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Kapitel 5

Zur Familiengeschichte meiner sel. Mutter Anna-Franziska geb. von Rüden aus Blankenrode

Im Jahre 1936 veröffentlichte der Prälat Schäfers die "Geschichte von Blankenrode" in der er sich noch ausgiebiger mit der Geschichte seiner Mutter, Franziska von Rüden, befasst.

Wir möchten Ihnen diese Geschichte nicht vorenthalten und dürfen Ihnen empfehlen, hier weiter zu lesen.

Meine selige Mutter entstammt der alten Familie von Rüden, die besonders in Oesdorf, Meerhof und auch Blankenrode ziemlich weit verbreitet ist. Blankenrode, der Geburtsort meiner Mutter, ist ein kleines liebliches Dörfchen im südlichen Teile des Kreises Büren. Hier entspringt die Altenau, ein Nebenfluss der Alme, welch letztere bei Neuhaus i.W. in die Lippe fließt. Das Altenautal ist von seinem Ursprunge in Blankenrode bis zur Mündung in die Alme bei Nordborchen eines der schönsten Täler des Paderborner Landes.

Blankenrode ist in der Geschichte des Hochstiftes Paderborn bekannt. Die Paderborner Fürstbischöfe erbauten Stadt und Burg Blankenrode zum Schutze gegen die Grafen von Waldeck; schon im Jahre 1298 wird die Stadt Blankenrode erwähnt. Graf Heinrich VII. von Waldeck hat in den Jahren 1389-94 Burg und Stadt erobert und völlig zerstört. Noch heute kann man im schönen Buchenhochwald die Reste von Wällen und Gräben sehen, bekannt unter dem Namen Altstadt Blankenrode. Etwa 25-30 Minuten von der "Altstadt" liegt in westlicher Richtung das Dörfchen Blankenrode an Stelle der zerstörten Ortschaft Schneefelde (Sneefelde); noch erinnern an dieses untergegangene Dorf die Bezeichnungen Schneefelder Berg und Schneefelder Wald.

Im 14. Und 15. Jahrhundert ist der südliche Teil des alten Hochstiftes Paderborn durch die Ritterfehden der Grafen von Padberg, der Herren von Horhusen, Brobeck, der Edelherren von Lippe, der Ritter von Etteln und Levenstein arg mitgenommen. In dieser rauen und rohen Zeit der Padberger oder Bengeler Fehde sind auf dem Sintfelde und Umgebung über 20 blühende Ortschaften zerstört, darunter auch Schneefelde und Amerungen. Auch das Benediktinerinnenkloster Dalheim ist damals zerstört, welches später von Augustinern von Böddeken aus wieder aufgebaut wurde und ein Augustinerkloster bis zur Aufhebung 1803 geblieben ist.

Das heutige Blankenrode ist mit seiner Feldflur ringsumher von den prachtvollsten Wäldern umgeben, die einst zum größten Teil Eigentum des an Land- und Waldbesitz reichbegüterten Augustinerklosters Dalheim und der Zisterzienserabtei Hardehausen waren. Um Wildschäden zu verhüten, ist heute die ganze Feldflur des Dörfchens mit einem Gatter umgeben. Das heutige Dorf Blankenrode mit seinen 18 Häusern inmitten seiner Feldflur, nach Norden dicht an den Wald stoßend, ist eines der schönsten Dörfer des ganzen Eggegebirges.

Von dem Waldreichtum des früheren Oberwaldischen Bezirkes des alten Hochstiftes Paderborn bekommt man eine Vorstellung, wenn man etwa vom Kloster, jetzt von der Domäne Dalheim, über den Heuweg eine Fußwanderung zuerst durch wunderbaren Buchenwald und dann durch das liebliche Wiesental der noch kleinen Altenau nach Blankenrode macht und danach durch hochragenden Tannenwald etwa zwei Stunden nach der Zisterzienserabtei Hardehausen wandert.


Mertenshof in Blankenrode (Geburtshaus von Großvaters Ludwig von Rüden)

In der fürstbischöflichen Zeit gehörte der größte Hof in Blankenrode dem Domkapitel in Paderborn; da er an einen Pächter (Conductor) verpachtet war, hieß er noch in meiner Jugend der "Kondoktorhof". Er gehörte der Familie Kleinschmidt. Werner Kleinschmidt Senior war als Besitzer des Hofes ein bedeutender Gutsbesitzer des Kreises Büren, war Leutnant der Reserve-Kavallerie, m. W. auch eine Zeitlang Mitglied des Preußischen Landtages. Seine Töchter waren an Akademiker gut verheiratet. Sein Sohn Werner, den ich noch gekannt habe, übernahm den stattlichen, väterlichen Hof, wirtschaftete aber schlecht und konnte den Besitz nicht halten.

