen ohne Konsens an Wickede und dieses "ad manum mortuam" (die Kirche) zu veräußern. So wurde Sylvester Buck in seinem Lehen geschützt.

Wir fahren fort in der so verwickelten und schwierigen Geschichte der Meester und Mister Lehngüter und lassen zunächst zwei kleine Lehngüter des Hauses Padberg folgen, die schon in den Lehnspapieren zu den verdunkelten gerechnet werden, bloß aus einigem Land und Wald bestanden, und ebenfalls als Splitter des Mester Haupthofes angesehen werden können. Es sind:

(§.55.)

24. Das Strapperz-Lehen vor Rüden.
1558 belehnt Johann Herr zu Padberg den heiligen Herrn St. Nicolaus zu Rüden in der Obernkirche mit eine Huve Landes gelegen zu Miste mit allem Zubehör, auch mit einem Echtwerk in der Mister Mark. Nachdem die Padbergischen Lehen dem Erzstift anheim gefallen und Bolbrecht Stappert, neben und zu Behuf des heiligen Herrn St. Nicolaus zu Rüden gebeten, ihn und den h. Nicolaus zu belehnen, belieh 1590 Erzbischof Ernst, als Oberlehnsherr, den Bolbracht und St. Nicolaus mit einer Huve Landes gelegen zu Meste, und einem Echtwerke in Mester Marke aus besonderer Gnade. Dasselbe geschah 1614.

Bolbracht starb 1626 und seine Tochter Barbara war die Mutter des späteren Vasallen Johann Köller, der 1562 und 1692 beliehen wurde. Er musste an die Kirche St. Nicolaus bedeutende Pächte prästieren, um deren Ermäßigung der 1724 bat. Da er hierauf das Lehn resutierte, so präsentierte 1725 der Pastor zu Rüden Johann Bausen und der Provisor der Kirche St. Nicolaus, Phil. Thom. Hofius den Joh. Jodocus Pohle als Lehnsträger.

25. Das Erbengut in der Mister Feldmark.
1590. Erzbischof Ernst belehnt den Johann Kloidt mit dem von Allard Schnell nachgelassenen und vor der Stadt Rüden in der Feldmark zu Miste und Meiste gelegenen Neuhaus'schen Padberg-Gute, noch mit 2 Echtwerken Holzes daselbst in Mister Mark gelegen, in Maßen es von Jacob Kloidt, Pastor zu Siedinghausen, jetzigen Lehnträgers Vetter, zu rechten Mannslehn empfangen.

(§.56.)

Ferner wollen wir wenigstens ein ganz verdunkeltes Rüdenbergisches Lehen erwähnen, das

26. den halben Zehnten zu Hemer und einen halben Hof zu Miste
befasste. Zu welchem Ganzen diese Absplisse gehörten, lässt sich bei dem Mangel der Nachrichten nicht bestimmen. Vielleicht gehörte der halbe Hof zu denjenigen Meister Gütern, die von den von Rüdenberg lehnrührig, Bernhard von Hagen an sich kaufte; wenigstens kam Franz Joseph von Spiegel, ein Miterbe des Bernhard, noch 1727 als Vasall eines Teiles von dem Zehnten zu Hemmerde vor.

Der einzig vorliegende Lehnbrief von 1548 besagt, dass Erzbischof Adolf, nachdem dem Stift die Lehn war der Rüdenberger Güter, so früher die von Rüdenberg zu Lehn empfangen und verafterlehnten, heimgefallen, den Ludwig Rikemeker belehnt habe mit dem halben Zehnten zu Hedemer und dem halben Hofe zu Miste mit seiner Zubehör, genannt der Richter(?) Hof.

(§.57.)

Die Geschichte der folgenden drei Höfe des Dorfes Miste ist klarer und nicht mit denen zu Meeste vermengt. Es sind:

27. Ernstes Hof zu Miste,
Paderborn'sches Lehen (Büersche Lehnkammer)
Nach den Lehnsbriefen war mit diesem Hof die Holzgrafschaft verbunden, die nach der Erklärung des Vasallen von 1766 in einer Holzgerechtigkeit an dem Wege von Rüden nach Kallenhardt, da wo vor Zeiten Tannenbäume, welche bei dem großen Rüden'schen Brande abgehauen seien, gestanden hätten, bestehen müsse.

