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Kapitel 6

Notizen des Herrn Wilhelm von Rüden über die "Familie von Rüden"

Wir finden die von Rüden zuerst als Ministerialen der einst so mächtigen Edelgrafen von Arnsberg, und zwar in der Gegend des heutigen Dorfes Altenrüthen (Kr. Lippstadt) schon vor Erbauung der später wichtigen Handels- und Hansestadt Rüthen. Nach Seibertz' Rechtsgeschichte wird das Arnsberger Ministerialgeschlecht der Ritter von Rüden im Jahre 1200 mit Gerhard von Rüden zum ersten Mal erwähnt.

Ob der in einem Erbschaftsvergleich mit Ritter Rathard von Rüdenberg im Jahre 1148 aufgeführte Hahold von Rüden bereits Lehnsträger des Arnsberger Grafen gewesen ist, kann heute wohl kaum mehr festgestellt werden.

Unter den Domherren der Paderborner Kirche wird 1248 ein Walter von Rüden aufgeführt, ein Sohn des Ritters Gottfried von Rüden, welch letzterer als Marschall oftmals bei Verträgen in der Gesellschaft der Arnsberger Grafen als Zeuge auftritt.

Um das Jahr 1243 verkaufen die Brüder Erpho und Amelung von Rüden dem Zisterzienserkloster in Bredelar einige Grundstücke nebst der Gerichtsbarkeit in Nottlon auf dem Sintfelde für 30 Mark schwere Münze, und Graf Gottfried von Arnsberg beurkundet als Lehnsherr diesen Vertrag.

In dem Güterverzeichnis des Grafen Ludwig von Arnsberg (1281-1313) werden zahlreiche Güter aufgezählt, welche die Gebrüder Ritter Gerhard und Gottfried von Rüden von den Grafen von Arnsberg zu Lehen trugen, wobei es sich um etwa 30 größere und kleiner Ackergüter in den südlichen teilen der heutigen Kreise Lippstadt und Soest handelte.

Am 20.11.1308 schenkte Gerhard von Rüden dem Kloster in Benninghausen seine Güter in Schmerlicke (Kr. Lippstadt).

Johannes von Rüden, Pfarrer in Ostinghausen, schenkte 1295 der Kirche in Rüthen einen kostbaren Kelch.

Nach Erbauung der Stadt Rüthen finden wir die Arnsberger Ministerialen von Rüden auch als Burgmannen auf der im Westen der Stadt erbauten Burg. Jeder Ritter bewohnte auf dem Bereich der Burg sein eigenes Burgmannshaus; ihre Söhne dienten vielfach als Knappen. Im Falle persönlicher Verhinderung war es den Rittern erlaubt, einen Ersatzmann zu stellen. Als Entgelt für ihre Burgmannsdienste erhielten sie sogenannte Burglehn.

In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, der Zeit des erstarkenden Bürgersinns, übernahmen die Bürger von Rüthen selbst die Verteidigung der Vaterstadt. Die bisherige Burgmannschaft verlor an Bedeutung, die Burglehn wurden seitens der Stadt mehr und mehr eingezogen, und die bisherigen adeligen Burgmänner nahmen zum Teil ihren Wohnsitz in der Stadt Rüthen, woran die Bezeichnung "Ritterstraße" heute noch erinnert. (Die im Westen der Stadt stehende frühere Burg verfiel mehr und mehr und brannte im Jahre 1620 vollständig nieder. Der ehemalige Burgplatz diente vorübergehend der Bürgerwehr als Schießplatz und ist seit 1822 Friedhof.)

Nach einer im Stadtarchiv von Geseke aufbewahrten Urkunde wird Ritter Gerhard von Rüden 1315 als Burgmann von Rüthen aufgeführt. Desgleichen werden zu Beginn des 14. Jahrhunderts als Burgmänner erwähnt außer des bereits genannten Gottfried und Gerhard die Ritter Gobelin und Volland von Rüden.

In einer Aufzählung der Güter des Theodor von Rüden im Jahre 1379 wird u.a. der Haupthof in Effeln (Kr. Lippstadt) ausdrücklich als Burglehen von Rüthen erwähnt.

Am 9.9.1333 erscheint Johannes von Rüden neben andern Rittern als Hauptzeuge in einem Verkaufsbriefe des Ritters Gottfried von Haghen.