Der Preußische Forstfiskus kaufte die östlich von Blankenrode nach Hardehausen zu gelegene Feldflur, welche in meiner Jugend auf der Nord- und Südseite schon vom staatlichen Walde umschlossen war, und forstete auf. Der Rest des "Kondokterhofes" war zuletzt im Besitze des Landwirtes Johannes Köster, der mit uns verwandt war, da dessen Vorfahre Anton von Rüden ein Bruder meines Großvaters Ludwig von Rüden war. Joh. Kösters ist am Christi Himmelfahrtstage, 30.5.1935, an Blinddarmentzündung, 62 Jahre alt, gestorben.

Nördlich an den jetzigen Köster'schen Hof stößt der "Mertenshof", einst Eigentum meines Urgroßvaters mütterlicherseits Johann Martin von Rüden. Das stattliche, in meiner Jugend noch mit Stroh gedeckte Bauernhaus zeigt eine Abweichung vom niedersächsischen Bauernhaus, indem an das Langhaus in rechtem Winkel ein Flügel für die Stallungen sich anschließt.

Die Inschrift über der Toreinfahrt links von der Mitte mit dem Zeichen IHS lautet:

Ach Gott, hilf mir erwerben
christlich Leben und selig Sterben.
Christlich gelebt und selig gestorben,
... auf Erden erworben
(zum Teil unleserlich!).

Rechts von der Mitte lautet die Inschrift:

Dieses Haus haben Johannes Lohoff und Anna Margareta Nolten erbaut.

Als Zeit der Erbauung ist an der Rundung der Einfahrt angegeben:

"15. Mai 1783"

Woher die Bezeichnung Mertenshof kommt, ist zweifelsfrei nicht festzustellen; vielleicht ist aus Martinshof (Hof des Martin von Rüden) ein Mertenshof geworden. Mein Urgroßvater Martin von Rüden heiratete im Jahre 1791 Helene Lohoff und wurde so Besitzer des Lohoff'schen Vermögens in Blankenrode. Nach Ausweis der Grundbuchakten in Lichtenau hat Martin von Rüden am 26.3.1813 bei einem Juden in Lichtenau ein Darlehn von 270 Talern aufgenommen, die auf "Mertenshof" nebst Grundbesitz eingetragen wurden. Am 12.12.1816 beantragt der Domänenfiskus die Eintragung der gutsherrlichen Rechte auf den Grundbesitz des Martin von Rüden.

Martin von Rüden war am 7.7.1765 in Oesdorf als vierter Sohn der Eheleute Joh. Ludolf von Rüden und Gertrud Hillebrand (jetzt Bangelüweshof) geboren. Mit Urgroßvater Martin kamen die von Rüden wieder nach Blankenrode zurück, von wo sie gegen Mitte des 17. Jahrhunderts nach Meerhof und Oesdorf weggezogen waren, da sie in Blankenrode sich nicht mehr halten konnten.

Johann Martin von Rüden ist in Blankenrode am 15.7.1827 im Alter von 62 Jahren verstorben. Er war dreimal verheiratet. Nach dem Tode seiner ersten Frau Helene Lohoff, auf deren elterlichen Hof in Blankenrode er hineingeheiratet hatte, heiratete er in zweiter Ehe Anna Maria Gertrud Bowinkelmann aus Germete bei Warburg am 11.8.1799. Nach dem baldigen Tode auch dieser zweiten Frau sah sich Urgroßvater Martin zur dritten Heirat gezwungen. Am 27.9.1801 heiratete er in Germete Anna Elisabeth Nolte, eheliche Tochter der Eheleute Joseph Nolte und Anna Eva Stüven. Die Trauung wurde vom Ortspfarrer P. Antonius Dransfeld, Konventual des Dominikanerklosters im Nahe gelegenen Warburg, vollzogen; die jungen Eheleute waren im 4. Grade verschwägert; als Trauzeugen werden aufgeführt: Joh. Georg Rehermann und Anton Müller. Meine Großmutter Anna Elisabeth ist in Blankenrode am 24.1.1844 am Brustfieber gestorben.

Aus der ersten Ehe meines Urgroßvaters mit Helene Lohoff entstammen nachfolgende Kinder:



Aus der zweiten Ehe mit Gertrud Bowinkelmann sind anscheinend keine Kinder hervorgegangen.

Aus der dritten Ehe meines Urgroßvaters Martin mit der Urgroßmutter Anna Elisabeth gingen 8 Kinder hervor:


Sämtliche Kinder sind in Oesdorf durch Pfarrer Adami, Exkonventual des Augustinerklosters Dalheim, getauft, Taufpate war Johann Jost von Rüden aus Oesdorf, der mit Martin von Rüden im zweiten Grade verwandt war.