Dieser Hof gehörte also wohl zu jener uralten "Curtis", deren Inhaber schon in einer Urkunde von 1191 (Seibertz Urkb. I. S. 132) "Oseke Claudus qui Holtgreve fuit" genannt wird. Der Hof kam offenbar in den Besitz der Dynasten von Büern, deren Erben die Jesuiten in Büern waren. Der Rektor des dortigen Jesuitenkollegs erscheint daher als Lehnherr. Die Lehnshoheit ging darauf an Paderborn und dann an Preußen über. Dasselbe gilt von den folgenden Höfen.

28. Hartmannshof zu Miste,
Paderborn'sches Lehen (Büern'sche Lehnkammer)
Die ältesten der Lehnbriefe zeigen, dass die schon mehrfach erwähnte Familie Hartmann das Lehen besaß. Dieses wurde schon frühzeitig gar sehr zersplittert. Bemerkenswert ist:

  1. dass der Rektor des Büern'schen Jesuitenkollegs und dann der Bischof von Paderborn Lehnherren waren,

  2. dass mit diesem Hofe ebenfalls das Holzgrafenrecht verbunden war, woraus sicher zu schließen, dass dieser Hof mit dem Ernsteshof ein Abspliss des ursprünglichen Mister Haupthofes war.

29. Sandershof zu Miste.,
Paderborn'sches Lehen (Büern'sche Lehnkammer),
deshalb ebenfalls als Abspliss mit den beiden vorhergehenden zu einem ursprünglichen Ganzen gehörig.

Im grundherrlichen Eigentum des Hofes ist das Armenhospital, später die Armenkommission in Rüden, zu deren Mitbehuf im Laufe der Zeiten verschiedene Vasallen die Belehnung erhielten.

E. Die Oelinghäuser Lehngüter

(§.58.)

30. Die Oelinghäuser Lehen
waren zur Padbergischen Lehnskurie gehörend. Unter Nr. 16 haben wir gesehen, dass der Hof zu Oelinghausen in der Art zugleich mit dem Pailsgute von den Edlen von Padberg verliehen wurde, dass wir letzteres Gut, als zu dem Oelinghäuser Hofe gehörig betrachten können. Auch die Oelinghäuser Wiesen waren Padberger Lehen und die von Loen waren damit beliehen, wie mit dem Pailsgute. Was

  1. den Hof zu Oelinghausen
    betrifft, so ist bloß in einem vorliegenden Lehnsbriefe, dem ältesten, von demselben allein, d. i. ohne das Pailsgute, die Rede, woraus die früher besitzende Familie erkannt wird. Nämlich 1566 belehnte Philipp von Padberg den Adrian von Ense mit dem Hofe zu Oelinghausen, maßen sein Vater Henrich von Ense und er selbst denselben von Johann von Padberg zu Lehen getragen.

  2. 1½ Morgen Wiesenwachs oberhalb Oelinghausen.

F. Die Alten-Rüdener Lehngüter

(§.59.)

31. Der Zehnte zu Alten-Rüden
Kölnisches Lehen,
verdunkelt.

Gegen 1390 hatten Conrad und Henrich von dem Rüdenberge den Zehnten in Alten-Rüden an Wilhelm, Hermann, Johann und Theodor Freseken verkauft, wie aus Seibertz Urkb. II S. 542 hervorgeht. Die uns vorliegenden Lehnspapiere geben nur ungenügende Auskunft. Johann Wrede und Heneke Schade bitten um Belehnung, indem sie bemerken:

Ihr Vorvater Volpert Schade hätte einst seiner Hausfrau Gertrud von Hatzfeld neben anderen Gütern einen gewissen Anteil an dem Zehnten zu Altenrüden im Stadtfelde zu Rüden gelegen und an den Schmalen zehnten über das Dorf Altenrüden und noch zwei Höfen, daselbst gelegen, mit Zubehör, kraft versiegelter Bewilligung des Erzbischofs Dietrichs als Lehnsherrn 1450 gegeben, dergestalt , dass gedachte Hausfrau solche Güter besitzen und gebrauchen solle; jedoch solle des Volpert Erben vorbehalten sein, die Güter wieder an sich zu lösen, was auch erfolgt sei. Nach Ableben beider Eheleute sei des Volperts Bruder Sohn, auch Volpert Schade genannt, vom Erzbischof Dietrich belehnt worden, so wie dessen Sohn Jorgen Schade vom Erzbischof Robrecht. Darauf sei ein Streit entstanden zwischen Jorg Schade und dem Erbfolger der Gertrudes, welcher 1508 dahin verglichen sei, dass Jorg Schade erst nach Ableben der Eheleute Gerts von Ense jene Güter einlösen könne und möge. Ihnen stehe es zu, dieselben einzulösen und bäten zur gütlichen Ausgleichung um Kommissarien.

