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Band 3

DIE EIGENTLICHE INNERE STADTGESCHICHTE

1. Abschnitt - Übersichtliche Darstellung der Entwicklung und Ausbildung des Rüdener Stadtwesens im Zusammenhang

Kapitel 5

Glanz- und Höhepunkt des Rüdener Gemeinwesens

(§.120.)

Hiermit haben wir die Schilderung der städtischen und bürgerlichen Verhältnisse der Stadt Rüden vollendet. Es sollte eine geschichtliche Schilderung derselben bis zu ihrem Höhepunkte sein.

Mit Freude, aber auch mit Wehmut der längst vergangenen Tage alten Ruhmes gedenkend, schauen wir noch einmal zurück auf das regsame Treiben rossetummlender Ritter, stolzer wohlhabender Bürger, geschäftiger Kaufleute, tätiger Handwerker, die sich freuten der wohltätigsten Freiheit, im öffentlichen und Privatleben geschützt durch eigenes Recht, durch eigene Waffenfähigkeit, unter einer frei gewählten Obrigkeit, unter eigenen Richtern, die Gleiche über Gleiche Recht sprachen, fromm ihrem Gotte dienend, heilig ihr Hausrecht wahrend, biedere, glückliche, freie Bürger, begünstigt von dem milden Kirchenfürsten.

Durch solche Eigenschaften und Vorzüge kam es auch, dass Rüden ein großes Ansehen unter den übrigen Landesstädten und einen Vorrang unter denselben gewann. Wir haben von 1651 Reversalen vor uns, woraus hervorgeht, daß noch damals die Stadt von den Nachbarinnen mit Eifersucht angesehen wurde. Es war nämlich vor etlichen Jahren für den Rittmeister Albrecht von Eberstein, der mit seinen Hessen in Rüden lag, eine Contribution aus Warstein, Belecke, Kallenhardt, Hirschberg, Allagen, Melrich, Körbecke, Gogericht Rüden, nach Rüden ausgeschrieben worden.

Wenn auch von Rüden die Contribution nur im Namen des Rittmeisters ausgeschrieben sei, so dürfte Rüden daraus einige "Consequenz oder gefährliche Interpretation gewinnen."

Deshalb erklären Landdrost und Räthe, daß daraus kein Präjudiz, Nachtheil oder Consequenz hervorgehe, daß der Stadt Rüden nie derartige Ausschreibungen suo nomine gebühre, "noch hinfähro tanquam pari in parem nicht competiren könne, solle oder möge."

Arnsberg den 15. Juli 1651.

Wir haben übrigens aus Beweise in Händen, daß Rüden die Hanseatische Contributiuon der Nachbarstädte einnahm
Auf den Landtagen war sie mit Sitz und Stimme versehen und nahm seit 1444, da Soest sich des Erzbischof von Köln Hoheit entzog und den herzog von Kleve als Schutzherrn aufgenommen hatte und dadurch der bisherige Primat von Soest auf Brilon übergegangen war, auf den Landtagen den zweiten rang ein. Rüden und seine Deputierten finden wir daher in der Geschichte aller wichtigen Landesangelegenheiten genannt.



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