Am 13.08.1833 übertrug Urgroßmutter Anna Elisabeth in gerichtlicher Verhandlung ihrem ältesten Sohne Bernard das bewegliche und unbewegliche Vermögen. Das Vermögen war von den Taxatoren zu 1390 Thlr. 14 Sgr. abgeschätzt, die Schulden wurden mit 1287 Thlr. 19 Sgr. angegeben.

Der neue Hofbesitzer Joh. Bernard von Rüden war mit Franziska Breidenbach aus Oesdorf verheiratet. Der Schwiegervater Martin Breidenbach übergab seinem Schwiegersohn als Kindesteil seiner Tochter Grundstücke in Blankenrode zur Größe von 17 Morgen 22 Ruten und 20 Fuß.

Nach dem Tode ihres Ehemannes Joh. Bernard, der am 4.5.1860 gestorben war, machte seine Witwe Franziska vor dem Gericht in Lichtenau am 14.3.1862 einen Übertragungsvertrag mit Wilhelm Dreps, der ihre Tochter Maria Gertrud geheiratet hatte. Mein Großvater Ludwig übernahm die Pflichten eines Vormundes über die minderjährigen August, Martin, Anna Agatha und Elisabeth. August und Martin waren später kleine Landwirte in Blankenrode, sind dann von dort verzogen. Anna Agatha heiratete Wilhelm Köster in Oesdorf, und Elisabeth war später Dienstmagd in Duisburg.


Fernandshof in Blankenrode (Geburtshaus meiner Mutter Anna Franziska von Rüden

Aus der Ehe Wilhelm Dreps und Maria Gertrud von Rüden, die ich beide in meiner Jugend noch gut gekannt habe, gingen sechs Kinder hervor. Wilhelm Dreps wurde Hoferbe, hat gut gewirtschaftet und neben dem alten Hause ein modernes Wohnhaus erbaut. Eheleute Wilhelm Dreps habe ich in der Jesuitenkirche in Paderborn getraut. Leider ist Vetter Wilhelm am 17.10.1934 an Tetanus eines schmerzlichen Todes gestorben. Der älteste Bruder August Dreps lebt in Barmen und der jüngste Johannes in Waltrup bei Dortmund.

Auf der nordöstlichen Anhöhe des heutigen Dorfes Blankenrode, am Rande des Sneefelder Waldes, steht der "Fernandshof".

Wahrscheinlich deutet dieser Name auf einen früheren Besitzer hin; Näheres habe ich jedoch nicht feststellen können. Nach der Inschrift über dem Toreingang ist der Bau am 15.07.1820 von den Eheleuten Johann Förster und Magdalena Thiele errichtet. Die schöne Inschrift über dem Torbogen lautet:

Gott, deine Hand soll schützen mich,
um diese Gnade bitten dich
J. Förster und M. Thiele.

In der Mitte des Torbogens ist das Zeichen unserer Erlösung IHS (Jesus, Heiland, Seligmacher) angebracht. Die Inschrift deutet auf den gläubigen Sinn der Vorfahren hin.

Johann Förster und Magdalena Thiele schlossen in der Pfarrkirche in Oesdorf den Ehebund am 08.05.1814, sind Großeltern meiner verstorbenen Mutter, also meine Urgroßeltern. Mein Urgroßvater Johann Förster ist geboren zu Blankenrode am 12.07.1781 und starb dortselbst am 23.10.1837 im Alter von 56 Jahren. Meine Urgroßmutter Magdalena Förster geb. Thiele ist zu Oesdorf am 04.11.1794 geboren und in Blankenrode am 10.06.1832 im Kindbett im Alter von 37 Jahren gestorben.

Das von meinen Urgroßeltern Förster erbaute Haus ist im Stile des niedersächsischen Bauernhauses errichtet in der Form des Rechteckes, und zwar als Vierständerhaus. An der Schmalfrontseite ist die Toreinfahrt, links war in meiner Jugend der Kuhstall nebst anderen Ställen, rechts der Pferdestall mit der sog. Bucht, in der der Knecht schlief.

Im hinteren Teil des Hauses waren Wohn- und Schlafräume nebst Küche, letztere früher mit offenem Herdfeuer; der Rauch zog ohne Schornstein ab, verteilte sich auf der Tenne und räucherte Schinken, Speck und Würste, die von der Decke der Tenne auch heute noch den Eintretenden freundlich begrüßen. Das Haus war mit Stroh gedeckt, die alte deutsche Weise. In meiner Jugend war dieses anheimelnde Strohdach, zum Teil mit Moos bewachsen, noch vorhanden.

Als mein Vetter Wilhelm heiratete, ließ er das Haus mit Hohlpfannen decken. Die Strohdachung hatte ihre großen Vorteile: im Sommer kühl, im Winter warm. Wegen der Feuersgefahr haben die Behörden an der Beseitigung der Strohdächer gearbeitet. Heute ist man jedoch in Architekten- und Künstlerkreisen vielfach bestrebt, das Strohdach wieder einzuführen, wo es dem Charakter der Landschaft angepasst ist. In meiner Jugend waren die meisten Häuser in Blankenrode noch mit Stroh gedeckt, und heute ist das alte, schöne Strohdach auch in dem weltentlegenen Dörfchen verschwunden.