Es scheint also, dass die Erben jener Gertrudes die von Ense seien. Dies möchten vorliegende Lehnbriefe bestätigen:

Weiter liegt gar nichts vor über diesen Zehnten. Eine Vergleichung mit der oben unter Nr. 1. Gegebenen Geschichte der Zehnten zu Rüden, die auch die Vererbung von denen von Ense auf die von Plettenberg und Hollinghausen aufklärt, lässt aber wohl keinen Zweifel, dass dieser Zehnte nur ein Teil des großen Rüdener Zehnten gewesen sei.

(§.60.)

32. Das Gobbelkahlen Gut zu Altenrüden,
Kölnisches Lehen,
verdunkelt.

(§.61.)

33. Eine halbe Hufe Landes zu Alten-Rüden.,
Padberg'schen Lehen,
verdunkelt.

(§.62.)

34. Der Schultenhof zu Alten-Rüden,
Rüdenbergische Lehnkammer.
Lehnsträger ist die Stadt Rüden, in deren Namen Bürgermeister oder sonst ein Bürger der Stadt die Belehnung empfängt. Der letzte Lehnsherr war Goswin von Oedenberg, nach welchem das Lehen dem Erzstift heimfiel. Der Hof selbst ist ein teil des alten Hauptgutes, das der Familie von der Möhlen gehörte.

(§.63.)

35. Dienstmannslehen zu Alten-Rüden
Dieses Lehen ist ein Lehnstück des Dienstmannsgutes an Dienstmanns Statt gelegen zu Altenrüden, zu Suttrop, Warstein und auf dem Schneidewerke zu Warstein, dessen Geschichte in unserer "Geschichte der Stadt Warstein S. 106 und 232" mitgeteilt ist. Es war ursprünglich ein Arnsberg'sches Lehen, mit dem zuerst der Ministerial Friedrich von Suttrop, dann aber Joh. von Hückelheim beliehen war. Die letzte Erbtochter, Margaretha von Hückelheim, brachte die Hückelheim'schen Güter, unter anderem Laer, an Hennecke von Beringhausen zu Gevelinghausen.

Das besagte Dienstmannslehen blieb bei dem Stamme der Beringhausen bis es nach Joh. v. Beringhausen Tode, durch dessen Schwester Anna, vermählt mit Martin von Erwitte, an den Gemahl von Martins Tochter, Marie von Erwitte, kam. Dieser war Joh. von Ovelacker, durch dessen Tochter es, nebst allen Gevelinghauser Gütern, an die Familie von Siegen überging. Bei dieser blieben die Güter mehrere Generationen hindurch bis der letzte des Stammes, der erblindete Engelbert Jos. Joh. von Siegen, 1796 sämtliche Güter an August von Wendt cedirte, in dessen Besitz die Güter bis zu der 1844 erfolgten Allodifikation verblieben.

Worin das Dienstmannsgut zu Alten-Rüden aber eigentlich bestanden habe, darüber war man schon 1670 nicht recht im Klaren. Nämlich: 1670, 21. November berichtet Nicolaus Lindencamp zu Arnsberg, dass Conrad Mathiß von Schorlemer 1655, dessen Ehefrau Doroth. von Ovelacker 1659 kinderlos gestorben sei, dass das Dienstmannsgut zu Alten-Rüden, obwohl dieser Name in loco nicht zu erkundigen gewesen, aber so viel erfahren habe, dass daselbst ein Gut, Brinkmannsgut jetzt genannt, vorhanden sei, welches von den Ovelacker herrühre, an die Komturei Mülheim vor Jahren versetzt worden und jährlich 12 M. Korn tue.

Auszüge aus den betreffenden Lehnsbriefen sind in des Verfassers "Geschichte der Stadt Warstein S. 232" schon mitgeteilt, worauf hier verwiesen wird.

G. Die Knevelinghäuser Lehngüter

(§.64.)

36. Der Zehnte zu Knebelinghausen
Dieser Zehnte erscheint seit den ältesten Zeiten im Besitze der alten, weit verbreiteten und reichbegüterten Familie von Meschede. Der einzige Wechsel, der denselben betraf, war in den Teilungen der Mescheder Güter zwischen den zunächst verwandten Familien von Wolmeringhausen, von Bodenhausen, von Holdinghausen (auch von Twiste von Hanxleben), begründet. So wie die Erbnachfolger derselben, die von Bochholz, die Mescheder Güter überhaupt wieder zusammenbrachten, so waren sie auch bis zu der 1844 erfolgten Allodifikation es Zehnten selbst Träger dieses Lehns.