Ritter Godert von Rüden verkauft 1395 dem Jungfrauenkloster in Lippstadt die eine Hälfte eines Zehnten von dem Gute Erklinghausen (nördlich von Soest), und die andere Hälfte bekommen die Gebrüder von der Borg, die als Lehnsmannen der Edlen Grafen von der Lippe auf dem Kaltenhof in Geseke saßen.

Im Jahre 1387 verkauft der mehrerwähnte Gottfried von Rüden ein Gut zu Rüthen dem freiweltlichen Damenstift in Geseke.

Im Jahre 1368 verkaufte der kinderlose Graf Gottfried IV. von Arnsberg seine Grafschaft dem Erzstift Köln, ein für die Ritter von Rüden als Ministerialen von Arnsberg folgenschweres Ereignis, indem Sie des Schutzes ihres bisherigen mächtigen Lehnsherrn entbehren mussten. Hinzu kam das Aufhören der Burgmannschaft auf der Burg in Rüthen. Die Verbundenheit der Ritter von Rüden mit Rüthen und ihren bisherigen Sitzen im Süden der heutigen Kreise Lippstadt und Soest löst sich allmählich.

Wir finden dann die von Rüden in der alten Hansestadt Soest und auch in Dortmund. In Soest werden die von Rüden bis nach 1450 genannt. Bei der engen Verbindung der Hansestadt Soest mit dem Osten sind einige Familienmitglieder zum Baltikum ausgewandert, wo noch bis zum Beginn der bolschewistischen Revolution nach dem Weltkriege (1914-1918) begüterte Freiherrn von Rüden in Kurland ansässig waren.

Einige Mitglieder der Familie von Rüden scheinen in kurkölnische Dienste getreten zu sein, Von 1473-1484 wird ein Johann von Rüden als Richter m Erzbischöflichen Kölnischen Gogerichte in Meschede aufgeführt.

Der 1408 als neu immatrikuliert aufgeführte Student der Universität Erfurt Johann von Rüden mag aus kurkölnischer Familie stammen.

Ein Student gleichen Namens wird in der Matrikel der Universität Marburg im Jahre 1550 nachgewiesen.

Erwähnt sei noch, dass eine Familie von Rüden im 15. Und 16. Jahrhundert im Fürstbistum Halberstadt sich vorfindet, die bald nach der Reformation ausgestorben zu sein scheint.

Ein einheitliches Wappen derer von Rüden ist nicht nachzuweisen. Gerhard von Rüden, Lehnsritter der Grafen von Arnsberg, führt als Wappentier den Arnsberger Adler. Hermann von Rüden führt in einer Soester Urkunde einen Steinbock. Der oben erwähnte Marschall Gottfried von Rüden führt als Lehnsritter des Erzbischofes von Köln das kölnische Kreuz und Steinecke von Rüden desgl. in einer Dortmunder Urkunde eine Lilie im Wappen. Die Halberstädter von Rüden führen auf weißem Schilde zwei rote gekreuzte Stäbe mit gabelförmigen goldenen Spitzen.

Wie schon erwähnt, besaßen die Ministerialen von Rüden, Lehnsträger der Arnsberger Grafen, auch Eigentum auf dem Sintfelde, so in dem in der Bengler Fehde untergegangenen Pfarrdorfe Nottlon. über weitere Besitzungen in der näheren oder weiteren Umgebung von Nottlon sind wir nicht unterrichtet. Jedenfalls wohnten Mitglieder derer von Rüden, die inzwischen Bauern geworden waren, auf dem Sintfelde, nach dessen Verwüstung in der mehrfach erwähnten Padberger Fehde völlig verarmte Landwirte von Rüden in dem ebenfalls abgebrannten Schneefelde, später Blankenrode genannt, sich niederließen. über die verwandtschaftlichen Verhältnisse der nun in Blankenrode sesshaften von Rüden mit den früheren Arnsberger Ministerialen und den Rüthener Burgmannsgeschlechtern sind wir nicht unterrichtet.

1508 wird ein Heinrich von Rüden in Blankenrode erwähnt. Dieser hatte in dem weltfernen Eggedörfchen gehört, dass der kinderlose Heinrich VIII. von Rüdenberg im Jahre 1508 gestorben sei (auf der Jagd oder im Zweikampfe), und dass nach dessen rechtmäßigen Erben gehorcht werde. Der verarmte Heinrich von Rüden reiste von Blankenrode im Jahre 1518 nach Soest, konnte aber eine verwandtschaftliche Verbindung zwischen seiner Familie und von Rüdenberg nicht nachweisen. Die Stadt Rüthen bot wohl in Erinnerung an das Burgmannsgeschlecht derer von Rüden dem verarmten Heinrich aus Blankenrode in hochherziger Weise die Stelle eines städtischen Torwächters an, der aber für dieses Angebot kein Verständnis hatte und zu seinem Kotten zurückkehrte.