Im Laufe der Zeit sind am Fernandshofe verschiedene Um- und Anbauten gemacht. Mein Neffe Alfons von Rüden, der jetzige Erbhofbauer, hat in sehr praktischer Weise die Kuh-, Pferde- und Schweineställe durchgebaut und vergrößert. Auch heute noch wohnen auf dem "Fernandshof" Menschen und Vieh unter einem Dache, wie es beim niedersächsischen Bauernhause im Gegensatz zum oberdeutschen oder fränkischen stets gewesen ist. Die Wohnstube im rechten hinteren Teil des Hauses hatte in meiner Jugend drei Fenster, war ziemlich lang und geräumig und diente auch als Gaststube. Ob mein Urgroßvater Johann Förster bereits Gastwirtschaft betrieben hat, ist nicht festzustellen. Mein Großvater Ludwig von Rüden, der in den "Fernandshof" einheiratete wird in den Kirchenbüchern von Meerhof als "Ackersmann und Gastwirt" bezeichnet. Wann der Schenkbetrieb aufgegeben ist, weiß ich nicht zu sagen.

In meiner Jugend wurde auf dem "Fernandshofe" noch im eigenen Backofen noch das schöne Brot gebacken. Ebenso wurde Flachs angebaut und verarbeitet; in der Winterzeit wurde in der Wohnstube der heute noch vorhandene Webstuhl aufgebaut, von den Töchtern bedient und starkes Hausmacherleinen hergestellt. Großvater Ludwig trug des Alltags fast nur selbstgewebte Leinenkleidung. Ebenso wurde Wolle gesponnen und verarbeitet, alles ein Bruchstück der mittelalterlichen Hofwirtschaft.

Aus der Ehe meiner Urgroßeltern Johann Förster und Magdalene Thiele gingen 8 Kinder hervor, nämlich:


Da der älteste Sohn Franz Anton bei der letzten Erkrankung des Besitzers erst 15 Jahre alt und die älteste Tochter Franziska bereits verheiratet war, schien es am besten, einen tüchtigen Schwiegersohn ins Haus zu nehmen, meinen Großvater Ludwig von Rüden. Meine Großmutter Friederike Christine Förster, geboren 12.08.1817 um 21 Uhr, wurde am 13.08.1817 durch Pfarrer Adami getauft, Taufpate war Friedrich Thiele, ein Bruder der Mutter. Die Trauung meiner Großeltern Ludwig und Friederike von Rüden erfolgte durch den genannten Pfarrer Adami am 08.10.1837. Trauzeugen werden im Kirchenbuche von Meerhof nicht angegeben. Der Bräutigam war am Hochzeitstage 25 Jahre alt, die Braut 20 Jahre.

Ludwig von Rüden war durch diese Einheirat Besitzer des "Fernandshofes" geworden, der heute etwa 96 Morgen groß ist. Als erste Tochter und einziges Kind wurde dem Ehepaare am 08.08.1839 Anna Franziska, meine Mutter, geboren, die am 10.08.1839 getauft wurde; als Paten werden in dem Kirchenbuche aufgeführt Joh. Bernard von Rüden, der Bruder des Kindesvaters, und Franziska Förster, die Schwester der Kindesmutter; die heilige Taufe spendete der Pfarrer Peine von Oesdorf, der spätere Generalvikar der Diözese Paderborn, dem ich noch zur heiligen Messe im Dome gedient habe.

Meine Großmutter Friederike starb bereits etwa acht Wochen nach der Geburt meiner Mutter am 02.10.1839 an Unterleibsentzündung und ließ den trauernden jungen Ehemann und die kleine Tochter Anna Franziska zurück. Dieser Todesfall war für meinen Großvater eine ganz außerordentlich harte Prüfung, da er nicht nur seine junge Gattin verlor, sondern auch wegen einer zweiten, durchaus notwendigen Heirat mit seiner Tochter Franziska Schichtung halten musste, der die Hälfte des Vermögens rechtlich zustand, da Ludwig von Rüden und seine Ehefrau Friederike in westfälischer Gütergemeinschaft die Ehe geschlossen hatten. Der Not gehorchend - was ist ein Landwirt ohne Frau? - heiratete Großvater Ludwig am 23.10.1840 Agatha Wüllner aus Meerhof. Aus dieser zweiten Ehe meines Großvaters Ludwig von Rüden gingen 8 Kinder hervor, die ich, soweit sie großjährig geworden sind, alle noch gekannt habe.