Was den Lehnherrn betrifft, so war dieser nach der ältesten Urkunde über das Lehn von 1300 zwar der Graf von Arnsberg 1300, 23. Februar belehnt Ludovicus nobilia comes de Arnßperg den Friedrich de Hörde militem, unter anderen mit der decima in Knevelinghausen, juxta Miste quam tenet Godefridus de Meschede miles in pignoris nomine á Domino de Störmede. Urk. In einer gedruckten Streitsache in Sachen Hörder wider Korf von 1776, Nr. 2; jedoch aus der gleichzeitigen Notiz bei Seibertz (Urkb. II. S. 112 Nr. 121) geht hervor, dass der damalige Lehnsträger selbst betreffs dieses Punktes zweifelhaft Decima de Cnevelinchusen prope Myste quam tenet Godefridus miles XL marcis vel LX marcis; de his tamen duabus decimus dubitat Albertus de Stormede á quo teneat, sed a Comite Arnesbergensi dicit se tenere v. II. C. 1281-1313 war. Die späteren Lehnbriefe zeigen aber ganz klar, dass damals der besagte Zehnten ein Rüdenbergisches Lehen war, das zuletzt Conrad von Rodenberg an Geddert von Meschede verlieh.

Darauf wurde es mit allen Rüdenbergischen Lehngütern kölnisches Lehen. Der älteste Lehnsträger war also Albert von Störmede, der den zehnten an Gotfried von Meschede verpfändete. Durch Erbgang kam der Zehnte mit allen Störmeder Gütern an die von Hörde, und schon 1300 wurde Friedrich von Hörde damit beliehen, während ihn Gotfried von Meschede noch als Pfand innehatte. Wahrscheinlich ist er nicht wieder eingelöst und so bei der Familie von Meschede verblieben. Denn wenn auch mehr als 2 Jahrhunderte hindurch die Nachrichten uns abgehen, so zeigt doch schon der älteste vorliegende Lehnbrief von 1542, dass die Familie von Meschede unbestritten Lehnträger war. Zur Geschichte des Zehnten dienen folgende Auszüge aus den Lehnspapieren:

Dem Decimator liegt die Kirchenbaulast ob. Der Zehnte ist lange Zeit hindurchverpachtet und dadurch zum Teil verdunkelt worden.

(§.65.)

37. Die übrigen Knebelinghäuser Lehen.
Aus den Lehnsakten ergeben sich zunächst nur 6 kleinere Lehen, die sämtlich zur Lehnskammer des Abdinghof in Paderborn gehören. Sie sind so rubriziert:

  1. Der Hof zu Knebelinghausen,
  2. Ein Haus nebst Hofesaat daselbst
  3. Eine halbe Rottstätte daselbst,
  4. Mehrere Länder, Wiesen, Holzwachs, die Sunder genannt,
  5. Sieben Morgen Land und Garten zu Knebelinghausen,
  6. 19½ Morgen Land, sowie Holz in der Sunder.

Diese sämtlichen Lehngüter des Abdinghof lassen sich leicht als Splitter eines ursprünglich großen Lehngutes, schon aus den Andeutungen in den vorliegenden Lehnbriefen selbst, erkennen.

Nämlich das unter 1. genannte Lehen (Lehnsträger seit 1600 die Familie Ramm zu Miste) bestand als solches nur aus 10 Morgen Landes, weniger einer Rodung. Die genannte Familie erwarb durch Kauf zu dem Lehen eine Rottstätte und 9½ Morgen Ackers nebst ½ zugehörigen Echtwerke der Rüdener Mister Mark. Das Erkaufte war vom Abdinghof als besonderes Lehen bis dahin einem Lüdeke Zimmermann verliehen gewesen, der es der oben genannten verschwägerten Familie verkaufte und so wieder eine Vereinigung zu Wege brachte.

Als Gegenteil nun des Lehens von L. Zimmermann bezeichnen die Urkunden das unter 3. aufgeführte Lehen. Es bestand aus ½ Rottstätte und 9½ Morgen Acker, samt ½ zugehörigen Echtwerk in der Rüder Mister Mark.

Also der zuletzt bezeichnete Teil vom Lehen 1. und von 3. gehörten ursprünglich als ein Ganzes zusammen und machte als 1 Rottstätte, etwa 20 Morgen Landes und 1 Echtwort aus; es war eben nur eine Rottstätte, ein "mansus".