Von 1318-1656 haben wir bis jetzt keinerlei schriftlichen Nachrichten über die von Rüden in Blankenrode und Umgegend. Mit dem Jahre 1656 beginnen indessen die Kirchenbücher von Oesdorf, bei welchem damals Blankenrode und Meerhof eingepfarrt waren, und sofort finden wir die Namen der von Rüden.

In den unruhigen Zeiten des 16. Und 17. Jahrhunderts sahen sich die in Blankenrode völlig verarmten Familienglieder zum Wegzug genötigt; sie zogen nach den wohlhabenderen Meerhof und Oesdorf. Als letzter zog etwa um 1670 Heinrich Kaspar von Rüden nach Meerhof, dessen Familie um 1735 dort erloschen ist.

Schon vorher während es 30-jährigen Krieges wohnten bereits in Meerhof die Familien Jakob von Rüden und Johann Heinrich, genannt Tepel von Rüden, deren Familien erloschen oder abgewandert sind.

Besondere Erwähnung auch für diese Familiengeschichte verdient Wilhelm von Rüden, der bis 1650 in Blankenrode gelebt hatte und dann von dort weggezogen war. Die heutigen von Rüden in Oesdorf, Meerhof und Blankenrode stammen von diesem Wilhelm von Rüden ab. Er heiratete am 7.11.1673 Luzia Müller in Oesdorf. Sein ältester Sohn war Johann Bernard von Rüden, geboren 14.3.1677 in Oesdorf, der in erster Ehe mit Anna Breidenbach, dann in zweiter Ehe mit Anna Syren (November 1715) verheiratet war. Aus letzter Ehe ging hervor Johann Ludolf von Rüden, geboren 9.5.1726 zu Oesdorf, der am 10.2.1754 Gertrud Hillebrand, genannt Bangelüwes, zu Oesdorf heiratete. Johann Ludolf starb am 16.11.1799 in seinem Heimatdorfe. Aus der Ehe des Joh. Ludolf mit Gertrud Hillebrand gingen 9 Kinder hervor, von denen mein Urgroßvater Johannes Martin von Rüden, geboren 7.7.1763, das fünfte Kind war. Dieser heiratete, wie oben erzählt, im Jahre 1791 in Lohoffs Haus (Mertenshof) in Blankenrode ein und brachte so die von Rüden wieder an den Ort, wo so lange vor der Mitte des 17. Jahrhunderts die Vorfahren gesessen hatten.

Die von Rüden haben sich außerordentlich zahlreich vermehrt, In Oesdorf sind 12-13 Familien dieses Namens, in Meerhof etwa 8-9. Außerdem finden wir in Westfalen und Rheinland, im Saargebiet und anderswo im Deutschen Reich, ja selbst in Nord- und Südamerika Namensträger dieser Familie.

Die Schreibweise des Familiennamens ist im Laufe der Zeit bisweilen eine verschiedene gewesen, wie diese bei anderen Familiennamen, ja selbst bei adeligen Geschlechtern vorkam. Da in den Dörfern Oesdorf, Meerhof und Blankenrode der Name von Rüden so zahlreich vorkam und verschieden geschrieben wurde, verfügte Landrat von Saviny-Büren zur Herbeiführung einer einheitlichen Schreibweise an die Amtmänner, Vorsteher und Standesämter, dass fortan der Name "Vonrüden" also in einem Worte, geschrieben werde.

Mein entfernter Verwandter Wilhelm von Rüden in Oesdorf Nr. 20 legte hiergegen Verwahrung beim Amtsgericht Fürstenberg ein, beantragte Richtigstellung des Standesamtsregisters, wurde aber zuerst abgewiesen. Im Jahre 1920 legte er dem Amtsgericht den von Wilhelm von Rüden in Saarbrücken ausgearbeiteten Stammbaum vor; der Amtsrichter Bartmann prüfte alles eingehend und zog zum Vergleich auch die Kirchenbücher von Oesdorf heran. Am 14.12.1920 erging folgende Verfügung des Amtsgerichtes in Fürstenberg i. W. Nr. III 2-20:

Auf Anordnung des Amtsgerichtes Fürstenberg wird berichtigend vermerkt, dass die Schreibweise des Familiennamens nicht "Vonrüden", sondern "von Rüden" ist.




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