Großvater Ludwig, den ich mir noch so lebendig vorstellen kann, war in der Jugend und im Mannesalter eine hochgewachsene, stattliche Erscheinung gewesen; im Alter ging er etwas gebückt. Er starb am 19.04.1886 in Blankenrode im Alter von 74 Jahren. Als Unterprimaner habe ich an der Beerdigung in Meerhof teilgenommen.

Mein Patenonkel Johannes von Rüden war schwächlich und etwas verwachsen. Er heiratete am 22.11.1870 Anna Köster aus Nörde; Trauzeugen waren Onkel Anton von Rüden und Bernhard Köster. Onkel Johannes starb am 04.07.1884 im Alter von nur 41 Jahren, und seine Frau, die ebenfalls schwächlich und sehr zart war, starb am 17.01.1903 im Alter von nahezu 60 Jahren. Aus der Ehe gingen nachstehende Kinder hervor:


Nach dem Tode meines Patenonkels Johannes wurde sein 30-jähriger Bruder Anton-Onkel Stütze der Familie und hat sich um die kränkliche Schwägerin und die Kinder sowie um die Erhaltung des "Fernandshofes" die größten Verdienste erworben; aus Liebe zur Familie seines verstorbenen Bruders Johannes blieb er unverheiratet. Er war ein stattlich gebauter Mann. Im Alter von nahezu 79 Jahren starb er am 21.02.1933; ich habe den guten Onkel auf dem Kirchhof in Meerhof begraben.

Mein Vetter Wilhelm von Rüden heiratete am 23.11.1909 Theresia von Rüden, geb. zu Oesdorf am 03.02.1885. Ich habe mit Bruder Wilhelm und Schwägerin Maria der Hochzeit beigewohnt. Auch Theresia von Rüden starb in Blankenrode am 26.10.1918. Aus der Ehe gingen nachstehende Kinder hervor:


Mein Vetter Wilhelm war schwächlich und stark asthmaleidend; er erreichte ein Alter von 57 Jahren und 2 Monaten. - Harte und schwere Prüfungen, besonders im Oktober 1918, kamen über die Familie meines Vetters Wilhelm. Seine Frau Theresia starb am 26.10.1918, drei Tage nach der Geburt des jüngsten Sohnes, und drei Tage später starb seine Schwester Franziska, Patenkind meiner sel. Mutter. - Die damals stark herrschende ansteckende Grippe hat auch anderswo viele Opfer gefordert.

Nach diesen Abschweifungen über die Verwandtschaft will ich noch einiges über die Jugend meiner Mutter Franziska mitteilen, soweit ich dieses von ihr gehört habe. Blankenrode hatte damals noch keine Schule - heute ist eine einklassige Schule dort -, und so besuchten die Dorfkinder auch des Winters bei Eis und Schnee die Schule des etwa 4 km entfernten Dorfes Meerhof. Am Sonntag wurde regelmäßig die Frühmesse in Meerhof oder das Hochamt in Oesdorf, letzteres von Blankenrode etwa 6 km entfernt, besucht; man ging zur Kirche zu Fuß, wie man es von alters her so gewohnt war. Wie oft bin ich noch nach Meerhof oder Oesdorf des Sonntags mit zur Kirche gegangen. Wegen der weiten Entfernung wurde Sonntagnachmittags die Andacht nicht besucht.

Nach der Schulentlassung diente meine Mutter sel. als Dienstmagd auf dem oben erwähnten "Kleinschmidt'schen Hofe" in Blankenrode. Sie ging dann in Stellung als Dienstmagd bei dem Landwirt Rempe in Paderborn bei den Kapuzinern und lernte hier unsern seligen Vater kennen.

An Blankenrode knüpfen sich für mich die schönsten Jugenderinnerungen, indem ich in Großvaters Hause als Gymnasiast von Untertertia an regelmäßig 2-3 Wochen in den Herbstferien und einige Mal einen Teil der Osterferien verlebte. Hier lernte ich als Stadtkind bäuerliches Leben und bäuerliche Arbeit kennen und schätzen. Der Landaufenthalt im schönen Heimatdörfchen meiner seligen Mutter war für mich eine geistige und körperliche Erholung. Der etwa 6 Stunden weite Weg von Paderborn nach Blankenrode wurde zu Fuß zurückgelegt. Der Ferienaufenthalt in Blankenrode wurde meistens durch mehrtägigen Besuch bei der verwandten Familie Rosenkranz in Westheim unterbrochen.

In dankbarer Erinnerung an all das, was die Heimat der sel. Mutter und damit uns Kindern gegeben, und in dankbarer Erinnerung an die im waldumkränzten Eggedörfchen verlebten schönen Ferienzeiten habe ich mit den Verwandten stets gute Beziehungen aufrechterhalten. Gern und öfters habe ich meistens mit meiner näheren Familie in Paderborn Blankenrode besucht, besonders so lange Anton-Onkel, der letzte Halbbruder meiner sel. Mutter, noch lebte.