Das Lehen 2. aber wird Hof, später Haus genannt. Es gehörten dazu eine Hofesaat, Wiesen und Ländereien. Als frühere Lehnsträger werden Joh. Kramer und Joh. Schulte genannt. Das Lehen 6. aber hatte ebenfalls früher Joh. Schulte innegehabt. Dieses Lehen gilt umso mehr als Abspliss von Nr. 2 als die Lehnbriefe besagen, dass Joh. Kramer damals den Gegenteil inne gehabt. Nach Joh. Schulte wurde mit 6. Franz von Meschede beliehen.

Endlich Nr. 5 ist umso unverkennbarer ebenfalls ein Teil von Nr. 2, und ein Gegenteil zu Nr. 6, als die Lehnbriefe aussagen, dass Joh. Kramer und Franz von Meschede Teile davon besaßen. Nr. 4 aber ist nur ein Teil des Nr. 6, vorkommenden Sunders.

Alle 6 Teile waren wohl ursprünglich ein Schulzenhof des Klosters Abdinghof, wie der Name Schulte auch näher andeutet. Es folgen noch einige Mitteilungen aus Lehnsbriefen, zuerst aus Lehnbriefen über:

  1. Teil:
    • 1602 - Abt Leonardt im Kloster St. Petri et Pauli apostolorum, Abdinghof genannt, binnen Paderborn ordinis St. Benedicti, der h. Theologie Licentiat, belehnt den Borchard Rammen zu Miste mit 10 Morgen Landes, minus einer Roden, wie es hiervor von den Gebrüder Ewald, Adam und Heinemann Happin erbkaufweise an sich gebracht, mit aller In- und Zubehör.

    • 1610 - Abt Albertus belehnt denselben

    • 1615 - Derselbe belehnt Lüdeken Timmermanns zu Miste mit einer halben dem Kloster zustehenden Rottstede usw.

    • 1621 - Abt Wilhelm belehnt denselben und 1627 mit dem Lehngute, das vor ihm Lüdeken Timmermanns zu Miste, sein Schwager, unter hatte.

    • 1660 - Abt Leonhardt belehnt Anton Rhamb, der Rechte Licent., in Mitbehuf seines Bruders Sohnes Henrich Rham mit 10 Morgen Landes, minus eine Rode, wie des Anton Vater, Borchardt Rhamb, zu Lehn getragen und mit ½ Rottstedde, wie er dies Lehngut von Ludeke Zimmermann an sich gekauft. Das Lehen vererbte sich in der Familie Ramm bis auf die Jetztzeit.

    Des eben genannten Heinrichs Söhne sind: Tonnis, Hermann, (1679 †1714), Adam (†1738) und (wahrscheinlich) Jobst. Hermann hatte aus seinen 3 Ehen verschiedene Kinder, unter den Sylvester (1715 †1740), Hermann u.a. - Adam hatte zum Schwiegersohn den Heinrich Happe. Endlich Jobst (†1723) war der Vater von Philipp, von Hermann Philipp und Johann Heinrich.

    Der erste genannt Fischer, zu Wickede starb kinderlos vor 1738; Johann Heinrich Rhamb genannt Schulenberg (von Schulenbergshofe in Berge) †1743. Hermann Philipp aber (1723 †1839) hatte zu Söhnen: Joh. Everhard (Assessor des Kurfürstlichen Gerichts zu Rüden): 1740 †1788 und Hermann Anton (1743. 1746, Gemahlin: Anna Maria Berghoff.) Des Letzteren Söhne sind: Johann Heinrich (1798) und Everhard Bede Ram genannt Nurre zu Weine (geb. 1760 †1821, Gemahlin Catharina Hüpping). Dessen Sohn Joh. Georg Joseph (geb. 1709) wurde 1823 beliehen. 1824 übertrug er das Lehen an Beda Ebbers in Miste. Dieser, als Zessionar, trug 1825 auf Allodifikation an, die 1826 erfolgt ist.

  2. Teil: (Haus nebst Hofesaat)
    • 1708 - belehnt Abt Georgius den Adam Niemann zu Knebelinghausen "ex nova gratia" mit einem Hof nebst allem Zubehör, Hofesaat, Wiesen usw. in Maßen früher Johann Kramer, Johann Schulte und von Lohne zu Lehen gehabt. Die Witwe des Adam Niermann heiratete den Martin Prinz, der († 1728) den Joh. Adam Prinz hinterließ († 1754), worauf sein Halbbruder Sylvester (1754) Belehnung empfing.

    • 1787, 1798, 1803 - wurde Adam Prinz, Sohn des Sylvester, beliehen. Sein Sohn war Joh. Heinr. Kaspar (die Mutter Anna Margar. Luigs.)

    • 1811 und 1821 - trug er auf Belehnung an.

    • 1837 - wurde das Lehen allodifiziert.

  3. Teil:
    • 1690 - Abt Pantaleon belehnt den Christoph Luigs "juniorem ex nova gratia" mit dem Gute, welches durch Absterben Johann Levenühtz ohne hinterlassene Mannserben eröffnet worden, als mit einer halben Rottstätte und ungefähr zehnthalben Ackers, samt ½ Echtwerk usw., davon den Gegenteil Lüdeke Timmermanns vormals, jetzt aber Hermann Rhamb zu Lehen trägt.

    • 1728 - wurde Ricus Luigs

    • 1763 - Jürgen Luigs

    • 1798, 1803 und 1812 - Anton Luigs beliehen. Anton (†1825), verheiratet mit Elisabeth Happe, hatte den Sohn Henrich Christoph Luigs († 1841); dessen Sohn Joh. Henr. Theodor wurde 1843 beliehen.

  4. Teil:
    • Beliehen war Adam Happe zu Knevelinghausen.

    • 1681, dessen Sohn Sylvester Happe;
    • 1764, 1821, dessen Sohn Conrad († 1838); dessen Sohn Joh. Casp. Joseph († 1839), dessen Sohn Franz Joseph Happe wurde 1843 beliehen.

    • Sylvester hatte noch zwei Brüder: Henrich Vikar in Hünkhausen und Caspar. Die Lehnbriefe sind von 1681-1803 von den Äbten, 1812 vom Großherzog von Hessen, und dann vom König von Preußen.

  5. Teil:
    • Im Jahre 1597 verkauften Agnese Keyenbergh, Witwe des Johann von der Lippe, Elise ihre Tochter und deren Mann, Stephan Judde, (ihr Sohn Johann war schon gestorben) ihr Abdinghofer Lehnland zu Knebelinghausen an Jürgen Busch.

    • Der Abt Jodocus belehnt 1598 den Jorgen Busch mit etlichen Ländereien usw., davon Johann Kremer genannt Hardman, Bürgermeister zu Rüden etlichen Teil, und Franz von Meschede einen Teil an sich gebracht und damit belehnt worden.

    • 1598 wurde derselbe,

    • 1608 sein Sohn Henrich Busch,

    • 1621 mit Belieben Henrichen Busch, seines Bruders, des Jörgen Busch,

    • 1660 Henrich Busch, Johann sein Sohn und Enken Jörgen Busch beliehen,

    • 1665 derselbe mit einem Echtwerk,

    • 1693 wurde Jacob Weiden, Sohn der Mutter des verschollenen Heinrich zweiter Ehe,

    • 1705 Henrich Busch zur Büern (Vetter des verschollenen Heinrich)

    • 1714 Joh. Jürgen Busch, Bürger zu Münster

    • 1728, 1733 dessen Sohn Johann David Busch,

    • 1738, 1746 Anton Busch, Bürger zu Büern, da Johann Anton, des Johann David Bruder, das Lehn resutiert

    • 1763 Johann Henrich, des Anton Sohn

    • 1781, 1809 Johann Gerhard zu Rheine, beliehen.

    Derselbe wurde 1812 vom Großherzog Ludwig beliehen und erhielt 1821 Mutschein. Nach dem Tode seines Sohnes Max Busch hat dessen Bruder Bernhard Busch laut Urkunde vom 26. November 1842 das Lehen der Pfarrei Miste geschenkt. Über die Realifikation wird noch verhandelt. Der Pächter hieß Court Rüther, dessen Vorfahren ebenfalls Pächter gewesen.

  6. Teil:
    • 1504 - Abt Jodocus belehnt den Franz von Meschede jetzt allererst aus lauteren Gunsten mit einer Rottstette und ungefähr 19 Morgen Ackers, samt einem Echtwerk usw., als Welches Lehnguts weiland Johann Schulte und jetzt Johann Kramer, anders genannt Hardtmann, Bürgermeister zu Rüden, den Gegenteil hat.