Abstammung in Blankenrode


Über die sehr interessanten Vermögensveränderungen auf dem "Fernandshof" soll im Nachstehenden kurz berichtet werden. Dem Justizinspektor Ernst Neukirch an der Gerichtsstelle in Lichtenau i.W. verdanke ich die Einsichtnahme in den geschlossenen ersten Band der Grundakten des Hofes. (Bei der Justizreform sind die bisherigen kleinen Amtsgerichte in Fürstenberg und Lichtenau aufgehoben. Lichtenau ist jetzt Zweigstelle des Amtsgerichtes Paderborn und bearbeitet auch die Sachen des bisherigen Amtsgerichtes Fürstenberg. Ernst Neukirch ist ein angeheirateter Vetter meiner Schwägerin Maria hier.)

Aus den Grundbuchakten geht hervor, dass der "Fernandshof" ein erbmeierstättisches Kolonat des Augustinerklosters Dalheim vor der Klosteraufhebung 1803 war. Die Bezeichnung Fernandshaus findet sich oft in den Akten und war schon in Übung, als noch Familie Johann Förster auf dem Hofe war. Am 12.12.1816 verlangt der Domänenfiskus als Rechtsnachfolger des Klosters Dalheim die Eintragung der Schafhude-Berechtigung von Martini bis Maitag auf Weiden und Kämpen, desgl. Stoppel- und Brachweide für eine unbestimmte Anzahl Schweine und Rindvieh das ganze Jahr hindurch. Am 20.12.1816 beantragt Domänen-Einnehmer Müller in Dalheim für den Fiskus folgende Grundbuch-Eintragungen:


Diese Zehntpflicht erstreckte sich jedoch nicht auf alle Parzellen. Am 22.12.1816 beantragte Dom-Einnehmer Joh. Peter Vüllers in Paderborn für das aufgehobene Domstift die Eintragung einer jährlichen Zahlung von 3 Thlr. 8 Sgr., welche ebenfalls auf bestimmten Parzellen lastete. Bei den langwierigen Verhandlungen zur Anlage des Grundbuches des "Fernandshofes" in Meerhof am 1. und 15.7.1842 wies Großvater Ludwig von Rüden nach, dass den größten Teil der Ländereien sein verstorbener Schwiegervater Johann Förster bereits im Jahre 1815 im Besitz gehabt hatte, er wies ferner unter Vorzeigung der Kaufverträge nach, dass die vom Schwiegervater hinzugekauften Parzellen 1815 in den Händen der Vorbesitzer gewesen waren und dass die von seiner zweiten Frau Agatha Müller (genannt Balken) aus Meerhof in die Ehe gebrachten 2 Morgen Land bereits 1815 Eigentum der Familie Müller waren. Zu Abt. II des Grundbuches: "Dauernde Einschränkungen des Eigentums" erkannte Ludwig von Rüden Nachstehendes an:


Von der Ablösung der gutsherrlichen Prästation oder Lieferungen ist schon bei meinem Urgroßvater Johann Franz Heinrich Schäfers zu Nordborchen im ersten Abschnitt dieser Abhandlung die Rede gewesen. Am 01.07.1842 schloss Ludwig von Rüden mit der Königlichen Regierung in Minden, letztere für den Domänenfiskus, einen Vertrag ab:

Vom "Fernandshofe" sind 27 Morgen dem Domänenfiskus steuer- und zehntpflichtig; dieser Naturalzehnt wird durch eine jährliche, an die Domänen-Rentei Lichtenau zu zahlende Geldrente von 5 Thlr. 22 Sgr. 8 Pfg. abgelöst und durch Eintragung im Grundbuche gesichert. Vorstehende Summe ist die jährliche Verzinsung und Abtragung des kapitalisierten Zehnten und erlischt nach 41 Jahren.

Durch den Separationsrezeß vom 26.8.1870, durch den die ca. 20 Jahre währende Verkopplung oder Separation der Gemeinden Meerhof und Blankenrode beendigt wurde, wurde auch die Hudeberechtigung für Dalheim gelöscht. Der "Fernandshof" erhielt statt 24 verschieden gelegener Parzellen durch die Separation 4 Parzellen zur Größe von 93 Morgen 40 Ruten = 23 ha 80,17 ar mit einem Bonitierungstaxwert von 5333,74 Thlr.; die neuen Parzellen waren 5.-8. Bonität. An Hypothekenschulden werden im Jahre 1840 aufgeführt:


Ferner waren die Kindesteile für meine selige Mutter und Geschwister Förster eingetragen; von diesen Kindesteilen wird im Nachstehenden die Rede sein. Sehen wir nun unter welchen Bedingungen Großvater Ludwig auf den "Fernandshof" durch Einheirat vom 8.10.1837 gekommen ist. Sein Schwiegervater Johann Förster, mein Urgroßvater, Witwer, scheint im Interesse des Hofes die Heirat wegen seiner Erkrankung betrieben zu haben. Am 15.10.1837, also eine Woche nach der Hochzeit, machte er um 23 Uhr vor dem eigens herbeigeholten Bevollmächtigten des Land- und Stadtgerichtes Büren, dem Referendar Spancken, sein Testament, und wenige Tage später, am 23.10.1837, starb Urgroßvater Johann Förster.