    • 1694 - Abt Gregor belehnt Joh. Meinolf Scheiffers aus Knebelinghausen mit 19½ Morgen Landes, wovon Burchhart Rahmb das übrige (10 Morgen) zu Lehn trägt und 1595 von den Vettern Ewald, Adam und Heinemann Happen erkauft hat, ferner mit eine Hufe Landes und einem Busch Holzes in der Sunder, samt freien Echtwerk, wie dasselbe 1608 von Johann Butenuth zu Rüden an Johann Frischen (Scheiffers Vorfahren) transportiert ist und beide Lehen 1638 heimgefallen sind. (in dem Jahre 1594 wurde Johann Meinolff Scheiffer oder Schefer mit 9½ Morgen Landes vor Knebelinghausen beliehen, wie sein Vater und vorhin die Düsenberge zu Lehen gehabt.) Meinolfs Witwe heiratete den Wilh. Henr. Happe. Des Meinolfs Söhne sind Sylvester, Franz Heinrich (1728, 1743, 1763 beliehen) und Franz Hermann. Des Franz Heinrich Scheiffer sive Frischen Er war †1765. Seine Witwe heiratete den Conrad Erich aus Siddinghausen. Sohn Johann Georg wurde beliehen (1765, 1787, 1798), Clemens Joseph Scheifers [1801, 1803, 1812 (vom Großherzog von Hessen), 1821, 1844]. Im letzteren Jahr erfolgte die Allodifikation.

III. Geschichte des Dorfes Kellinghausen

(§.66.)

Wir lassen hier die Geschichte des im Kirchspiel Altenrüden gelegenen Dorfes Kellinghausen folgen, weil dasselbe zum großen Teil der Stadt Rüden gehörte und als ein bedeutendes Lehen sich am besten in die Geschichte der Rüdener Lehen anschließt, obgleich es nicht zu den Rüdener Stadtdörfern gehört. Das Dorf ist entstanden durch Zersplitterung eines alten Haupthofes (curia), die früher bald Keldinghusen, bald Kedlinghusen genannt wird. Ob von diesem Hofe ein gleichnamiges Rittergeschlecht entsprossen gewesen, ist, der scheinbar dafür sprechenden urkundlichen Nachrichten ungeachtet, sehr zweifelhaft.

Denn die Urkunden von 1196, 1204, 1232, 1246, 1313, 1335 (bei Seibertz Urkb. I. S. 148, 232, 303; II. 123 und 154) zeigen, dass ein Ort Kedlinghusen nicht weit von Upsprung und Bredelar muss gelegen haben, an den die Edlen von Padberg Ansprüche hatten und von dem die Gebrüder Ritter Godoscalcus de Kellinchusen (auch miles Godoscalcus nomine de Keldinchusen, auch bloß Godescalcus de Keldinchusen genannt) und Helmwicus (auch Helmicus de Keld. in Dorston, Helwicus de Keld. famulus) abstammt.

Es liegt nämlich durchaus kein Grund vor, hierbei an unser Dorf Kellinghausen zu denken, vielmehr dürfte es Keddinghausen in der Herrschaft Büern sein, da auch Dorlar dahin gehörte. Eher möchte man den Henricus de Kedlinghusen, der in der Myster Urkunde von 1191 vorkommt, hierher ziehen, der übrigens keineswegs "miles" oder "famulus" genannt wird.

Aber auch dieser kann ebenso gut aus Keddinghausen, ebenfalls nahe bei Rüden, entsprossen sein. Wenn endlich Brandis unter den Rüdener Adligen die von Kedlinghausen genannt Vahlenpage aufführt, so braucht diese Familie umso weniger die Stammfamilie von Kellinghausen zu sein, da er nur 1553 den Carolus de Keldinghusen anführt, zu welcher Zeit die Ritter von Langenstraße jenes Dorf besaßen, und da die Rittermäßigkeit der Vahlepagen keineswegs feststeht. - Vielmehr waren nach den sichersten Nachrichten die Ritter von Langenstraße die ersten und ursprünglichen Besitzer von Kellinghausen, dessen Haupthof später zersplittert wurde.

(§.67.)

Röingh gibt unter den Gerechtigkeiten der Stadt Rüden, nachdem er der Einkünfte Erwähnung getan, die die Stadt aus einzelnen Höfen zu Drewer, Menzel, Nettelstedde, Höynkhausen und Hemmerde zu erheben hatte, besonders an, dass fast das halbe Dorf Kellinghausen mit den Gütern - größtenteils von den Rittern und Burgmännern herrührend, davon die von Schorlemer, vorhin von Beringhausen den Gegenteil haben, - der Stadt gehörig ist.

Zu Röingh's Zeiten also bestand das Dorf Kellinghausen aus zwei Teilen, von denen der eine der Stadt Rüden, der andere den Rittern von Beringhausen (Schorlemer) zustand. Über den Anteil der von Beringhausen haben wir keine andere Nachrichten gefunden. Wohl aber erzählt Brandis, dass Conrad von Langestroth 1404 dem Grafen von Rittberg verkauft habe das Castrum in Oster-Eyden mit Zubehör. Lehnsherren des alten Haupthofes waren ursprünglich die Grafen von Arnsberg; Lehnsträger die Dynasten von Büern, die wiederum ihre Aftervasallen, die Ritter von Langenstraße, damit beliehen.

So belehnte 1338 Graf Gottfried IV. von Arnsberg den Edlen von Büren mit dem Haupthofe zu Kellinghausen in der Pfarrei Langenstraße (curia in Keldinghusen in parochia Langenstrot, Aber Kellinghausen gehört zur Pfarre Altenrüden. War Langenstraße damals nur noch Filiale von Altenrüden, so dass sich Kellinghausen zu dem nahen Langenstraße hielt? Seibertz Urkb. II. S. 273. Ebenda S. 543 wird derselben Belehnung mit der curia Keld. in paroch Langenstrod gedacht und außerdem mit zwei curtibus in Heldinchusen; wenn hier nicht ein anderes Keldinghausen gemeint ist - da das erstere den erklärenden Zusatz in par. L. bei sich hat - so bedeutet hier "curtes" einen Rebensatz).

(§.68.)
(§.69.)

In der Teilung des gemeinschaftlichen Vermögens zwischen Rüden, Altenrüden, Miste und Kneblinghausen von 1828 waren die Höfe zu Kellinghausen der Kommune Miste zugefallen. Der Lehnshof protestierte 1840 dagegen. In Folge dessen suchte 1841 die Stadt Rüden für sich Belehnung nach. - Es liegen mehrere Designationen vor über die Pächte, welche die einzelnen Höfe zu Kellinghausen an die Stadt abzutragen hatten. Sie haben für uns nur insofern Interesse, als daraus hervorgeht, dass der einst an die Stadt Rüden verkaufte Anteil an dem alten Haupthofe der Ritter von Langenstraße zu Kellinghausen, später in sechs Höfe daselbst zerfallen war. Sie sind jetzt in das Hypothekenbuch der Gemeinde Hemmern eingetragen und heißen also:

  1. Der Willekenhof, den Franz Schmücker besitzt
  2. Kraftshof, besitzt Christoph Kierse
  3. Schumachershof, besitzt Georg resp. Caspar Kersting
  4. Ströershof, besitzt Aller. Resp. Levin Ising und Maria Cathar. geborene Schmücker
  5. Hahnenhof, besitzt Joseph Brand
  6. Ruhrsenhof, besitzt Franz Osterloh, modo Caspar Schulte

Die Höfe sind zehntfrei.

H. Notiz über den gegenwärtigen Befund der Rüdener Zehnten und Lehen

(§.70.)

An Zehnten ist noch, nach einer Mitteilung des Magistrats, bekannt:

  1. der sog. Mülheimer Zehnten, der durch die General-Kommission in eine Frucht- oder Geldabgabe verwandelt ist,
  2. ein Zehnten in der städtischen Feldmark, der dem Fr. von Fürstenberg zu Körtlinghausen gehört,
  3. ein Zehnten, der zu 1/3 demselben Fr. von Fürstenberg und zu 2/3 der Pfarre ad St. Joannem zusteht.

Von den Lehen sind bekannt:

  1. das der Stadt zugehörige, aus 1/3 des Oehlinghof bestehende und schon allodifizierte Lehen
  2. der sog. Schultenhof zu Altenrüden, der gemeinde gleichen Namens, und
  3. das der sog. zehntfreien Höfe zu Kneblinghausen, der Gemeinde Miste, bei Teilung der Gemeinschaft der Stadt mit den anderen Dörfern zugeteilt.

Die Allodifikation dieser beiden Lehen ist schon eingeleitet.

(§.71.)

Der Zehnte in den Feldmarken von Miste und Kneblinghausen ist gegenwärtig Gegenstand mehrerer Rechtsstreite, da er teils vom Grafen Bochholz, teils vom Grafen Fürstenberg beansprucht wird. Der frühere Mülheimer Zehnten in den Feldmarken Altenrüden und Rüden ist in eine freie Rente verwandelt; ein anderer Zehnten, der früher von Körtlinghausen getragen wurde, und von v. Weichs an Fr. von Fürstenberg zu Körtlinghausen verkauft ist, wird vornehmlich in der städtischen Feldmark "in natura" erhoben.



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