Testament des Johann Förster


Großvater Ludwig von Rüden übernahm durch diese letztwillige Verfügung seines Schwiegervaters eine nicht unbedeutende Last, die allerdings dadurch gemildert wurde, dass die Abfindungen unverzinslich waren, und dass bis zum 22 Todestage seines Schwiegervaters jedes Jahr nur 50 Thlr. zu zahlen waren.

Vor der zweiten Heirat mit Agatha Wüllner aus Meerhof musste Großvater Ludwig mit seiner Tochter Franziska aus erster Ehe Schichtung halten. Diese fand am 16.01.1840 vor dem Land- und Stadtgericht in Büren statt, nachdem die Ortstaxatoren Meyer in Meerhof und Breidenbach in Oesdorf eine amtliche Abschätzung des unbeweglichen und beweglichen Vermögens aufgestellt und dem Vormundschaftsrichter überreicht hatten. Zum Vormund meiner seligen Mutter wurde ihr Onkel Johann Thiele aus Blankenrode ernannt und vereidigt. Der Vormund war mit der vorgelegten Taxe einverstanden:

amtliche Abschätzung des unbeweglichen und beweglichen Vermögens
 Thlr.Sgr.Pfg.
Das Vermögen des Großvaters beträgt nach Schätzung1989140
Die Schulden betragen117190
Mithin Vermögen81850
Vater und Kind teilen zu gleichen Teilen, mithin für jeden40922

Der großjährig gewordenen Tochter zahlt der Vater jährlich 50 Thlr.; jedoch soll statt dieser 1. Zahlung bei etwaiger Verheiratung an Aussteuer geliefert werden:


Das Kind behält, "bis es zum Stande kommt" (d.i. heiratet), freie Verpflegung im elterlichen Hause und "freien Ein- und Ausgang". Von dem sehr interessanten Inventar sei nur mitgeteilt, dass der Grundbesitz mit 1590 Thlr. abgeschätzt war. - Der Viehbestand war zu 199 Thlr. abgeschätzt; es waren vorhanden, was uns heute besonders interessiert:


abgeschätzter Viehbestand
 Thlr.
5 Pferde und ein Schuppen, abgeschätzt zu136
2 Kühe und 3 Rinder, abgeschätzt zu 46
1 Schaf, abgeschätzt zu 2
3 Faselschweine, abgeschätzt zu 9
8 Bienenstöcke, abgeschätzt zu 6
Summa 199

Weshalb waren damals 5 Pferde nebst einem Schuppen notwendig wo heute 2-3 Pferde genügen? Zunächst ist das heutige Pferdematerial viel schwerer, als es noch in meiner Jugend war, wo 4 Pferde gehalten wurden. Außerdem erforderten der Streubesitz und die schlechten Wege vor der Verkoppelung mehr Gespann als heute. - Der geringe Rindviehbestand weist darauf hin, dass hauptsächlich für den eigenen Verbrauch Milchvieh gehalten wurde; dasselbe gilt vom Schweinebestand.

An Schulden werden aufgeführt neben den Kindesteilen:

Schulden
 Thlr.
An Amtmann Leutnant Anton Werner Kleinschmidt 45
An Faktor Becker auf der Glashütte Sieferkamp 60
An Joh. Lohoff 15
An Anton Otto 313
Summa 433

Bis zum Jahre 1859 hatte Großvater Ludwig jährlich 50 Thlr. Kindesteil an seine Schwäger und Schwägerinnen zu zahlen. Dann begann er mit der Abtragung der Abfindung für seine Tochter Franziska, meine selige Mutter. Hätte Großvater Ludwig nach Beendigung seiner Verpflichtungen den Schwägern und Schwägerinnen gegenüber mit der Abzahlung einer jährlichen Summe von 50 Thlr. an meine Mutter begonnen, würde die letzte Abfindung etwa im Jahre 1867 beendigt gewesen sein. Dem ist aber nicht so, und vielleicht mochten Missernten Entschuldigung für Nichtzahlung sein.

Am 26.10.1873 erteilen vor dem Rechtsanwalt und Notar Vennemann zu Paderborn, den ich in meiner Jugend noch gut gekannt habe, meine Eltern Empfang des Kindesteils von 409 Thlr. 2 Sgr. 2 Pfg. löschungsfähige Quittung; sie bescheinigen, dass sie Teilbeträge vom Großvater bzw. Schwiegervater und vom Bruder bzw. Schwager Johannes von Rüden bis zur vollen Summe erhalten hätten; als Notariatszeugen werden Zinngießer Gottschalk und Sattlermeister Hillebrandt aufgeführt. Bereits am 30.10.1873 beantragt mein Patenonkel Johannes von Rüden, der inzwischen Hofbesitzer geworden war, zu Lichtenau die Löschung des Kindesteiles meiner Mutter im Grundbuche.

Meine selige Mutter hat sich öfters darüber beklagt, dass sie vom elterlichen Hofe zu schlecht abgefunden sei, da für ihre Halbschwester Friederike neben deren Aussteuer 675 Thlr. und für ihren Halbbruder Anton neben anderem 700 Thlr. Kindesteil festgesetzt seien. Mutter hob nicht mit Unrecht hervor, dass der Besitz an dem "Fernandshofe" von ihrer sel. Mutter Friederike herrühre. Bei ruhiger Erwägung kann man der Mutter mit dieser Klage kein Unrecht geben. Nach dem Wortlaut der Schichtungsverhandlung von 1840 haben Großvater Ludwig und sein Sohn Johannes die vereinbarten Zahlungen geleistet und so ihre Verpflichtungen dem weltlichen Gesetze gegenüber erfüllt. Das Unrecht lag darin, dass zwar der Vertrag von 1840 erfüllt wurde, dass aber die Zahlungen erst Jahrzehnte später geleistet wurden, wo der Geldwert inzwischen so bedeutend gesunken war.

Der Wert eines Talers im Jahre 1840 ist nicht derselbe wie im Jahre 1870. Dieses geht zur völligen Klarheit auch hervor aus der Bewertung des Grundbesitzes in Blankenrode, der 1840 mit 1590 Thlr. und 1871 jedoch mit 4500 Thlr. bewertet wird. Die Familie von Rüden in Blankenrode hat jedoch auf Betreiben meines Großvaters durch Naturalien, Leinen usw. meiner elterlichen Familie manches zugewendet; aber es waren doch nur gelegentliche Zuwendungen und keine Erfüllung einer Rechtspflicht. Das gute Verhältnis meiner elterlichen Familie und der Familie von Rüden in Blankenrode hat aber darunter nicht gelitten.

Meine Mutter sel. Sprach immer mit größter Hochachtung von ihrem Vater und redete ihn nach damaligem schönen Brauch immer mit "Ihr" in Plattdeutsch an; sie übernahm auch gern die Patenstelle bei der bereits verstorbenen Tochter Franziska ihres Halbbruders Johannes. Meine Mutter hat nach ihrer Übersiedlung nach Paderborn zu Anfang der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts nur ein einziges Mal das elterliche Haus in Blankenrode wiedergesehen. Als mein Bruder Leo Herbst 1901 von der Marine als Oberheizer abgegangen war, sind wir, die sel. Eltern, Leo in Marine-Uniform und ich, mit dem Landauer von Nachbar Willeke nach Blankenrode gefahren, und im folgenden Jahre starb Mutter!

Großvater Ludwig hat als Hofbesitzer fleißig und treu gearbeitet, die Existenz der Familie gesichert und den Besitz durch gelegentlichen Hinzukauf von Land vergrößert. Im Jahre 1844 kaufte er von seinem Schwager Anton Förster, der von Blankenrode verzog, vier Morgen Land für 48 Thlr. und im Jahre 1854 von dem Tagelöhner Horn 1 ½ Morgen für 30 Thlr.

Am 17.11.1871 schloss Großvater Ludwig mit seinem Sohne Johannes vor dem Kreisgericht in Lichtenau einen Übertragungsvertrag. Der Wert des Kolonates wird im Grundbesitz und Inventar auf 4500 Thlr. angegeben. Die in bar zu zahlenden Kindesteile an Friederike und Anton habe ich bereits erwähnt. Friederike hatte ihre Aussteuer bereits erhalten; von der in bar zu zahlenden Summe von 675 Thlr. sind sofort 100 Thlr. und dann jährlich 80 Thlr. zu zahlen. Onkel Anton erhielt nach Großjährigkeit die gleichen jährlichen Zahlungen, außerdem 2 Morgen Land, 18 neue leinene Hemden mittlerer Qualität und einen neuen eichenen Koffer. Großvater behält sich freien Unterhalt in gesunden und kranken Tagen und Tragung der Beerdigungskosten vor. Wenn er statt des freien Unterhaltes auf Leibzucht gehen will, dann behält er sich vor:


Nach dem Tode meines Patenonkel Johannes ging der Hof über an meinen bereits verstorbenen Vetter Wilhelm, und heute ist Erbhofbauer Alfons von Rüden. Möge der schöne "Fernandshof" noch recht lange im Besitze der Familie von Rüden sein zum Segen und Nutzen für die jetzige Generation und die kommenden Geschlechter!



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